19/01/2022
***Die Immobilienpreise steigen und steigen… Zuschauen oder HANDELN?!***
Bei Erbschaft sind häufig, mit der Weitergabe einer Immobilie (je nach Verwandtschaftsverhältnis von Erblasser und Erbe), die Steuer-Freibeträge ausgereizt bzw. weit überschritten. Denken Sie frühzeitig daran, Ihre Werte, die Sie in Immobilieneigentum haben, zu schützen. Regeln Sie zu Lebzeiten den Immobiliennachlass, z. B. durch vorweggenommenes Erbe bzw. Schenkung. Das beste daran: es ist total legal und alle 10 Jahre „boostert“ sich der Freibetrag wieder auf!
Gerne berate ich Sie, wie Sie über die Eintragung eines Wohn- oder Nießbrauchrechts den Wert Ihrer Immobilien aus steuerlichen Gesichtspunkten senken können. Dies ist natürlich besonders für Ihre Kinder interessant, da enorme Steuerbelastungen auf sie zukommen, wenn Ihre Kinder den Schenkungssteuer-Freibetrag (derzeit: Eltern -> Kinder 400.000 €) überschreiten.
Viele weitere Informationen erhalten Sie direkt auf meiner Webseite www.immo-sv-beck.de oder nehmen Sie ganz einfach und unkompliziert direkt kontakt mit mir auf.
Franziska Freya Beck
Geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK) sowie Sachverständige für Immobilienbewertung D1 Plus für Standard EFH / ZFH (DEKRA zertifiziert)
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