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Wie soll denn das jetzt umgesetzt werden? 🤔 GEMA vs. OpenAI: Die Zeit hat den Urheberrechtsstreit vor dem LG München gut...
14/11/2025

Wie soll denn das jetzt umgesetzt werden? 🤔

GEMA vs. OpenAI: Die Zeit hat den Urheberrechtsstreit vor dem LG München gut aufbereitet und erklärt. Ergebnis: KI darf die Texte von (in diesem Fall deutschen) Künstlern weder zum Lernen verwenden, noch nahezu unverändert wiedergeben.

Offen ist noch, wie hoch die nachträgliche Lizenz (also der Schadenersatz) ausfallen wird.

Und was mich auch interessieren würde, bislang aber nirgendes wirklich diskutiert wurde: Wie wird denn so ein Unterlassungstitel jetzt beachtet? Oder vollstreckt? Kann OpenAI einfach so urheberrechtlich geschützte Texte wieder quasi verlernen? Oder eine Art Black List gegen Wiedergabe erstellen?

Und das nicht nur für die jetzt streitgegenständlichen Texte, sondern alle anderen auch?! 🤔

ChatGPT-Betreiber OpenAI verliert vor einem Münchner Gericht gegen die Gema: Die Firma habe Liedtexte deutscher Künstler so verwendet, dass Urheberrecht verletzt wurde.

Gut gemeint, nur leider wird es nicht viel bringen.Ein Verein, der sich gegen N***s engagiert, sichert sich die Markenre...
28/05/2024

Gut gemeint, nur leider wird es nicht viel bringen.
Ein Verein, der sich gegen N***s engagiert, sichert sich die Markenrechte an dem Szene-Code "enness" (Lautschrift für "NS"). Er will damit die Nutzung durch N***s auf Klamotten verhindern, indem er die Markenrechte geltend macht, wenn ein rechter Szene-Shop entsprechende Bekleidung anbietet.
Das wird aus zwei Gründen nicht funktionieren. Sittenwidrige Zeichen sind erstens nicht schutzfähig und können auch nach Eintragung auf entsprechenden Antrag gelöscht werden. Das Amt kann so eine Symbolik im Anmeldeverfahren auch schon einmal übersehen. Und zweitens stellt es keine zeichenmäßige Nutzung dar, wenn man Buchstabenfolgen oder Symbole als Motiv auf Bekleidung verwendet. Mit diesem Argument haben wir schon einige Abmahnungen und Klagen abgewehrt, die übermütige (und ahnungslose ;)) Rechteinhaber losgetreten hatten.

Viele NS-Symbole sind verfassungsfeindlich, Rechtsextreme tragen auf Shirts und Hoodies daher oft einschlägige Kürzel, um ihre Gesinnung dennoch erkennbar zu machen. Eins davon können sie nun jedoch nicht mehr nutzen.

Auch in Zukunft darf nur einer die quadratisch-praktisch-gute Schokolade herstellen. Interessant, wie hier der Slogan de...
23/07/2020

Auch in Zukunft darf nur einer die quadratisch-praktisch-gute Schokolade herstellen. Interessant, wie hier der Slogan der rechtlichen Argumentation widerspricht. Danach bleibt das Monopol auf diese Warenformmarke nämlich nur, weil diese Form der Ware keinen wesentlichen Wert verleiht. Was jetzt? Irreführende Werbung?! :D

Ritter Sport darf weiterhin als einzige Marke Schokolade im Quadrat verkaufen. Das entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Die Konkurrenz von Milka hatte zehn Jahre lang versucht, das Monopol zu kippen.

Badischer Balsamico! So darf er auch künftig genannt werden. Obwohl "Aceto Balsamico di Modena" eine geschützte geograph...
04/12/2019

Badischer Balsamico! So darf er auch künftig genannt werden. Obwohl "Aceto Balsamico di Modena" eine geschützte geographische Angabe ist. Aber der Schutz beziehe sich eben auf "Modena", nicht auf "Balsamico", wie die RichterInnen des EuGH jetzt urteilten.

Der Begriff "balsamico" ist nicht allein auf Essigprodukte aus Modena beschränkt. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Damit darf das badische Unternehmen Balema auch weiterhin "Deutschen Balsamico" vertreiben.

Und wieder einmal wurden Missstände in der Justiz aufgedeckt ...
09/03/2018

Und wieder einmal wurden Missstände in der Justiz aufgedeckt ...

Fällt bald auch die letzte Bastion männlicher Dominanz? Um der völligen Gleichberechtigung einen weiteren Schritt näherzukommen, fordern mehrere feministische Gruppen die Einführung einer Frauenquote für Strafgefangene. Mit ihrer Hilfe soll die Zahl weiblicher Häftlinge bis 2024 schrittweise ...

24/01/2018

"F**k ju Göhte" ist vulgär, verstößt gegen die guten Sitten und kann deshalb nicht als Marke geschützt werden!!

Sagt jedenfalls das EuG in erster Instanz! Ob man das anders sehen kann? Die Richter vielleicht nicht mehr ganz im echten Leben stehen? Aber nicht doch ....

Damit bleibt der Produktionsfirma erst einmal verwehrt, was heutzutage bei erfolgreichen Filmreihen üblich ist, nämlich den Titel exklusiv für Merchandisingprodukte auszuschlachten. Allerdings gibt es noch den Weg zum EuGH, der die Sache dann vielleicht in ein paar Jahren anders entscheidet.

Ein Erfahrungsbericht, der schwer zum Nachdenken anregt! Wie fühlen sich Opfer von "Hatespeach", wie werden sie von unse...
14/01/2018

Ein Erfahrungsbericht, der schwer zum Nachdenken anregt! Wie fühlen sich Opfer von "Hatespeach", wie werden sie von unserer Justiz und den Plattformen (nicht) unterstützt und was wird das neue Gesetz (nicht) bringen.

Unter Beschuss – | G! gutjahrs blogHater gab es schon immer. Heute sind sie vernetzt und schwer bewaffnet. Ihre Geschütze: YouTube, Facebook, Twitter. Seit 18 Monaten werden meine Familie und ich im Netz gezielt unter Beschuss genommen. Das umstrittene NetzDG hat uns eine kurze Atempause verschaf...

http://www.tagesschau.de/ausland/affe-selfie-101.htmlEcht affig .....Da knippst sich ein Affe zufällig selbst, und ansta...
12/09/2017

http://www.tagesschau.de/ausland/affe-selfie-101.html

Echt affig .....

Da knippst sich ein Affe zufällig selbst, und anstatt sich über das kuriose Ergebnis zu erfreuen, streiten sich die '"intelligenteren" Verwandten des Affen um den schnöden Mammon ...

Wer ist Urheber und darf das "Werk" wirtschaftlich verwerten? Der Eigentümer der unbeaufsichtigten Kamera? Der Eigentümer des Affen?

Nach deutschem Recht scheint mir die Sache klar. Urheber ist der Schöpfer des Werkes, § 7 UrhG. Da Urheberschaft individuelle Schaffenskraft erfordert, kann ein Affe kein Urheber sein. Da der Fotograf wiederum seine Schaffenskraft in diesem Fall nicht eingebracht hat, scheidet er mE auch als Urheber aus.

Also gibt es keinen Urheber an diesem Werk. Kann ein Werk nicht ausnahmsweise auch mal gemeinfrei sein? Oder muss jedem Werk zwingend ein Urheber zugewiesen werden?

Die spektakuläre Auseinandersetzung zwischen einem Naturfotografen und der Tierrechtsorganisation Peta ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen: Der Fotograf behält die Bildrechte, wird Teile der Einnahmen aber künftig gemeinnützigen Zwecken spenden.

Mal wieder etwas Lesenswertes aus unserem Fachbereich: Der Nichtbenutzungseinwand im Markenrecht oder weshalb Ferrari pl...
02/08/2017

Mal wieder etwas Lesenswertes aus unserem Fachbereich: Der Nichtbenutzungseinwand im Markenrecht oder weshalb Ferrari plötzlich die Marke "Testarossa" verliert :)
Wer seine Marke über einen Zeitraum von 5 Jahren nicht nutzt, riskiert sie. Außer in den ersten 5 Jahren nach Eintragung. Das nennt sich "Benutzungsschonfrist".
Danach kann man aus der Marke heraus keine Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn der Gegner die Einrede der Nichtbenutzung erhebt. Und die Marke kann auf Antrag Dritter aus dem Register gelöscht werden. So wie es jetzt mit "Testarossa" passiert ist:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ferrari-verliert-kultmarke-testarossa-a-1161053.html

Bis 1996 baute Ferrari den Testarossa, ein Liebhaberstück ist er noch heute. Nun soll die Marke gelöscht werden.

"Happy Birthday" und das Urheberrecht ....Na, immer schön die GEMA-Gebühren bezahlt? Das Urheberrecht macht aber auch wi...
30/06/2016

"Happy Birthday" und das Urheberrecht ....

Na, immer schön die GEMA-Gebühren bezahlt? Das Urheberrecht macht aber auch wirklich vor keinem Heiligtum halt! Auch nicht vor dem bekanntesten Geburtstagssong der Welt. Aber der ist jetzt schon so alt, dass er gemeinfrei wird. Bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers kann ein Werk "ausgeschlachtet" werden. Durch die Erben oder den Erwerber der Nutzungsrechte. Die letzte (Mit-)Urheberin dieses Ständchens verstarb im Jahre 1946, also vor 70 Jahren. Ab 2017 kann dann GEMA-frei gratuliert werden :)

Auch in den USA war das eine ernste Sache:

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/kultur-medien/1777/happy-birthday-bekanntester-song-der-welt-jetzt-rechtefrei/

Happy Birthday to us! Das vermutlich berühmteste Lied des Planeten ist ab jetzt rechtefreies Allgemeingut. Nach jahrelangem Urheberstreit hat der Musikkonzern Warner Music seine Rechte an dem Geburstagslied verloren. Wir erklären, was sich dadurch ändert und warum sich Deutsche noch etwas gedulden m...

Bundesregierung schafft Störerhaftung ab! Freies W-LAN ohne Haftungsrisiko!!So oder ähnlich euphorisch schwappt es grade...
11/05/2016

Bundesregierung schafft Störerhaftung ab! Freies W-LAN ohne Haftungsrisiko!!

So oder ähnlich euphorisch schwappt es grade durch das Netz, nachdem laut eines SPON-Berichts (Link unten) eine Gesetzesänderung zur Abschaffung der Störerhaftung eingebracht werden soll; auch für private Anschlüsse! Im Ergebnis sollen Betreiber von Internetanschlüssen nicht mehr (als Störer) haften, wenn Dritte über den Anschluss Rechtsverletzungen begehen (z.B. durch Filesharing).

Aber ich will der Sache noch nicht ganz trauen, dazu kenne ich die Enwticklung der letzten Jahre zu gut. Jedesmal, wenn man dachte, eine Detailfrage sei durch Gesetzesänderung oder neue BGH-Leitsätze zu Gunsten der Anschlussinhaber geklärt worden (Deckelung der Abmahnkosten, Beweislastverteilung, Reichweite der Nachforschungspflicht), fanden Richter - wenn sie nur wollten - einen Weg, den Wortlaut in ihrem Sinne umzuinterpretieren. Das Ergebnis ist bis heute eine Rechtsprechung, die bundesweit zu bestimmten Fallkonstellationen vollständig konträre Urteile hervorbringt; übrigens zuweilen auch in nicht nachvollziehbarer Weise zu Lasten der Rechteinhaber und zu Gunsten der Anschlussinhaber.

Wie sieht es jetzt beispielsweise mit der Beweislast aus? Gibt es eine tatsächliche Vermutung, wonach der Anschlussinhaber in erster Linie seinen Anschluss selbst nutzt? Könnte das bedeuten, dass er nachweisen muss, nicht er, sondern ein Dritter habe den Anschluss unerkannt genutzt? Ist diese Vermutung widerlegt, wenn er vorträgt, sein W-LAN sei bewusst unverschlüsselt zugänglich? Ist das in der dichtbesiedelten Großstadt leichter, als im einsamen Haus auf dem Land? Und was ist, wenn er sein W-LAN nach wie vor verschlüsselt? Kann er die Vermutung dann nicht widerlegen? Heißt das, um eine Haftung zu vermeiden MUSS der Inhaber den Anschluss unverschlüsselt zugänglich halten?

Viel Spaß dabei! Gelingt dieser "Entlastungsbeweis" nicht, haftet der Anschlussinhaber zwar nicht als Störer, sondern gleich als Täter! Herzlichen Glückwunsch ...

Die von manchen Autoren schon vorhergesehene Ebbe in der Abmahnwelle erwarte ich daher erst einmal nicht. Keine Massen an Initiativbewerbungen von ehemaligen Walldorf-Frommer-Angestellten in unserer Kanzlei .... ;)

Hier der Artikel auf SPON:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/stoererhaftung-union-und-spd-einigen-sich-auf-wlan-gesetz-a-1091731.html

Nach einem zähen Streit haben sich Union und SPD auf ein neues WLAN-Gesetz geeinigt: Die allseits ungeliebte Störerhaftung fällt nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen weg - der Weg für offene Hotspots ist frei.

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