Münster Provisionsfrei HAUS Verkaufen

Münster Provisionsfrei HAUS Verkaufen Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Gerne unterstützen wir Sie kompetent und kostenfrei als Ihr Sie können sich auf uns verlassen!

Unser Team

Vertrauen spielt bei Immobilienangelegenheiten eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund beraten wir Sie gerne in allen Bereichen – zuverlässig, aufrichtig und fachkundig. Persönlicher Service, schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens, durchgängige Erreichbarkeit Ihres Ansprechpartners und hervorragend ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter sind unsere Stärken. Sie können jederzeit gerne Konta

kt zu uns aufnehmen oder einen persönlichen Termin mit uns in unserer Filiale in Albersloh vereinbaren. Wir freuen uns, Sie in unseren Räumen begrüßen zu dürfen.

Reihenweise GlückReihenmittelhaus in Münster-Gremmendorf zu verkaufen!
19/02/2018

Reihenweise Glück
Reihenmittelhaus in Münster-Gremmendorf zu verkaufen!

Reihenmittelhaus zum Kauf (Haus/Kauf): 5 Zimmer - 136 qm - Gremmendorf-West bei ImmobilienScout24 (Scout-ID: 103027340)

06/02/2018

Ein solider Bau, Reparatur- & Montageservice für Sie – Bauservice-Hamm

Handwerker haben kurzfristig Kapazitäten frei!!!

Um Ihnen eine Last im Alltag zu nehmen, übernimt die Firma Bauservice-Hamm, Ihr Handwerksallrounder, jede Art von Bau, Reparatur- und Montagearbeiten in und um Ihre Immobilie/Haus/Wohnung, damit Sie sich voll und ganz auf das wesentliche im Alltag fokussieren können.

Unser Handwerkliches Know-How ist der ausschlaggebende Punkt, für unsere professionelle und blitzschnelle Arbeit.

Unser Service für Sie:

✅ Trockenbau

✅ Fliesarbeiten: Komplettbäder, Fliesenspiegel, Boden

✅ Reparaturarbeiten jeglicher Art

✅ Pflasterarbeiten

✅ Kompletausbau von Wohnimmobilien

✅ Fenster inkl. Montage

✅ Elektroarbeiten

✅ Gas-Wasser

✅ Gartenarbeiten

✅ Carport-Aufbau

✅ Lampenmontage

✅ Renovierungsarbeiten (Malern, Bodenlegen, etc.)

✅ uvm. auf Anfrage.

Stundenlohn 18,- € zzgl. MwSt
Einsatzort: Münster, Sendenhorst, Drensteinfurt, Senden, Hamm, Osnabrück, beziehungsweise nach Vereinbarung.

Ihr Team von Bauservice-Hamm freut sich auf Ihren Anruf✅
0151-75749216 Herr Schmidt

WOHNFLÄCHE "Die Berechnung"Die Größe einer Immobilie bestimmt ist ein entscheidendes Kriterium für den Kaufpreis einer I...
23/01/2018

WOHNFLÄCHE "Die Berechnung"

Die Größe einer Immobilie bestimmt ist ein entscheidendes Kriterium für den Kaufpreis einer Immobilie. Es gibt aber drei Berechnungsverfahren, die zu unterschiedlichen Messergebnissen führen: die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die DIN 277 und die veraltete, nicht mehr gültige DIN 283. Die Wohnflächenverordnung ist seit Anfang 2004 für den öffentlich geförderten Wohnungsbau per Gesetz verbindlich. Die Gerichte wenden sie auch für frei finanzierte Wohnungen an, wenn im Kaufvertrag nichts anderes steht. Je nach Berechnungsart kann der Unterschied erheblich sein, bei Einfamilienhäusern kann der auch mal 20 Quadratmeter Differenz ausmachen.

Die Streitpunkte

Zentrale Streitpunkte sind Balkone, Dachschrägen und offene Treppen. Die meisten Fehler treten beim Vermessen und Berechnen des Dachgeschosses auf. Räume mit schrägen Wänden dürfen nach der WoFlV nur dann zu Hundert Prozent der Wohnfläche zugeordnet werden, wenn sie über zwei Meter hoch sind. Liegt die Raumhöhe dagegen unter einem Meter, zählt das Areal gar nicht mehr als Wohnfläche. Auch für Balkon und Wintergarten gibt es feste Regeln. Steht dagegen die DIN 277 im Vertrag, wird statt der Wohn-, die Nutz- und Verkehrsfläche einer Wohnung ermittelt. Das führt zu anderen Messergebnissen: So kann ein Verkäufer etwa den Balkon nach DIN 277 voll in die Nutzfläche einrechnen, nach WoFlV zählt er in der Regel nur zu einem Viertel zur Wohnfläche. Unterschiedliche Bewertungen gibt es außerdem bei Dachschrägen und Vorratsräumen im Keller.

Die Rechtslage

Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent unter der im Vertrag angegebenen Fläche, können Käufer den Kaufpreis mindern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Tipps für Verkäufer

Kontrolle.Messen Sie nach, wenn Sie den Verdacht ­haben, dass die angegebene Wohnfläche nicht stimmt. Bei komplizierten Grundrissen sollten Sie allerdings einen Architekten oder Ingenieur beauftragen.
Berechnungsmodus.Machen sie deutlich, das die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erfolgte, wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen. Steht nichts anderes im Vertrag, gehen auch die Gerichte meist von der WoFlV aus und auch Sie können sie als Maßstab heranziehen.
Maßstab. Vergleichen Sie Haus- oder Wohnungsangebote, die nur einheitlich nach der Wohnflächenverordnung oder nur einheitlich nach der Din 277 berechnet sind.
Balkon.Geben sie im Exposé an mit wieviel Prozent Balkon oder Terrasse angerechnet werden. Der Gesetzgeber lässt hier Spielraum. Ein überdachter Balkon in Südlage kann höher bewertet werden als ein offener Balkon zur lauten Straße.
Minderung.Liegt die tatsächliche Größe mehr als zehn Prozent unter der angegeben Wohnfläche, kann der Käufer den Kaufpreis im Nachhinein mindern. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden.

Viele Verkäufer nehmen es mit der Sorgfalt nicht so genau, „Ist doch nicht so wichtig.“ Über die möglichen Folgen machen sich die meisten Verkäufer keine Gedanken. Gerade bei Anlageimmobilien gibt es immer wieder Streit bis zur Rückabwicklung. Wie ein Fall zeigt:

Die Wohnung, die Herbert Klein aus Regensburg im Frühjahr 2012 gekauft hat, sollte 98 Quadratmeter groß sein. So stand es in der Wohnflächenberechnung, die der Verkäufer ihm zusammen mit anderen Bauzeichnungen vorgelegt hatte. Als die Wohnung vermietet werden sollte, maß ein Bausachverständiger nach und kam auf 80,7 Quadratmeter Wohnfläche – 18 Prozent weniger als vom Verkäufer angegeben.

„Hauptproblem war ein Spitzboden, der an keiner Stelle höher als 1,50 Meter war. Er war voll zur Wohnfläche gerechnet worden, durfte aber gar nicht berücksichtigt werden“

Herbert Klein verlangte die Rückabwicklung und bekam vor Gericht Recht.

Der Verkäufer musste Herrn Klein so stellen, wie wenn der Verkauf nie stattgefunden hätte. D.h. es musste nicht nur der Kaufpreis zurückgezahlt werden, sondern auch Notar, Grundbuchgebühren, Auslagen usw. Ein enormer finanzieller Schaden.

Gemogelt wird häufig

Der Fall Herbert Klein ist zwar extrem, doch bei der Berechnung der Flächen wird immer häufiger gemogelt.

Am meisten Berechnungsfehler gibt es bei Dachgeschossen. Meist werden die Bereiche unter den Dachschrägen als Wohnfläche gerechnet. Dabei dürften nur Flächen mit einer lichten Höhe von über zwei Metern komplett als Wohnfläche ­deklariert werden.

Flächen von Raumteilen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern dürfen nur zur Hälfte angerechnet werden. Liegt die Raumhöhe unter einem Meter, zählt die Fläche gar nicht mit. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben, nach den Regeln der Wohnflächenverordnung zu messen.

In vielen Verträgen taucht jedoch auch die Berechnung nach DIN 277 auf. Damit wird nicht die Wohnfläche, sondern die „Nutz- und Verkehrsfläche“ einer Wohnung ermittelt. Das kann zu großen Unterschieden bei der Flächenangabe führen.

Balkon-Grundflächen etwa werden nach der DIN 277 voll in die Nutzfläche eingerechnet. In die Wohnfläche nach der WoFlV gehen sie in der Regel nur zu einem Viertel ein. Unterschiedliche Bewertungen gibt es außerdem bei Dachschrägen und Vorratsräumen im Kellergeschoss.

Der Verein „wohnen im Eigentum“ hat ausgerechnet, dass ein Einfamilienhaus je nach Berechnungsart 20 Quadratmeter mehr oder weniger haben kann.

Was gehört zur Wohnfläche?

Nach WoFlV Gebäudeteil

Wird die Fläche angerechnet?

Keller und Waschküchen = Nein.

Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung = Nein.

Abstellräume innerhalb der Wohnung
(zum Beispiel Hauswirtschaftsraum) = Ja.

Garagen = Nein.

Wohnräume, Küche, Bad und WC = Ja.

Flur = Ja.

Treppenhaus = Nein.

Unbeheizter Wintergarten = Zu 50 Prozent.

Beheizter Wintergarten = Ja.

Balkon oder Terrasse = In der Regel zu 25 Prozent. *

Dachschrägen oder andere Raumteile mit
Höhen unter 2 Metern, etwa unter Treppen:
- Grundfläche unter 1 Meter Höhe = Nein
- Grundfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe
= Zu 50 Prozent.

Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen,
die höher als 1,50 Meter sind und deren Grund­fläche
mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt = Nein.

Türnischen = Nein

Fenster und offene Wandnischen,
die bis zum Boden herunterreichen und mehr als 0,13cm tief sind, Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mindestens 0,50 m² = Ja

Hinweis: Angaben zur Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung.
* In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei besonders guter Ausstattung oder ­Lage auch zu 50 Prozent; bei besonders schlechter Lage auch weniger als 25 Prozent.

Aufmass und Berechnug

Es gibt sehr viele Fälle, speziell im Altbaubereich, wo keine Unterlagen bezüglich Grundriss und Wohnflächenberechnung mehr existieren.

Nun sind dies aber elementare Bausteine einer Vermietung oder eines Verkaufs.

Hier bieten wir ein Komplettpaket mit Aufmass , Grundrisszeichnung und Wohnflächenberechnung. Auch kann eine Berechnung nach vorhandenen Grundriss erfolgen.

Bei Häuser ist eine Ergänzung durch Zeichnung des Schnittes zur Kubaturberechnung möglich.

30/10/2017
22/09/2017

Die Teilungsversteigerung

Wenn die Immobilie nach der Scheidung zum Streitfall wird
Stehen Eheleute vor der Scheidung, entsteht oftmals ein hartnäckiger Streit um die gemeinsame Immobilie: Wer darf wohnen bleiben, wer muss ausziehen? Die Teilungsversteigerung kann hierbei eine sinnvolle Lösung sein. Lesen Sie, für wen sie sich lohnt und was dabei zu berücksichtigen ist.

Teilungsversteigerung: Was ist das?

Mit dem Begriff wird eine besondere Form der Zwangsversteigerung bezeichnet. Auf diese Weise soll eine Einigung zwischen den getrennten Ehepartnern entstehen. Damit es überhaupt zur Teilungsversteigerung bei der Scheidung kommt, ist meist folgende Situation gegeben:
Beide Ehepartner sind jeweils zur Hälfte als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen.
Die getrennten Partner können sich partout nicht auf eine Lösung für das gemeinsame Haus einigen.
Ein Ehepartner möchte in der Immobilie wohnen bleiben, während der andere Ehepartner sein Vermögen ausgezahlt bekommen möchte.
Ziel dieser Hausversteigerung ist es, das unteilbare Vermögen in teilbares Vermögen umzuwandeln – in diesem Fall also die Immobilie in Geld. Dadurch kann das Vermögen auf die getrennten Ehepartner aufgeteilt werden. Ob sich der ausgezogene Partner das Geld auszahlen lässt oder es hinterlegt, müssen beide Ehegatten einvernehmlich entscheiden.

Was geschieht mit der Immobilie oder dem Grundstück bei der Versteigerung?
Was mit der Immobilie oder dem Grundstück passiert, hängt von den Ehepartnern ab. Möchte ein Ehegatte künftig Alleineigentümer sein, kann er bei einer Scheidung die Teilungsversteigerung dafür nutzen. Dort muss er das Höchstgebot abgeben, um sich die Immobilie zu sichern. Ist hingegen keiner der beiden Eigentümer an dem Haus interessiert, wird es von einem Dritten ersteigert.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Teilungsversteigerung möglich?
Bei der Teilungsversteigerung eines Hauses müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Befinden sich die Ehepartner in einem Güterstand der Zugewinngemeinschaft, greift § 1365 BGB. Er schützt vor der Teilungsversteigerung vor der Scheidung. Das Gesetz greift aber nur, wenn dadurch das gesamte Vermögen des nicht verkaufswilligen Partners betroffen ist. Das bedeutet: Wenn dem nicht verkaufswilligen Ehepartner mehr als 90 Prozent der Immobilie gehören, darf der andere Ehepartner die Teilungsversteigerung nicht vor der Scheidung beantragen.

§ 1365 BGB
Der Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch besagt, dass ein Ehepartner nur mit der Zustimmung des anderen Ehepartners über dessen Vermögen verfügen kann. Das gilt auch für seinen Teil der Immobilie.

Gehören dem verkaufswilligen Ehepartner mehr als zehn Prozent der Immobilie, kann er seinen Antrag auch vor der Scheidung schon stellen. Das oben genannte Gesetz greift hier nicht.
Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, kann die Teilversteigerung in jedem Fall beantragt werden.

Wann ist die Teilungsversteigerung der Immobilie ratsam?
Die Versteigerung des Hauses sollte erst dann als Möglichkeit anerkannt werden, wenn sich die beiden getrennten Ehepartner nicht auf das Schicksal der gemeinsamen Immobilie einigen können. Denn dieses Verfahren sorgt auf beiden Seiten für Nachteile: So müssen die Ehepartner damit rechnen, dass der Erlös deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Auch sind die Kosten zu berücksichtigen, die für den Notar und das gesamte Verfahren anfallen.
Sinnvoll ist diese Vorgehensweise, wenn ein Ehepartner zum Alleineigentümer werden möchte. Kann er sich mit dem ehemaligen Ehegatten nicht auf einen Kaufpreis einigen, hilft die Teilungsversteigerung. Auf diese Weise hat er eine Chance, die Immobilie zur Hälfte des Marktwerts zu erhalten. Allerdings besteht hier ebenfalls ein Risiko: Ein Dritter könnte den Ehepartner überbieten. Auch kann der Dritte den Preis soweit in die Höhe treiben, dass der Ehepartner nicht mehr mithalten kann. Im Idealfall sollten die Ehepartner also eine Einigung finden und die Teilungsversteigerung verhindern.

Die freiwillige Versteigerung – eine Alternative?
Konnten sich beide Ehepartner über das Schicksal der gemeinsamen Immobilie einigen, ist die freiwillige Versteigerung eine sinnvolle Alternative zum Kauf. Dabei profitieren die Ehepartner gleichermaßen:
Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung bei Scheidung wird das Haus bei einer freiwilligen Auktion zum bestmöglichen Preis veräußert.
Die Ehepartner können anhand des ermittelten Verkehrswerts ein Mindestgebot festlegen. Dadurch können sie zum Teil selbst entscheiden, wie teuer ihr Haus verkauft wird.
Ein Auktionstermin steht fest, sodass sich beide Ehepartner frühzeitig darauf einstellen können.
Darüber hinaus können die getrennten Ehegatten vorab die Bietbedingungen festlegen. Den gesamten Ablauf bis zum Stichtag legen sie in die Hände eines Sachverständigen. Auf diese Weise haben sie ausreichend Zeit, sich um die Suche nach einem neuen Zuhause sowie um ihren Auszug zu kümmern.

Bei Fragen zu diesem Artikel, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

28/07/2017

Kommt ein Mieter durch einen geeigneten Nachmieter schneller aus dem Mietvertrag?

Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 573 c Abs. 1 S. 1 BGB) hat der Mieter stets eine Kündigungsfrist von drei Monaten, egal wie lange er in der Wohnung wohnt. Die Kündigungsfristen des Vermieters richten sich hingegen nach der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573 c Abs. 1 S. 2 BGB). Bis zu fünf Jahre Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters ebenfalls drei Monate, nach fünf Jahren bereits sechs Monate und nach acht Jahren Mietdauer beträgt sie sogar neun Monate.

Der Fall: Mieter kündigt das Mietverhältnis und stellt Nachmieter

Die Mieter kündigten im September 2014 das Mietverhältnis. Der Vermieter bestätigte den Zugang der Kündigung und teilte mit, dass das Mietverhältnis somit fristgerecht Ende Dezember 2014 ende.

Unter Benennung mehrerer geeigneter Nachmieter verlangte der Mieter die vorzeitige Beendigung zu Ende Oktober 2014. Schließlich hätte der Vermieter hiermit bereits einen neuen Vertragspartner und ein Mietausfall würde auch nicht entstehen. Der Vermieter lehnte die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages ab und verlangte die Mietzahlung bis Ende Dezember 2014.

Mieter stellt Mietzahlung ein und erhält Zahlungsklage

Da der Mieter seine Mietzahlung einstellte, erhob der Vermieter Klage – das Landgericht Berlin hatte sich mit dem Fall zu beschäftigen.

Kein Anspruch auf vorzeitige Entlassung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Vermieter den Mieter nicht innerhalb der regulären Kündigungsfrist i. S. d. § 573 c Abs. 1 BGB eher aus dem Mietverhältnis entlassen muss. Die Kündigungsfrist von drei Monaten habe der Mieter einzuhalten und daher auch bis zum Ende der Mietzeit die Miete zu zahlen (§ 535 Abs. 2 BGB). Eine andere Wertung käme nur dann in Betracht, wenn die Mietzahlungspflicht für die neue und die bisherige Wohnung zusammen derart hoch wäre, dass der Mieter in existenzielle Geldnöte geraten würde. Ein solcher Fall läge hier aber nicht vor.

LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2016; AZ: 67 S 39/16

22/07/2017

Was kostet ein Grundstück?

Zum reinen Kaufpreis eines Grundstücks kommen weitere Kosten hinzu – zum Beispiel Erschließungskosten, Grunderwerbssteuer und Gebühren für ein Bodengutachten.

Ein Überblick

Welche Faktoren bestimmten die Grundstückspreise?

Ein großer Teil der Gesamtkosten beim Hausbau fällt für den Grundstückskauf an. Für eine detaillierte Kostenkalkulation ist es hilfreich, sich mit den einzelnen Kostenpunkten und vielfältigen Einflussfaktoren auseinanderzusetzen. Weiter können Sie auf diese Weise unterschiedliche Angebote miteinander vergleichen.

Was sind Erschließungskosten?

Um ein Grundstück in die örtliche Infrastruktur einzubinden, werden Anschlüsse an die Kanalisation sowie eine Wasser- und Energieversorgung gelegt. Telefon- und Kabelfernsehnetzanschlüsse gehören ebenso dazu. Darüber hinaus ist für das Haus ein Anschluss an das Straßennetz erforderlich. All diese Kosten werden in den Erschließungskosten zusammengefasst. Dies sind die größten Kostenfaktoren:

•Abwasser
•Regenwasser
•Wasserversorgung
•Gasversorgung
•Stromversorgung
•Verkehrserschließung

Dafür entrichtet der Eigentümer einen Erschließungsbeitrag an die zuständige Gemeinde. Die Höhe des Beitrags ist dabei abhängig von den ortsspezifischen Gegebenheiten und von dem Gebührensatz der entsprechenden Gemeinde.

Der Verkäufer und die Gemeinde können Ihnen Auskunft darüber geben, ob diese Kosten bereits im Verkaufspreis mit einbezogen sind. Andernfalls können Sie für eine Kostenkalkulation die Satzung und den Verteilungsschlüssel der Kosten bei der Gemeinde in Erfahrung bringen.

Achtung: Eine zum Zeitpunkt des Kaufes nicht ausgebaute Straße kann später zusätzliche Erschließungskosten nach sich ziehen kann.

Herrichtungskosten

Herrichtungskosten sind entweder bereits im Kaufpreis enthalten oder fallen zusätzlich an – je nachdem, ob das Grundstück bereits hergerichtet worden ist. Darunter sind verschiedene Arbeiten zu verstehen, die mit der Entsorgung von Altlasten einhergehen und das Grundstück in einen bebauungsfähigen Zustand versetzen. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:

•Altlastenbeseitigung
•Asbestbeseitigung
•Reinigung ölverunreinigter Böden
•Rodung eines Grundstückbewuchses
•Sicherung des Mutterbodens

Je nach Arbeitsaufwand fallen die Grundstückspreise unterschiedlich hoch aus. In der Regel werden die Facharbeiter auf Stundenlohnbasis bezahlt, ebenso fallen Kosten für Gerätemieten und gegebenenfalls Baumaterialien an. Ein Kostenvoranschlag verschafft Ihnen einen Überblick über die Ausgaben und erleichtert Ihnen die Kalkulation.

Weitere Nebenkosten

Folgende Nebenkosten sind feste Bestandteile der Grundstückspreise:

•Gerichtsgebühren: Diese Gebühren fallen für Eintragungen ins Grundbuch an. Auch entsprechende Löschungen sind mit Kosten verbunden. Hierfür werden 1,1 Prozent des Kaufpreises fällig.

•Notargebühren: Der Kauf eines Grundstücks erfordert ein Urkunde vom Notar werden. Die Kosten hierfür gestalten sich je nach Aufgabenumfang unterschiedlich. In der Regel beträgt die Notargebühr jedoch etwa 1,8 Prozent des Kaufpreises.

•Grunderwerbssteuer: Diese Steuer liegt in NRW bei 6,5 Prozent des Kaufpreises. Weil der gesamte Betrag als Berechnungsgrundlage gilt, fallen die Gebühren bei einem reinen Grundstückskauf ohne Haus kostengünstiger aus als bei einem bereits bebauten Grundstück.

Über diese Nebenkosten hinaus können weitere Gebühren fällig werden. Folgende Faktoren können Grundstückspreise weiter in die Höhe treiben:

•Maklercourtage: Wurde der Grundstückskauf durch einen Makler vermittelt, erhält er üblicherweise eine Maklercourtage von 7,14 Prozent des Kaufpreises. Dabei teilen sich Käufer und Verkäufer die Gebühren.

•Vermessungsgebühren: Vermessungsgebühren werden nur dann fällig, wenn das Grundstück bisher noch nicht vermessen wurde. Ist dies der Fall, betragen die Kosten für die Vermessung etwa 1.000 Euro. Das Einmessen der geplanten Immobilie kann in etwa gleich hohe Kosten nach sich ziehen.

•Gebühren für ein Bodengutachten: Ein Bodengutachten ist vor jedem Hausbau empfehlenswert, um die Eignung des Bodens festzustellen und ihn auf mögliche Schadstoffe zu untersuchen. Das Gutachten schlägt mit etwa 500 Euro zu Buche.

•Wertermittlungen: Bauherren können mithilfe einer Wertermittlung durch einen Gutachter feststellen, ob der veranschlagte Kaufpreis des Verkäufers gerechtfertigt ist. Der Preis hängt üblicherweise von der berufsspezifischen Honorar- und Gebührenordnung des Architekten oder Sachverständigen ab. Außerdem nimmt auch der festgestellte Grundstückswert Auswirkungen auf die Gebührenhöhe.

•Genehmigungsgebühren: In einigen Fällen können für Sie Genehmigungsgebühren anfallen. Diese werden beispielsweise von der örtlichen Bauaufsichtsbehörde erhoben, wenn eine Löschung der Altlasten ins Baulastenverzeichnis eingetragen werden muss. Hierzu zählen etwa Schürfrechte, Wegerechte oder Vorkaufsrechte. Das Baulastenverzeichnis oder eine Einsicht in das Grundbuch gibt Aufschluss über mögliche Belastungen und Kosten für Löschen dieser Einträge.

WOHLFÜHLEN UND WOHNEN!Wolbeck als spannender Immobilienmarkt!Liebe Eigentümer, möchten Sie mehr über den Immobilienmarkt...
24/06/2017

WOHLFÜHLEN UND WOHNEN!

Wolbeck als spannender Immobilienmarkt!

Liebe Eigentümer,

möchten Sie mehr über den Immobilienmarkt in Ihrem Stadtteil erfahren? In dem beiliegenden Interview möchten wir Sie gern informieren, wie interessant sich der Immobilienmarkt in Wolbeck in den letzten Jahren entwickelt hat. Der Stadtteil erfreut sich immer größerer Beliebtheit. In Wolbeck wohnt man nicht nur – hier lebt man!

Der Immobilienmarkt hat sich vor allem in Münster stark gewandelt. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, den Wert der eigenen Immobilie zu kennen. Dies kann auch für die Zukunft eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Gerne bieten wir Ihnen daher eine qualifizierte und zuverlässige Bewertung Ihrer Immobilie an.

Nutzen Sie unseren jetzt unseren Gutschein im Wert von 300€für eine kostenlose und unverbindliche Wertermittlung Ihrer Immobilie, inklusive umfangreichen Informationsmaterialien und natürlich ohne weitere Zuzahlung. Den Gutschein finden Sie auf unsrer Internetseite www.mein-makler-albersloh.de. Wenn Sie möchten, lernen Sie uns und unsere Leistungen in einem persönlichen Gespräch kennen.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Mein Makler Team
Foit Immobilien
Sendenhorster Str. 4
48324 Albersloh
Tel: 02535-7339044
Mail: [email protected]

Als kompetenter Immobilienmakler in Münster ist Mein Makler der perfekte Partner für Vermittlung, Vermietung und Finanzierung von Immobilien.

03/05/2017
Immobilien besser vermarktenExpertenwissen ist unbezahlbarDie Kinder sind ausgezogen oder der neue Job ist im Ausland! D...
05/02/2017

Immobilien besser vermarkten

Expertenwissen ist unbezahlbar

Die Kinder sind ausgezogen oder der neue Job ist im Ausland! Das Haus ist einfach viel zu groß geworden! Als Eigentümer stellen Sie jetzt die Frage: Wie geht es weiter ? Es gibt viele Gründe für einen Immobilienverkauf und als Eigentümer stellt man sich die Frage, ob man einen Makler beauftragen sollte. Was bringt es mir als Eigentümer für Vorteile einen Experten an meiner Seite zu wissen?

Eine Immobilienvermarktung scheint doch ganz einfach. Man setzt ein paar tolle Anzeigen in die Zeitung, dann melden sich einige Interessenten, bald ist ein Käufer gefunden und dann geht es zum Notar und das Haus ist verkauft. Kommen doch mal Fragen auf, dann kann gegoogelt werden oder die Freunde werden befragt.

Aber ist es wirklich so einfach?

Wir sagen Nein! Denn können Sie Ihre Immobilie marktgerecht bewerten? Für welche Zielgruppe ist Ihre Immobilie interessant? Haben Sie schon einmal ein Exposé erstellt? Liegen alle für den Verkauf notwendigen Unterlagen vor? Haben Sie die Zeit, sich um potenzielle Käufer zu bemühen, deren Fragen zu beantworten, diese zu betreuen und Besichtigungen durchzuführen?

Wer seine Immobilie selbst verkaufen möchte, muss sich viele Fragen stellen, braucht einen langen Atem, ausreichende Vorbereitung und ein gutes Vorgehen.

Unerfahrenheit und mangelnde Sachkenntnis am Immobilienmarkt sind schlechte Berater bei einer realistischen Preisfindung. Viele unterschätzen zudem den enormen Zeitaufwand, um einen geeigneten Käufer zu finden.

Ein erfolgreicher Makler ist in erster Linie ein fairer, vertrauenswürdiger und objektiver Vermittler. Durch seine professionelle Arbeit werden erst viele Immobilien überhaupt marktfähig gemacht. Er hat das notwendige Fachwissen, um den optimalen Verkaufspreis zu erzielen sowie gute Vermarktungsstrategien, um somit eine schnelle Vermittlung zu gewährleisten.

Häufige Fehler beim Immobilienverkauf

Mangelnde Vorbereitung

Ihre Immobilie ist ein wertvoller materieller Besitz, deshalb machen Sie sich Gedanken über den Verkaufsprozess.

- Zu welchem Zeitpunkt wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen?
- Wann soll die Übergabe stattfinden?
- Wie ermitteln Sie einen vernünftigen Verkaufspreis?
- Wann ist der Kaufpreis fällig?
- Mit welchen Medien vermarkten Sie den Verkauf?
- Welche Zielgruppe sprechen Sie an?
- Wie stellen Sie eine lückenlose Erreichbarkeit sicher?
- Was sagen Sie über Ihre Immobilie am Telefon?
- Haben Sie alle wichtigen Unterlagen vorhanden?
- Ist eine Pfandfreigabe der Bank nötig?
- Welcher Notar wird beauftrag?
- Wer prüft den Vertragsentwurf?

Wenn Sie sich bei diesen Fragen nicht sicher sind, vertrauen Sie lieber den Experten von Mein Makler "Foit Immobilien".

Falsche Preiseinschätzung

An Ihrer Immobilie hängen wahrscheinlich viele familiäre Erinnerungen und emotionale Erlebnisse, die das Loslassen erschweren. Häufig werden aus diesem Grund falsche Werteinschätzungen getroffen. Das Eigenheim wird über vergleichbare Immobilien gestellt, obwohl bei genauer Betrachtung kein Anlass dazu besteht.

Als Immobilienexperte behalten wir den Blick fürs Wesentliche. Wir können mit einem realistischen Marktpreis in einer anvisierten Zeit Ihre Immobilie veräußern. Wir haben qualifizierte Kontakte und fundierte Erfahrungen im Verkauf. Dazu gehört auch das Wissen, alle aussagekräftigen Verkaufsunterlagen zusammen zu stellen, zu bewerben und zu präsentieren.

Falsche Vermarktung

Für das Erstellen eines qualitativ und informativ hochwertigen Exposés müssen Sie eine gewisse Zeit einplanen. Für die Fotos benötigen Sie eine überdurchschnittlich gute Kamera. Bilder sagen mehr als 1000 Worte und deshalb darf auf eine gute Fotoqualität nicht verzichtet werden.

Bleiben Sie in der Schilderung Ihrer Immobilie immer neutral und objektiv. Interessenten dürfen nicht enttäuscht sein, weil Sie ihnen ein ganz anderes Bild des Objektes vermittelt haben. Zudem sollten Sie noch zu entfernenden Mängel auf jeden Fall vor den Besichtigungen erledigen, damit Sie keinem Käufer die Möglichkeit geben den Preis zu drücken.

Wie Sie sehen, ist der Immobilienverkauf durchaus ein Full-Time-Job. Überschätzen Sie deshalb nicht Ihre Zeitreserven und überlassen Sie diesen Job einen Profi, denn für uns ist das tägliche Arbeit!

Fehlende Unterlagen

Allein schon für die Immobilienpreisfindung benötigen Sie Eckdaten wie Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Baubeschreibung, Nebenkosten, Grundbuchauszug sowie einen Energieausweis.

Wir wissen aus Erfahrung, welche Unterlagen Sie für Interessenten parat haben müssen. Wir unterstützen Sie sogar bei der Unterlagenbeschaffung und besorgen wenn nötig fehlende Unterlagen bei den Ämtern.

Mangelnde Erreichbarkeit

Ständige Erreichbarkeit und Zeit für ausführliche Gespräche mit Interessenten sind eine grundlegende Voraussetzung für die Immobilienvermittlung.

Sollten Sie nicht gewährleisten können, dass Sie jederzeit telefonisch, per Mail oder auch per Fax erreichbar sind, müssen Sie auch damit rechnen, dass sich Interessenten dann anderen Anbieten zu wenden.

Wir hingegen sind über unsere Bürozeiten hinaus und an Wochenenden für Interessenten erreichbar. Auf Email Anfragen antworten wir zeitnah und verschicken auch angefragte Unterlagen umgehend.

Falsche Besichtigung

Sie müssen Ihre Immobilie gut präsentieren und mit neutralem Blick sehen. Reparieren Sie kaputte Dinge, räumen Sie auf und reinigen Sie gründlich alle Räume. Vor jeder Besichtigung sollten Sie lüften, Vorhänge und Rollläden öffnen, falls nötig das Licht anschalten und alles dran setzen damit sich der Interessent wohlfühlt.

Weil wir wissen, dass es keine zweite Chance für den ersten Eindruck gibt, können wir mit Home Staging Ihrer Immobilie noch mehr Glanz verleihen. Wir als Immobilienexperten kennen unsere Interessenten. Wir wissen aus dem Vorgespräch, welche Wünsche, Anforderungen und Kriterien sie stellen. Wir können gezielt auf Wünsche und Anforderungen der Kaufinteressenten eingehen.

Falsche Einschätzung der Verkaufsdauer

Wenn Sie glauben, dass sich der Verkauf Ihres Hauses schnell und nebenbei abwickeln lässt, müssen wir Sie leider enttäuschen. Die Dauer hängt neben Angebot und Nachfrage auch vom Vermarktungsauftritt ab. Wenn Sie unter Zeitdruck verkaufen, weil der Umzug in die nächste Wohnung immer näher rückt, sind Sie eindeutig in der schlechteren Verhandlungsposition. Es wirkt sich somit immer negativ auf den Preis aus. Aber auch eine Immobilie die bereits länger angeboten und beworben wird, erweckt bei Interessenten den Eindruck, dass keiner das Haus haben will.

Wir, als professioneller Immobilienvermittler, haben die nötige Erfahrung, Ihre Immobilie zeitnah und erfolgreich zu veräußern. Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen einen realistischen Zeitplan von der Planung der Werbemaßnahmen bis hin zum Verkaufsprozess.

Gründe für Uns

Wir erledigen alle wichtigen Verkaufsschritte, um Ihnen einen erfolgreichen, für Sie als Verkäufer Provisionsfreien Verkauf zu ermöglichen und Sie als Kunde zufrieden zu stellen.

Kostenlose marktorientierte Wertermittlung
- Kostenfreie und unverbindliche Beratung
- Klärung von offenen Fragen
- Marktgerechte Wertschätzung Ihrer Immobilie

Schneller Verkauf
- Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen für den Verkauf
- Zielgruppengerechtes Marketing
- Umfangreiche Interessenten-Datenbank

Professionelles Marketing
- Objektfotografie
- Erstellung werbewirksamer Texte
- Erstellung eines Exposé
- Home Staging
- 360°-Besichtigung
- Präsentation im Internet

Effektive Vertriebskanäle
- Anzeigeninserate in regionalen Tageszeitungen
- Veröffentlichungen auf der unternehmenseigenen Facebookseite
- Veröffentlichen in allen relevanten Internetportalen und auf der Homepage

Vorqualifizierung von Interessenten
- Bearbeitung von Interessentenanfragen
- Selektion von Interessenten
- Durchführung von Besichtigungen vor Ort
- Führen von Verhandlungen und Finanzierungsberatung
- Bonitätsprüfung von Kaufinteressenten

Qualifizierte Kaufvertragsvorbereitung
- Vorbereitung notarieller Kaufvertrag
- Datenübermittlung an Notar
- Begleitung zum Notar
- Gemeinsame Immobilienübergabe
- Betreuung nach Verkaufsabschluss

Persönliche Betreuung
- Filiale in Albersloh
- Persönlicher Ansprechpartner
- Schnelle Erreichbarkeit
- Informationsweitergabe über Verkaufsstand

Ständige Erreichbarkeit
- Auch außerhalb der Bürozeiten oder am Wochenende
- Garantierter Rückruf

lokale Marktkenntnisse
- Langjährige Erfahrungen und fundierte Marktkenntnisse
- Spezialist für Münster
- Auskünfte über Marktpreis, Verkaufsdauer und Marktentwicklung

Unser Team

Vertrauen spielt bei Immobilienangelegenheiten eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund beraten wir Sie gerne in allen Bereichen – zuverlässig, aufrichtig und fachkundig.

Persönlicher Service, schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens, durchgängige Erreichbarkeit Ihres Ansprechpartners und hervorragend ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter sind unsere Stärken. Sie können sich auf uns verlassen!

Sie können jederzeit gerne Kontakt zu uns aufnehmen oder einen persönlichen Termin mit uns in unserer Filiale in Albersloh vereinbaren.

Mein Makler Team "Foit Immobilien"
Sendenhorster Str 4
48324 Albersloh
Tel: 02535-7339044
[email protected]
www.foit-immobilien.de

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Münster
48167

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Montag 10:00 - 17:00
Dienstag 10:00 - 17:00
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Samstag 10:00 - 12:00

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