Schmitz-Rechtsanwälte

Schmitz-Rechtsanwälte Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht und Mediation in Saarbrücken, Rechtsanwalt, Fachanwalt ohne gerichtliche Hilfe mit Ihnen Lösungen zu finden

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht in Saarbrücken begleite ich Menschen durch familiäre Konflikte. Meine Expertise als Mediatorin und in Cooperativer Praxis ermöglichen mir auch alternativ, d.h.

03/09/2024
02/01/2023

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Ab dem 01.01.2023 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge.

Auch gibt es Anpassungen beim Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Dieser steigt z.B. beim Kindesunterhalt für Erwerbstätige von 1.160,00 € auf 1.370,00 €, beim Ehegattenunterhalt für Erwerbstätige von 1.280,00 € auf 1.510,00 €.

Auch der Bedarf für Kinder mit eigenem Haushalt erhöht sich von 860,00 € auf 930,00 €.

Auch in der Quarantäne bilden wir uns fort…📖👩🏻‍⚖️✏️
07/04/2022

Auch in der Quarantäne bilden wir uns fort…
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30/03/2022

Anhörung des Kindes auch im einstweiligen Anordnungsverfahren

OLG Saarbrücken, 18.02.2022 , 6 UF 5 / 22

Das Familiengericht hat das Kind persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen, unabhängig vom Alter des Kindes, sodass auch in einem einstweiligen Anordnungsverfahren Kinder ab einem Alter von etwa drei Jahren persönlich anzuhören sind. Denn die Anhörung dient neben der Gewährung des rechtlichen Gehörs vor allem auch der Sachaufklärung.

04/01/2022

Neue Düsseldorfer Tabelle 2022

Seit dem 01.01.2022 ergeben sich für Kinder geringfügig höhere Unterhaltsbeträge.

Außerdem wurde die Düsseldorfer Tabelle um fünf weitere Einkommensgruppen bis 11.000,00 € Nettoeinkommen erweitert – bisher regelte die Unterhaltstabelle nur Einkommen bis 5.500,00 € monatlich.

Unverändert bleibt in 2022 der Bedarf für Kinder mit eigenem Haushalt. Dieser beträgt weiterhin 860,00 €.

Wir wünschen Ihnen ein zufriedenes und glückliches Jahr 2022!
01/01/2022

Wir wünschen Ihnen ein zufriedenes und glückliches Jahr 2022!

02/10/2021

Corona-Schutzimpfung bei Jugendlichen

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass bei Uneinigkeit der Eltern über die Durchführung einer Corona-Schutzimpfung eines fast 16-jährigen impfbereiten Kindes die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung befürwortet.

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