Rechtsanwälte Heine und Leibing

Rechtsanwälte Heine und Leibing Wir bieten spezialisierten Service für
Immobilienrecht
Arbeitsrecht
Schadensregulierung (Arzthaftung / Unfälle)
Verkehrsrecht

27/03/2020

Wir versuchen ein wenig überblick über die laufenden Geschehnisse aus rechticher Sicht zu geben. Als schaun Sie in die kurzen Beiträge rein. Wenn es Fragen gibt, einfach anrufen.

Bis dahin: Bleiben Sie gesund!

27/03/2020

Das Unternehmen in der Coronakrise

Was gibt es Neues zur Kurzarbeit?

Zu den stetig weiterlaufenden Kosten zählen vor allem auch Löhne und Gehälter.

Verringert sich infolge der Krise vorübergehend der Bedarf nach Arbeitsleistung, können einige oder alle Arbeitnehmer des Unternehmens in der Arbeitsleistung herabgesetzt oder auf null gesetzt werden. Der Verdienstausfall der Arbeitnehmer wird dabei durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen (Kurzarbeitergeld).
Neu ist, dass die Sozialversicherungsabgaben, die weiterhin bezahlt werden müssen nun dem Arbeitgeber zu 100 % erstattet werden.

Neu sind auch die Hürden für die Beantragung von Kurzarbeitergeld. Es müssen nur noch 10 % der beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttogehalts betroffen sein .

Aber Achtung: Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers, die im besten Fall schon im Arbeitsvertrag geregelt wurde.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!

27/03/2020

Das Unternehmen in der Coronakrise

Wie hilft mir das neue Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Coronakrise?

Das neue Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Coronakrise, welches in Rekordzeit den Bundestag und den Bundesrat passierte, beinhaltet unter anderem ein sogenanntes Kündigungsmoratorium für Wohnraum- und Gewerbemieten. Danach ist es dem Vermieter nicht mehr gestattet, wegen eines Zahlungsverzugs ein bestehendes Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn in dem Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 der Zahlungsausfall pandemiebedingt besteht und es dem Vermieter nicht unzumutbar ist, auf die Mieten zu verzichten.

Aber Achtung!
Die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. D.h., dass der Vermieter kann zwar nicht mehr kündigen, hat aber einen (auch gerichtlich durchsetzbaren) Anspruch auf die Miete in voller Höhe Er wäre also in der Lage, sofort rechtliche Schritte auf Zahlung einzuleiten, mithin auch Klage auf Zahlung zu erheben. Hiermit sind natürlich erhebliche Kostenrisiken für den Mieter verbunden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich dringend, den Dialog mit dem Vermieter zu suchen bevor man die Zahlungen aussetzt, um ggf. unter Beachtung der Regelungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Anpassung der bestehenden Vertragsverhältnisses herbeizuführen.

Sie haben hierzu Fragen? Rufen Sie und an!

27/03/2020

Das Unternehmen in der Coronakriese

• Kann ich wegen Corona Verträge anpassen?

Die Coronakrise stellt für uns alle eine enorme Herausforderung dar. Die Einnahmen bleiben weg, aber die laufenden Kosten bleiben.

Tatsächlich gibt es Möglichkeiten, die Lasten einer solchen Krise fair auf die verschiedenen Vertragspartner zu verteilen. Beachten Sie aber, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist.

Insbesondere kommt eine Anpassung bestehender Verträge nach den Regelungen zum „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ in betracht.Diese Regelungen stellen die Ausnahme zum Grundsatz, „geschlossene Verträge sind einzuhalten“ dar.

Danach können Verträge angepasst werden, wenn schwerwiegende Umstände vorliegen, die ausnahmsweise die Anpassung der Verträge rechtfertigt. Die Coronakriese könnte so ein Umstand sein. In jedem Fall lohnt sich die Prüfung unter beachtung der individuellen Umstände.

Der Gesetzgeber sieht für solche Fälle eine gestufte Lösung vor: Vertragsanpassung oder Vertragsaufhebung.

Hier zeichnet sich ein Ausweg aus dieser lähmenden Zwangslage ab, der aber konkret geprüft und mit dem Vertragspartner verhandelt werden muss. Sprechen Sie uns an.

Gern prüfen wir auch Ihre Verträge. Rufen Sie uns an!

29/01/2018

Wir sind umgezogen!
Sie finden uns nun in der Bornhövedstraße 95, 19055 Schwerin.

Auch wenn es von außen noch sehr nach Baustelle aussieht, ist es in den Räumen schon schick. Ich würde soweit gehen zu behautpten, dass wir die schönste Kanzlei der Stadt haben. Ein paar Bilder folgen in Kürze.

02/02/2016

Seit dem 01.01.2016 haben sich die Rechtsanwälte Sebastian Heine und Wolfgang Leibing neu aufgestellt

Bereits in den vergangenen 3 Jahren arbeiteten die Kollegen in Form einer Bürogemeinschaft zusammen. Dabei lernten sie sich kennen und schätzen. Auch stellten Sie fest, dass sie sich in der täglichen Arbeit hervorragend ergänzten.

Zum ersten Januar 2016 soziierten die Kollegen nun zu der neuen Kanzlei hl Heine & Leibing - Rechtsanwälte.

In dieser Konstellation widmen Sie sich nun ihren Schwerpunkten:
- Immobilienrecht (privates Baurecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
- (Personen-) Schadensregulierung (nach Unfällen und Ärztefehlern)
- Arbeitsrecht
- Verkehrs- und Speditionsrecht

Weiteres kann der neune Internetpräsenz entnommen werden, die sich zwar noch im Aufbau befindet, aber schon einiges zu bieten hat.

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Adresse

Mecklenburg
19055

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 13:00

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