Rechtsanwältin Carolin Hierstetter

Rechtsanwältin Carolin Hierstetter Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Heute blieb der Saal leer - ein Schöffe ist leider so schwer erkrankt, dass die Aussetzung des Verfahrens droht.        ...
20/04/2026

Heute blieb der Saal leer - ein Schöffe ist leider so schwer erkrankt, dass die Aussetzung des Verfahrens droht.

Hauptverhandlung bei dem   mit dem Kollegen .nicolasfruehsorger wegen eines Sexualstrafdelikts                 😉
28/08/2025

Hauptverhandlung bei dem mit dem Kollegen .nicolasfruehsorger wegen eines Sexualstrafdelikts 😉

Während die liebe Kollegin  heute bei der Wirtschaftsstrafkammer verhandelte, hatte ich einen erwartet kurzen Termin bei...
11/07/2025

Während die liebe Kollegin heute bei der Wirtschaftsstrafkammer verhandelte, hatte ich einen erwartet kurzen Termin beim Schöffengericht und einen unerwartet langen Termin beim Strafrichter wahrzunehmen, der mit einem ebenso unerwarteten Fortsetzungstermin endete.

        mit meiner
26/06/2025

mit meiner

Ob ich jeden Quatschtrend mitgehe? Unbedingt. 😄
11/04/2025

Ob ich jeden Quatschtrend mitgehe? Unbedingt. 😄

Letzter Verhandlungstag beim Landgericht Landau wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung. Dem Mandanten von .law...
25/07/2024

Letzter Verhandlungstag beim Landgericht Landau wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung. Dem Mandanten von .law und mir wurde die Begehung einer schweren Körperverletzung vorgeworfen. Unser Mandant soll als Mitglied einer bekannten Rockergruppierung einem anderen auf einer Beerdigung eine 10cm lange Schnittwunde im Gesicht zugefügt haben. Schon im Ermittlungsverfahren wies ich darauf hin, dass eine dauernde Entstellung nicht gegeben ist. Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte sich diese Annahme dann bestätigt, sodass heute „nur“ eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung erfolgte. Aber nun das für uns noch immer Unglaubliche: im Rahmen einer Verständigung zu Beginn der Verhandlung sah die Kammer für den Fall eines Geständnisses einen Strafrahmen zwischen 2 Jahren 6 Monaten und 3 Jahren 3 Monaten als tat- und schuldangemessen an. Eine Verständigung kam letztlich nicht zustande, aber: die Kammer ging bei diesem Rahmen noch von einer schweren Körperverletzung aus. Hiernach erfolgte ein Geständnis, ein Täter-Opfer-Ausgleich, ein Handschlag zwischen Täter und Opfer sowie die Übergabe von Schmerzensgeld und einem Entschuldigungsbrief. Im Rahmen der Schlussvorträge beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren 8 Monaten. Selbst die Nebenklage wollte für den Angeklagten eine - O-Ton - milde Strafe, da der Rechtsfrieden wiederhergestellt sei. Die Verteidigung sprach sich für eine Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich aus. Doch die Kammer überbot ihren eigenen Strafrahmen aus dem Verständigungsgespräch und verhängte eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten. Da fällt einem nichts mehr ein.

Was für ein Verfahren! Meinem Mandanten wurde eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen, nachd...
08/07/2024

Was für ein Verfahren! Meinem Mandanten wurde eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen, nachdem er versucht hatte, eine Bank zu überfallen. Mein schon etwas betagterer Mandant, der sich nie in seinem Leben etwas zu Schulden hat kommen lassen, fiel in jeglicher Hinsicht aus der Reihe. Die einzig aus finanzieller Not und einem drastischen sozialen Abstieg heraus begangene Tat erweckte bei allen Verfahrensbeteiligten sogar Mitleid. Gleichwohl beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu 3 Jahren, während ich die bisherigen 6 Monate verbüßter Haft als genug ansah und die Aufhebung des Haftbefehls beantragte. Das Gericht verurteilte meinen Mandanten letztlich zu einer Bewährungsstrafe und ließ ihn zurück in die Freiheit. Dieser konnte es sodann gar nicht fassen und war mit der Situation völlig überfordert - allerdings in positiver Weise. Und am meisten gefreut hat er sich tatsächlich über die Auflage von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit 😅

Mit der Kollegin
02/07/2024

Mit der Kollegin

Und weiter ging‘s heute beim Amtsgericht Weinheim - mit einer auflagenlosen EinstellungMeinem Mandanten wurde vorgeworfe...
19/06/2024

Und weiter ging‘s heute beim Amtsgericht Weinheim - mit einer auflagenlosen Einstellung

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einem Weinfest einen anderen zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Ein weiterer Zeuge bekundete damals bei der Polizei, den Schlag gesehen zu haben.
Etwa ein Jahr später verstrickten sich die Zeugen jedoch in Widersprüche. Drei von der Verteidigung genannte Zeugen konnten keine Tätlichkeiten meines Mandanten feststellen. Allerdings war heute nicht mehr ganz klar, ob es möglicherweise um zwei unterschiedliche Zeitpunkte ging.
So rang sich die Staatsanwaltschaft zunächst dazu durch, einer Einstellung gegen eine Geldauflage von 500€ zuzustimmen, während das Gesicht eine Auflage von 150€ als ausreichend ansah. Nachdem ich jedoch nochmals auf die erheblichen Widersprüche hinwies und ein erneuter Termin mit weiteren Polizeibeamten von keiner Seite als förderlich angesehen wurde, konnte ich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht davon überzeugen, das Verfahren ohne Auflagen gegen meinen Mandanten einzustellen und die Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.
Aus einem Strafbefehl mit 2000€ wurde demnach eine Einstellung gegen 0€.
Der Staatsanwalt kommentierte den Ausgang des Verfahrens mit: „Da haben Sie aber Glück gehabt!“. Ich erwiderte: „Herr Staatsanwalt, Erfolg ist kein Glück!“ 😉

Die Woche kann so weitergehen!Heute stand eine Berufungsverhandlung bei dem Landgericht Mannheim auf dem Programm. Meine...
18/06/2024

Die Woche kann so weitergehen!

Heute stand eine Berufungsverhandlung bei dem Landgericht Mannheim auf dem Programm. Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, nach einem Spiel des SV Waldhof Mannheim gegen RW Essen absichtlich einen Stein gegen die Heckscheibe eines Fahrzeugs geworfen zu haben. Er habe damit auch billigend in Kauf genommen, die Insassen des Fahrzeugs zu verletzen.
Er wurde daraufhin nach einer der unsäglichsten Verhandlungen, die ich bis dato persönlich beim Amtsgericht Mannheim erleben musste, trotz vollumfänglichem Täter-Opfer-Ausgleich zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verurteilt. Zudem wurden 3 Monate Fahrverbot verhängt und er sollte eine Bewährungsauflage von 2500€ bezahlen.

Nach der heutigen Berufungsverhandlung haben wir erreicht, was schon in der ersten Instanz sachgerecht gewesen wäre: eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 2000€. Die Berufungskammer hat sich unvoreingenommen die Sachverhaltsschilderung meines Mandanten angehört und auch die Staatsanwaltschaft kam sodann nicht mehr umhin, auf meine Anregung hin das Verfahren durch Einstellung zu beenden.

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