26/09/2023
„AGG-Hopper“ verliert den Prozess!
Nachdem sich der Kläger bei dem Internetportal „ebay-Kleinanzeigen“ vielfach auf nicht ge-schlechtsneutral ausgeschriebene Stellenausschreibungen als „Sekretär“ beworben und nach der Ablehnung seiner Bewerbung in gerichtlichen Verfahren erfolgreich Schadenersatzforde-rungen wegen einer angeblichen Diskriminierung geltend gemacht hat – z.B. hat er vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein einen Anspruch von 7.800,-- Euro durchgesetzt -, hat jetzt das Hessische Landesarbeitsgericht die gegen unseren Mandanten in gleicher Höhe erhobene Klage mit Urteil vom 28.04.2023 erfreulicherweise abgewiesen. Das Gericht hat dabei das gesamte Verhalten des Klägers als rechtsmissbräuchlich eingestuft.
Gleichwohl sollten Stellenanzeigen immer geschlechtsneutral ausgeschrieben werden, um solche Klagen von abgewiesenen Bewerbern zu vermeiden.