28/09/2022
Neues aus dem Verkehrsrecht:
In der Kaskoversicherung dient der behauptete Nachtrunk der Verschleierung der tatsächlichen Unfallumstände. Er stellt somit eine Obliegenheitsverletzung dar und führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung.
(OLG Braunschweig, Beschl. v. 28.02.2022, Az.: 11 U 176/20)
Anmerkung: Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen für die Verteidigung in Strafsachen. Es muss nun erwogen werden, ob Nachtrunkt geltend gemacht wird mit der Folge, dass eine evtl. Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr zwar entfällt, dann aber die Versicherung nicht zahlt.