07/10/2022
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-gutglaeubiger-autokauf-auch-ohne-vorlage-der-zulassungsbescheinigung-teil-ii
Wenn sich der Erwerber eines gebrauchten Fahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten beruft, muss der bisherige Eigentümer beweisen, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht hat vorlegen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Beim gutgläubigen Erwerb treffe den Erwerber lediglich eine sekundäre Darlegungslast. Dass der Erwerber bösgläubig war, sei vom bisherigen Eigentümer zu beweisen.
BGH, Urteil vom 23.09.2022 - V ZR 148/21
Beim gutgläubigen Erwerb eines Gebrauchtwagens muss laut BGH der bisherige Eigentümer beweisen, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht hat vorlegen lassen.