Rechtsanwälte Gräf & Centorbi und GC-Treurat Steuerberatung

Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät und vertritt Unternehmen und Unternehmer aus dem In- und Ausland in allen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Die Kanzlei versteht sich als Dienstleister, der seinen Mandanten als zuverlässiger Partner mit Fachkompetenz und individueller Beratung zur Seite steht. Besondere Flexibilität und Transparenz bietet die Kanzlei mit der Onli

ne-Akte. Diese erlaubt es den Mandanten – per Mausklick und rund um die Uhr – Einsicht in ihre persönlichen Unterlagen zu nehmen.

Das LG Berlin II hat entschieden (Urteil vom 24.02.2026, Az. 27 O 42/26 eV): Nicht jede Verschwiegenheitsklausel hält ei...
20/05/2026

Das LG Berlin II hat entschieden (Urteil vom 24.02.2026, Az. 27 O 42/26 eV): Nicht jede Verschwiegenheitsklausel hält einer rechtlichen Prüfung stand. Die Meinungsfreiheit wiegt schwer – auch im Vertragsverhältnis.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Vertragliche Verschwiegenheitspflichten können die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG nicht grenzenlos einschränken
- Im konkreten Fall ging es um ein Filmprojekt, bei dem eine Beteiligte öffentlich über Konflikte sprach – trotz Verschwiegenheitsklausel
- Gerichte wägen im Einzelfall zwischen vertraglicher Verschwiegenheit und Meinungsfreiheit ab: Pauschale Total-Schweigeklauseln sind angreifbar

Unser Rat 📌
Verschwiegenheitsklauseln bieten keinen absoluten Schutz. Wer Missstände öffentlich ansprechen will, kann sich unter Umständen auf die Meinungsfreiheit berufen. Umgekehrt sollten Unternehmen bei der Gestaltung solcher Klauseln darauf achten, dass sie verhältnismäßig formuliert sind – pauschale "Maulkörbe" sind angreifbar.

Das OLG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 03.03.2026, Az. 7 W 26/26): Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichk...
13/05/2026

Das OLG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 03.03.2026, Az. 7 W 26/26): Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Online-Berichterstattung, wenn sich diese nur an einen lokalen Adressatenkreis richtet.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Bei lokal geprägten Internet-Sachverhalten ist der fliegende Gerichtsstand eingeschränkt – nicht jedes Gericht in Deutschland ist zuständig
- Für weniger bekannte Persönlichkeiten besteht keine Vermutung, dass sich Persönlichkeitsrechtsverletzungen am gewählten Gerichtsstand auswirken
- Entscheidend ist die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und die bestimmungsgemäße Auswirkung der beanstandeten Inhalte

Unser Rat 📌
Wenn Sie wegen einer Online-Veröffentlichung verklagt werden: Prüfen Sie, ob das angerufene Gericht überhaupt zuständig ist. Richtet sich der Inhalt nur an ein lokales Publikum, kann die Zuständigkeit fehlen. Umgekehrt für Kläger: Wählen Sie nicht reflexartig Hamburg oder Berlin als Gerichtsstand – bei regionalem Bezug werden Sie auf das sachnähere Gericht verwiesen.

Der EuGH hat entschieden (Urteil vom 19.03.2026, Az. C-526/24 – Brillen Rottler): Schon ein erster Auskunftsantrag nach ...
06/05/2026

Der EuGH hat entschieden (Urteil vom 19.03.2026, Az. C-526/24 – Brillen Rottler): Schon ein erster Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO kann als missbräuchlich eingestuft und zurückgewiesen werden, wenn er allein dazu dient, künstlich die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch zu schaffen.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Der Verantwortliche trägt die Beweislast und muss einen eindeutigen Nachweis erbringen, dass die betroffene Person in Missbrauchsabsicht gehandelt hat
- Im konkreten Fall hatte eine Privatperson sich beim Newsletter eines Optikers angemeldet und nur 13 Tage später Auskunft verlangt – ein dokumentiertes Muster über dutzende Unternehmen hinweg
- Die Maßstäbe für die Einstufung eines ersten Auskunftsantrags als exzessiv müssen hoch sein – es bleibt eine eng auszulegende Ausnahme

Unser Rat 📌
Für Unternehmen: Wer einen DSGVO-Auskunftsantrag als missbräuchlich zurückweisen will, braucht eine saubere Dokumentation. Allein die Vermutung reicht nicht. Belegen Sie das systematische Vorgehen des Antragstellers. Für Betroffene: Das Auskunftsrecht bleibt unangetastet. Wer ein echtes Interesse an der Überprüfung seiner Daten hat, ist weiterhin geschützt.

Das AG Ludwigsburg hat im PKH-Verfahren klargestellt (Beschluss vom 16.12.2024, Az. 3 C 2052/24): Wer mit dem E-Scooter ...
29/04/2026

Das AG Ludwigsburg hat im PKH-Verfahren klargestellt (Beschluss vom 16.12.2024, Az. 3 C 2052/24): Wer mit dem E-Scooter unzulässig und zu schnell auf dem Gehweg fährt, hat regelmäßig keine Aussicht auf Schadensersatz gegen den Autofahrer.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Die Freigabe von Gehwegen für Radfahrer (Radfahrer frei) gilt nicht automatisch für E-Scooter – erforderlich ist das Zusatzzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge
- Auf freigegebenen Gehwegen gilt Schrittgeschwindigkeit – wer schneller fährt, handelt grob verkehrswidrig
- Bei schweren Verkehrsverstößen des Scooter-Fahrers kann die Haftung des Autofahrers vollständig entfallen – trotz Betriebsgefahr des Fahrzeugs

Unser Rat 📌
Wenn Sie einen E-Scooter nutzen: Prüfen Sie vor der Gehwegnutzung, ob das Zusatzzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge vorhanden ist. Fehlt es, fahren Sie auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Bei einem Unfall auf dem Gehweg ohne Freigabe stehen die Chancen auf Schadensersatz bei nahezu null – selbst wenn der Autofahrer unaufmerksam war.

Das BAG hat bestätigt (Urteil vom 01.04.2026, Az. 6 AZR 157/22): Fehler im Massenentlassungsverfahren können Kündigungen...
22/04/2026

Das BAG hat bestätigt (Urteil vom 01.04.2026, Az. 6 AZR 157/22): Fehler im Massenentlassungsverfahren können Kündigungen unwirksam machen. Das gilt insbesondere, wenn die Anzeige ganz fehlt oder vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erfolgt.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Im entschiedenen Fall war überhaupt keine Massenentlassungsanzeige erstattet worden, die Kündigungen waren unwirksam
- Im Parallelverfahren (6 AZR 152/22) war die Anzeige zu früh erfolgt, nämlich vor Abschluss der Betriebsratsanhörung – ebenfalls unwirksam
- Die korrekte Reihenfolge ist zwingend: erst Konsultationsverfahren abschließen, dann Anzeige bei der Arbeitsagentur

Unser Rat 📌
Sind Sie von einer Massenentlassung betroffen, lohnt sich eine genaue Prüfung des Verfahrens. Wurde die Massenentlassungsanzeige gar nicht erstattet oder vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat eingereicht, ist Ihre Kündigung möglicherweise unwirksam. Lassen Sie den Ablauf zeitnah prüfen – die Klagefrist beträgt nur drei Wochen.

Das BAG hat entschieden (Urteil vom 25.03.2026, Az. 5 AZR 108/25): Eine pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag...
18/04/2026

Das BAG hat entschieden (Urteil vom 25.03.2026, Az. 5 AZR 108/25): Eine pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Ob eine Freistellung im Einzelfall dennoch zulässig ist, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber dafür überwiegende schutzwürdige Interessen darlegen kann.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Formularmäßige Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen halten einer AGB-Kontrolle nicht stand
- Eine einseitige Freistellung kann im Einzelfall trotzdem zulässig sein, wenn der Arbeitgeber berechtigte Interessen nachweist
- Das BAG hat die Sache zur weiteren Prüfung zurückverwiesen – die Einzelfallabwägung bleibt entscheidend

Unser Rat 📌
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nach einer Kündigung einseitig freistellt und sich dabei auf eine pauschale Vertragsklausel beruft, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Die Klausel selbst ist unwirksam. Ob die Freistellung im Einzelfall dennoch gerechtfertigt ist, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber konkrete schützenswerte Interessen benennen kann – etwa den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 27.03.2026, Az. V ZR 7/25): Wohnungseigentümer sind vor der Beauftragung von Erhaltu...
15/04/2026

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 27.03.2026, Az. V ZR 7/25): Wohnungseigentümer sind vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht allgemein verpflichtet, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Damit kippt der BGH die jahrelang gelebte Drei-Angebote-Regel der Instanzgerichte.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine generelle Vergleichsangebotspflicht
- Ob eine Beschlussfassung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, hängt davon ab, ob die vorhandenen Informationen für eine vernünftige Entscheidung ausreichen
- Positive Erfahrungen mit einem Unternehmen können eine ausreichende Entscheidungsgrundlage bilden

Unser Rat 📌
WEG-Verwalter und Eigentümer können aufatmen: Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen sind nicht mehr automatisch anfechtbar, nur weil keine drei Vergleichsangebote vorlagen. Entscheidend ist, ob die Eigentümergemeinschaft auf einer vernünftigen Tatsachengrundlage entschieden hat. Dokumentieren Sie trotzdem sauber, warum ein bestimmter Anbieter gewählt wurde.

Das OLG Frankfurt a.M. entschied (Beschluss vom 31.10.2025, Az. 20 W 194/25): Wird ein Firmenname durchgängig in Großbuc...
18/03/2026

Das OLG Frankfurt a.M. entschied (Beschluss vom 31.10.2025, Az. 20 W 194/25): Wird ein Firmenname durchgängig in Großbuchstaben (Versalien) geführt, muss das Handelsregister diese Schreibweise übernehmen – jedenfalls dann, wenn dies zur klaren Identifikation im digitalen Geschäftsverkehr notwendig ist. Das Gericht rügte die Entscheidung des Registergerichts als ermessensfehlerhaft.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Die Schreibweise eines Firmennamens in VERSALIEN kann registerrechtlich relevant sein
- Automatisierte Systeme (Banken, ERP, KYC) übernehmen die Registerform eins zu eins – eine abweichende Schreibweise kann zu Fehlern führen
- Es besteht ein berechtigtes Interesse der Gesellschaft an einer konsistenten Darstellung in offiziellen Registern

Unser Rat 📌
Falls das Registergericht bei der Eintragung Ihres Unternehmensnamens auf eine Kleinschreibung besteht, obwohl Sie durchgängig Versalien verwenden, können Sie auf Korrektur bestehen. Eine konsistente Schreibweise ist nicht nur optisch, sondern auch technisch und rechtlich relevant – etwa bei Überweisungen oder automatisierten Prüfprozessen.

Das LAG Hamburg entschied (Urteil vom 14.07.2025, Az. 4 SLa 26/24): Die bisher als relativ sicher geltende Zustellung pe...
15/03/2026

Das LAG Hamburg entschied (Urteil vom 14.07.2025, Az. 4 SLa 26/24): Die bisher als relativ sicher geltende Zustellung per Einwurfeinschreiben reicht nicht mehr aus, um den Zugang eines Schreibens beim Empfänger mit einem Anscheinsbeweis zu belegen. Anders als früher dokumentieren moderne Einwurfeinschreiben den tatsächlichen Einwurf nicht mehr präzise genug, um eine rechtssichere Zustellung zu begründen – mit folgenschweren Konsequenzen, etwa im Arbeitsrecht.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Moderne Scannertechnik ersetzt die frühere handschriftliche Zustell-Dokumentation
- Der digitale Zustellprozess endet, bevor der Brief tatsächlich im Kasten landet
- Ein Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger kann daher nicht mehr angenommen werden

Unser Rat 📌
Wichtige Schreiben – z. B. Kündigungen, bEM-Einladungen oder Fristsetzungen – nicht allein per Einwurfeinschreiben versenden. Nutzen Sie besser persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung, Botenzeugnis oder Einschreiben mit Rückschein. Für rechtssichere Zustellung bleibt der Zugangsnachweis entscheidend.

20.000 € vom Vater zu Ostern? Für das Finanzamt ist das kein „übliches Geschenk“.Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entsc...
11/03/2026

20.000 € vom Vater zu Ostern? Für das Finanzamt ist das kein „übliches Geschenk“.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied (Urteil vom 04.12.2025, Az. 4 K 1564/24): Ein Geldgeschenk von 20.000 € zum Osterfest ist nicht mehr steuerfrei, sondern schenkungsteuerpflichtig. Entscheidend ist dabei nicht das Vermögen des Schenkers, sondern die allgemeine Verkehrsanschauung – und die sieht solche Summen nicht als „übliches Gelegenheitsgeschenk“ an.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Auch familiäre Anlässe wie Ostern schützen nicht vor Schenkungsteuer, wenn der Betrag ungewöhnlich hoch ist
- Die Grenze für ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ liegt nicht bei 20.000 € – auch dann nicht, wenn der Schenker Millionär ist
- Für die Frage der Steuerpflicht zählt nicht die Lebensrealität einzelner Vermögensklassen, sondern die allgemeine gesellschaftliche Üblichkeit

Unser Rat 📌
Großzügige Geldgeschenke innerhalb der Familie sollten frühzeitig steuerlich geplant werden. Der persönliche Freibetrag (400.000 € zwischen Eltern und Kindern) kann durch regelmäßige Schenkungen optimal ausgeschöpft werden – aber nicht durch „verpackte“ Ostergeschenke. Bei Unsicherheit hilft eine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Adresse

Christofsstraße 5
Mainz
55116

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Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
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