Möller Rechtsanwälte - Arbeitsrecht

Möller Rechtsanwälte - Arbeitsrecht Wir bieten in unserer Kanzlei in Mainz Rechtsberatung insbesondere im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht an. Gerne hören wir von Ihnen.

26/09/2023

„AGG-Hopper“ verliert den Prozess!

Nachdem sich der Kläger bei dem Internetportal „ebay-Kleinanzeigen“ vielfach auf nicht ge-schlechtsneutral ausgeschriebene Stellenausschreibungen als „Sekretär“ beworben und nach der Ablehnung seiner Bewerbung in gerichtlichen Verfahren erfolgreich Schadenersatzforde-rungen wegen einer angeblichen Diskriminierung geltend gemacht hat – z.B. hat er vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein einen Anspruch von 7.800,-- Euro durchgesetzt -, hat jetzt das Hessische Landesarbeitsgericht die gegen unseren Mandanten in gleicher Höhe erhobene Klage mit Urteil vom 28.04.2023 erfreulicherweise abgewiesen. Das Gericht hat dabei das gesamte Verhalten des Klägers als rechtsmissbräuchlich eingestuft.

Gleichwohl sollten Stellenanzeigen immer geschlechtsneutral ausgeschrieben werden, um solche Klagen von abgewiesenen Bewerbern zu vermeiden.

25/09/2023

Verjährung von Urlaubsansprüchen:

Am 20.12.2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass nicht genommene Urlaubstage von Arbeitnehmern nicht verjähren können, solange der Betrieb die jeweiligen Mitarbeiter nicht auf den (Rest-)Urlaubsanspruch hingewiesen hat (Az. 9 AZR 266/20).

Diesem Urteil zufolge beginnt die dreijährige Verjährung erst mit dem Zeitpunkt, an dem der Betrieb den Arbeitnehmer auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hinweist und ihn in die Lage versetzt, den Urlaub auch in Anspruch zu nehmen. Dass ein solcher Hinweis die Voraussetzung dafür sei, dass ein Verfall von Ansprüchen zum Jahresende oder im Übertragungszeitraum bis Ende März des Folgejahres überhaupt infrage kommt, hatte das Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 2019 entschieden (Az. 9 AZR 423/16).

Arbeitnehmer können diese Ansprüche im Nachhinein doch noch geltend machen. Dies kann ggf. sogar bei Ansprüchen aus bereits beendeten Arbeitsverhältnissen gelten.

23/05/2021

5.000 Euro Entschädigung für Arbeitnehmer wegen Datenschutzverstoß

Weil sein Arbeitgeber ihm verspätet und nur unvollständig Auskunft darüber erteilt hat, welche Daten er über ihn gespeichert hat, hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat diese in dem zu entscheidenden Fall auf 5.000 Euro beziffert (vgl. Urteil der Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2020 (Az.: 9 Ca 6557/18).

17/03/2021

Befristete Verlängerungen von Arbeitsverträgen können unwirksam sein

Das Arbeitsgericht Mainz hat in einem von uns erstrittenen Urteil vom 09.02.2021 (Az.: 3 Ca 1379/20) festgestellt, dass die vom Arbeitgeber befristete Verlängerung des Arbeitsvertrags der Mandantin unwirksam war. Begründet wurde dies vom Arbeitsgericht insbesondere damit, dass der Vorgesetzte unserer Mandantin selbst schriftlich bestätigt hat, dass die von ihr tatsächlich durchgeführten Arbeiten deutlich über die Drittmittelprojektbeschäftigung, welches zur Begründung der Befristung im Arbeitsvertrag aufgeführt wurde, hinausgingen. Zudem lagen wegen der hohen Anzahl der Befristungen des Arbeitsvertrags (13 Befristungen über einen Zeitraum von insgesamt 12 Jahren) die Voraussetzungen für einen sogenannten „indizierten Rechtsmissbrauch“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor.

Eine wichtige Entscheidung zur Kurzarbeit!
20/01/2021

Eine wichtige Entscheidung zur Kurzarbeit!

Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber. Diese Klarstellung traf das Arbeitsgericht Siegburg:

https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/arbeitslohn-keine-kurzarbeit-ohne-wirksame-vereinbarung-n135455

17/06/2020

Ausbildungsplatz zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellen (w/m/d)

Unsere Kanzlei (mit Schwerpunkt Zivilrecht) bildet regelmäßig aus und sucht zum 01.08.2020 eine(n) Auszubildende(n) zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d).

Während der anspruchsvollen Ausbildung lernen Sie u.a. die Büroorganisation und den Schriftverkehr einer Kanzlei sowie den Umgang mit Gesetzen kennen. Sie haben direkten Kontakt mit unseren Mandanten sowohl telefonisch als auch persönlich.
Sie sollten über gute Noten in Deutsch verfügen, da Sie sicher in Rechtschreibung sein müssen und juristische Texte verstehen sollen.

Wir erwarten als Zugangsvoraussetzung die erfolgreich abgeschlossene Mittlere Reife oder einen besseren Abschluss.

Wenn Sie gerne selbstständig und sorgfältig arbeiten möchten und Interesse an dem Ausbildungsberuf zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten mitbringen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Sie haben auch die Möglichkeit, bei uns zuvor ein Praktikum zu absolvieren.

Der begleitende Berufsschulunterricht findet in Mainz statt.

Ausbildungsbeginn: 01.08.2020

Geforderte Anlagen: Lebenslauf, Zeugnisse.

Bei Bewerbungen per E-Mail:
Bitte übersenden Sie keine Word-Dokumente, Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Anlagen im PDF-Format übermittelt werden.

Kontaktinformationen:

Möller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Ansprechpartner
Herr Rechtsanwalt Claus Möller
Weberstr. 19a
55130 Mainz Weisenau

Telefonnummer: +49 (61 31) 98 42 40
E-Mail: [email protected]

15/04/2020

Das VG Berlin hat einen Eilantrag gegen die Berliner Corona-Verordnung zurückgewiesen. Mandanten dürfen nur in dringenden Fällen in die Kanzlei.

Kündigung wegen massiver Beleidigungen und islamfeindlicher Äußerungen in WhatsApp-Nachrichten
28/01/2020

Kündigung wegen massiver Beleidigungen und islamfeindlicher Äußerungen in WhatsApp-Nachrichten

Grobe Beleidigungen in Form ausländerfeindlicher/rassistischer Äußerungen sowohl in verbaler Form als auch im Rahmen eines WhatsApp-Verkehrs können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen. ...

BAG zur Entgeltfortzahlung: Alte Krankheit, neue Krankheit . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/p...
18/12/2019

BAG zur Entgeltfortzahlung: Alte Krankheit, neue Krankheit . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39221/ (abgerufen am: 18.12.2019 )

Arbeitnehmer, die direkt nach dem Ende einer Krankschreibung wegen einer weiteren Krankheit ausfallen, müssen für die Entgeltfortzahlung Beweise bringen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15- Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr automatisch -Das Bu...
05/06/2019

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15

- Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr automatisch -

Das Bundesarbeitsgericht hat die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zum Urlaubsrecht umgesetzt. Dies bedeutet, dass nicht genommener Urlaub nicht mehr automatisch nach § 7 Abs. 3 BUrlG am Ende des Kalenderjahres verfällt, sondern nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über den Urlaubsanspruch und den Verfall belehrt hat.

Hier die Pressemeldung des Bundesarbeitsgerichts:
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&pm_nummer=0009/19

Hier das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.11.2018:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=207328&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Nationale Regelung, die den Verlust des nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs und der finanziellen Vergütung für diesen Urlaub vorsieht, ...

Unsere Kanzlei (mit Schwerpunkt Zivilrecht) sucht zum 01.08.2019 eine(n) Auszubildende(n) zum/zur Rechtsanwaltsfachanges...
11/02/2019

Unsere Kanzlei (mit Schwerpunkt Zivilrecht) sucht zum 01.08.2019 eine(n) Auszubildende(n) zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten.

Während der anspruchsvollen Ausbildung lernen Sie u.a. die Büroorganisation und den Schriftverkehr einer Kanzlei sowie den Umgang mit Gesetzen kennen. Sie haben direkten Kontakt mit unseren Mandanten sowohl telefonisch als auch persönlich.
Sie sollten über gute Noten in Deutsch verfügen, da Sie sicher in Rechtschreibung sein müssen und juristische Texte verstehen sollen.
Wir erwarten als Zugangsvoraussetzung die erfolgreich abgeschlossene Mittlere Reife oder einen besseren Abschluss.
Wenn Sie gerne selbstständig und sorgfältig arbeiten möchten und Interesse an dem Ausbildungsberuf zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten mitbringen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Sie haben auch die Möglichkeit, bei uns zuvor ein Praktikum zu absolvieren.
Der begleitende Berufsschulunterricht findet in Mainz statt.

MÖLLER RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB
Weberstraße 19a
55130 Mainz
Internet: www.moeller-rechtsanwaelte.de
Email: [email protected]
Telefon: 06131/98424-0
Telefax: 06131/98424-24

Wir möchten Sie auf unserer Homepage mit unserer Strategie, unseren Tätigkeitsfeldern und unseren Rechtsanwälten/innen bekanntmachen. Gerne können Sie uns ansprechen. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme und auch auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

12/11/2018

EuGH: Der Urlaubsanspruch erlischt nicht automatisch

Wer seinen Jahresurlaub nicht beantragt, behält deshalb trotzdem seinen Anspruch auf eine Auszahlung.

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht automatisch deshalb verfallen, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Dies dürfe nach EU-Recht nur dann geschehen, wenn der Arbeitgeber nachweisen könne, dass er seinen Angestellten angemessen aufgeklärt und in die Lage versetzt habe, den Urlaub zu nehmen.

Adresse

Weberstraße 19 A
Mainz
55130

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+496131984240

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