Rechtsanwältin Miriam Weis

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Verteidiger? Stören doch nur! Und eigentlich braucht sie keiner, schon gar nicht der Beschuldigte, dem doch schon die Po...
03/01/2021

Verteidiger? Stören doch nur! Und eigentlich braucht sie keiner, schon gar nicht der Beschuldigte, dem doch schon die Polizei zur Seite steht. Meint jedenfalls die Heidelberger Mordkommission. Ein Fall aus dem Leben.

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Update: 7 Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung nach § 64 StGB unter Annahme eines schuldmindernden Affekts (§ 21 StGB...
03/01/2021

Update: 7 Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung nach § 64 StGB unter Annahme eines schuldmindernden Affekts (§ 21 StGB). Das Urteil entsprach dem Antrag von Rechtsanwalt Endler und blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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Aktive Verteidigung bei Selbstleseverfahren? Geht! Hier lesen, wie:
22/07/2020

Aktive Verteidigung bei Selbstleseverfahren? Geht! Hier lesen, wie:

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Stuttgart ist überall! Dürfen Polizeibeamte im Einsatz fotografiert und gefilmt werden? Grundsätzlich ja. Lesen Sie mehr...
03/07/2020

Stuttgart ist überall! Dürfen Polizeibeamte im Einsatz fotografiert und gefilmt werden? Grundsätzlich ja. Lesen Sie mehr darüber auf unserer Website.

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18/06/2020

Aufgeben ist keine Option! Ein weiterer großartiger Erfolg für Rechtsanwältin Weis, die lange und zäh um die Freiheit ihrer schwangeren Mandantin kämpft, die des Betruges in fast 2000 Fällen beschuldigt wird und seit Januar 2020 in Untersuchungshaft sitzt.
Eine vom früheren Verteidiger sogleich nach der Inhaftierung eingelegte Haftbeschwerde bleibt erfolglos.
Im März 2020 mandatiert die Mandantin RAin Weis. Diese beantragt Haftprüfung und tatsächlich setzt das Amtsgericht Baden-Baden den Haftbefehl außer Vollzug. Ein erster Erfolg, der leider nicht von Dauer ist: auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hebt das Landgericht Baden-Baden den Beschluss des Amtsgerichts auf und die Mandantin muss weiter in Haft bleiben.
RAin Weis gibt allerdings wiederum nicht auf und legt eine umfassend begründete weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht Karlsruhe ein.
Diese hat Erfolg: der 1. Strafsenat des OLGs setzt den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug.
Glücklicher als RAin Weis sind jetzt wohl nur noch die Mandantin und ihre Familie, die sich nach Monaten wieder in die Arme schließen können.
Wir kämpfen für Sie - so lange, wie es eben sein muss..

Den Beschluss gibt es auf unserer Website:
https://www.kanzlei-endler.de/wp-content/uploads/2020/06/Beschl.-OLG-Karlsruhe-v.-18.06.2020-1.pdf

Adresse

Otto-Beck-Straße 36
Mannheim
68165

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Dienstag 08:00 - 17:00
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