Das Konzept der Studentischen Rechtsberatung stammt ursprünglich aus der US-Amerikanischen Juristenausbildung. Dort firmieren solche Projekte unter Bezeichnungen wie „Legal Aid Clinic“ oder „Live Client Clinic“. Gemeint ist damit stets die selbständige Rechtsberatung, nicht durch zugelassene Anwälte, sondern durch Jurastudenten. Diese erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre bereits erworbenen theor
etischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Rechtlicher Hintergrund
Während derartige Ausbildungsangebote in vielen Rechtsordnungen bereits seit langem zum Standard gehören, ist ein solches Projekt in Deutschland erst seit Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und der damit einhergehenden Öffnung des Rechtsberatungsmonopols möglich. Der Gesetzgeber eröffnet damit ausdrücklich die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rechtsberatung als gewünschte Form bürgerlich gesellschaftlichen Engagements. Was bringt eine Teilnahme an diesem Projekt? Als Teilnehmer an der Studentischen Rechtsberatung bekommen Sie nicht nur vertiefte Kenntnisse in den entsprechenden Rechtsgebieten, sondern erlernen zugleich praktische Fähigkeiten, wie Gesprächsführungs- und Problemlösungskompetenz, sowie den Umgang mit praktischen Rechtsfällen. Damit wird Ihnen das Hineinwachsen in die Rolle des Anwalts erleichtert. Unterstützt werden die Sie dabei von erfahrenen Praktikern, die Sie anleiten und Ihnen für Rückfragen zur Verfügung stehen. Bewerbungen werden laufend entgegengenommen.