Tenbrink GmbH & Co. KG

Tenbrink GmbH & Co. KG Münsters sicherste Hände für Ihre Immobilie. Die Tenbrink Immobilienverwaltung. Wir verwalten, pf

75 Jahre Tenbrink – eine Erfolgsgeschichte mit Wurzeln und Vision!Mit großer Freude und Stolz durften wir die Ehrenurkun...
10/11/2025

75 Jahre Tenbrink – eine Erfolgsgeschichte mit Wurzeln und Vision!

Mit großer Freude und Stolz durften wir die Ehrenurkunde der IHK Nord Westfalen entgegennehmen – ein Zeichen der Anerkennung für 75 Jahre unternehmerisches Engagement, Innovationskraft und nachhaltiges Wachstum.

Ein herzliches Dankeschön an unsere Mitarbeitenden, Partner und Kund:innen, die diesen Weg mit uns gegangen sind und weiterhin mitgestalten. Gemeinsam blicken wir zurück auf eine bewegte Geschichte – und voller Tatendrang nach vorn!

📸 Die feierliche Übergabe durch die IHK war ein besonderer Moment, den wir gerne mit euch teilen.

Nobody is perfect but a team can be.   | Betriebsausflug 2023 🚀
15/09/2023

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...und wir bieten: ein SUPER TEAM und vieles mehr. 😊
18/04/2023

...und wir bieten: ein SUPER TEAM und vieles mehr. 😊

Liebe Eigentümer/innen,bedingt durch die aktuelle Lage, über die wir unsere Kunden bereits informiert haben, dürfen derz...
23/04/2020

Liebe Eigentümer/innen,
bedingt durch die aktuelle Lage, über die wir unsere Kunden bereits informiert haben, dürfen derzeit keine Eingentümerversammlungen abgehalten werden.
Bisher kann leider noch niemand einen bestimmten Zeitraum benennen, wann wir mit weiteren Entscheidungen rechnen können.
Die Bundesregierung hat verabschiedet, dass der aktuell beschlossene Wirtschaftsplan weiterhin seine Gültigkeit hält und folglich zunächst keine Änderungen der Vorauszahlungen kalkuliert werden.
Wir sind im Tagesgeschäft weiterhin telefonisch und per Email für Sie da. Bleiben Sie gesund!

Handeln ist wertvoller als reden.Aktuell betreuen wir 3.500 Bestandskunden in ca. 280 Objekten mit knapp 4.000 Einheiten...
31/03/2020

Handeln ist wertvoller als reden.
Aktuell betreuen wir 3.500 Bestandskunden in ca. 280 Objekten mit knapp 4.000 Einheiten. So viel zu den Zahlen. Viel wichtiger ist es uns, ein fundiertes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden aufzubauen und das jeden Tag mit Leistung zu bestätigen.

Weil es Ihr Eigentum ist, kümmern wiruns darum, als wär es unseres.Wohnungseigentümergemeinschaften sind trotz ihrer gru...
26/01/2020

Weil es Ihr Eigentum ist, kümmern wir
uns darum, als wär es unseres.
Wohnungseigentümergemeinschaften sind trotz ihrer grundsätzlichen Interessenbündelung meist verschieden. Eins ist jedoch immer gleich – alle erwarten die beste Betreuung für ihre Immobilie, die gleichzeitig ihre Wertanlage und ihre Absicherung für die Zukunft ist.

Professionelle Verwaltung für jede Immobilie.Ob eine Wohnung, ein Haus oder große Mehrfamilienkomplexe – sobald Sie Immo...
18/01/2020

Professionelle Verwaltung für jede Immobilie.
Ob eine Wohnung, ein Haus oder große Mehrfamilienkomplexe – sobald Sie Immobilien vermieten, kommt ein intensiver und zeitraubender Aufwand auf Sie zu. Und dieser beschränkt sich nicht nur auf die Jahresabrechnung. Die Anliegen Ihrer Mieter sind vielfältig. Wir übernehmen alle Mieterbelange für Sie – vom Aufsetzen des Mietvertrags bis hin zur Buchhaltung und zu Reparaturanfragen aller Art. Dabei sind wir für Ihre Mieter in Notfällen 24 Stunden erreichbar und nehmen uns aller Anfragen an. Schnell und zuverlässig.

"Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht." - Albert Einstei...
06/01/2020

"Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht." - Albert Einstein

Denn das Gute am neuen Jahr ist, dass man alles besser machen kann als im letzten. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2020!

Neben aktuellen Themen und Trends, möchten wir in unserem Wissensblog auch auf Ihre häufig gestellten Fragen eingehen. H...
27/02/2019

Neben aktuellen Themen und Trends, möchten wir in unserem Wissensblog auch auf Ihre häufig gestellten Fragen eingehen. Heute geht es um das Thema Hausgeld und die Weitergabe an einen Mieter.

Oft erreicht uns die Frage, ob Sie als Vermieter die Hausgeldabrechnung des WEG-Verwalters unverändert als Nebenkostenabrechnung an Ihren Mieter übertragen dürfen.

So viel schon mal vorweg – das sollten Sie nicht tun, auch dann nicht, wenn in der Hausgeldabrechnung die umlagefähigen Kosten separat ausgewiesen werden.

Aber fangen wir mal vorne an. Was genau ist eigentlich Hausgeld bzw. eine Hausgeldabrechnung? Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese definiert sich laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als die Gesamtheit aller Teil- und Wohnungseigentümer an einer Wohnungseigentumsanlage.

Lesen Sie hier weiter:

Unsere Mitarbeiter nehmen sich gerne Zeit für Sie:

Neue Anforderungen an den Beruf des Immobilienverwalters – Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewe...
18/02/2019

Neue Anforderungen an den Beruf des Immobilienverwalters – Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter seit 01. August 2018 in Kraft.

Immobilienverwalter haben eine große Verantwortung, denn sie verwalten fremdes Vermögen und Eigentum - oft in Millionenhöhe. Das Aufgabenspektrum des Immobilienverwalters ist sehr breit gefächert, denn neben der kaufmännischen Verwaltung und der Finanz- und Vermögensverwaltung, sind sie auch Ansprechpartner für viele technische und rechtliche Fragestellungen. Dies erfordert umfassende Qualifikationen und absolut aktuelles Fachwissen.

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter soll den Interessen der Immobilieneigentümer nun durch Zugangsregelungen und einer Fortbildungspflicht mehr Sicherheit bieten.

Bisher konnte sich eigentlich jeder als Immobilienverwalter niederlassen. Es bestand weder ein Schutz der Berufsbezeichnung noch eine Vorschrift, aus der sich besondere Voraussetzungen ergeben haben. Die Aufnahme der Tätigkeit musste lediglich angezeigt werden. Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien gilt jetzt erstmals eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Voraussetzung für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis sind geordnete Vermögensverhältnisse, persönliche Zuverlässigkeit und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Wohnungseigentümergemeinschaften sollten bei der Wahl des WEG-Verwalters also unbedingt auf seine qualifizierte Zulassung achten.

Weil sich gerade im Bereich der Rechtsvorschriften immer wieder neue Entwicklungen ergeben, deren Berücksichtigung für eine ordnungsgemäße Hausverwaltung notwendig ist, ist regelmäßige Fort- und Weiterbildung unerlässlich. Jeder Wohnimmobilienverwalter und jeder WEG-Verwalter ist seit dem 01.08.2018 deshalb verpflichtet, innerhalb von drei Jahren 20 Fortbildungsstunden nachzuweisen. Verstöße gegen die Fortbildungspflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Der vom DDIV geforderte Sachkundenachweis, der die grundsätzliche Qualifikation des Verwalters belegt hätte, wurde nicht im Gesetz verankert.

Die Tenbrink GmbH & Co. KG ist bereits seit über 45 Jahren für Mieter und Eigentümer am Markt und entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem der größten Anbieter für Verwaltungsdienstleistungen in Münster und Umgebung. Aktuell betreuen wir 3.500 Bestandskunden in ca. 280 Objekten mit knapp 4.000 Einheiten. Wir bei Tenbrink sind ein Team aus Spezialisten für Buchhaltung, Technik und kaufmännische Verwaltung, ergänzt durch Ingenieure und Architekten. Selbstverständlich verfügen wir bereits seit unserer Gründung im Jahr 1972 über eine Berufshaftpflichtversicherung. Für die Neuregelung wurde die Summe zum 01.01.2019 auf 500.000 Euro im Einzelfall angehoben.

Als Ausbildungsbetrieb stellen wir die Qualifikation unseres Nachwuchses sicher und investieren gezielt und regelmäßig in die Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher betrachten wir die gesetzlich vorgegebenen Mindeststunden für Fortbildungen als eine Ohrfeige für unsere Branche. Denn die Themengebiete sind derart komplex, dass 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren nicht annähernd ausreichen, um den hohen Anforderungen an das Berufsbild gerecht zu werden. Sowohl die Geschäftsführung als auch alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen diese Vorgabe in der Regel binnen eines halben Jahres. Andernfalls ist eine professionelle Immobilienverwaltung aus unserer Sicht nicht möglich. Zwar dienen ein Minimum an Fachwissen und neue Zugangsregelungen der Qualitätssteigerung, dennoch bilden das vorliegende Gesetz und seine Verordnung nur einen ersten Schritt auf dem Weg zur verbesserten Qualifizierung unserer Branche und der Erhöhung des Verbraucherschutzes ab.

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Lieben harmonische und entspannte W...
20/12/2018

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Lieben harmonische und entspannte Weihnachtstage und alles Gute für das Jahr 2019! Ihr Tenbrink-Team

Was ist ein eigentlich ein WEG-Verwalter?Der WEG-Verwalter verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentüm...
14/12/2018

Was ist ein eigentlich ein WEG-Verwalter?
Der WEG-Verwalter verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften. So weit, so gut - aber was genau sind denn Wohnungseigentümergemeinschaften und was bedeutet gemeinschaftliches Eigentum? Es handelt sich um Gemeinschaften von verschiedenen Eigentümern einer Immobilie. Wer z. B. eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht nur die Wohnung, die als Teileigentum bezeichnet wird, sondern auch Miteigentumsanteile an der gesamten Immobilie, welche dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet werden. Dazu zählen beispielsweise das Treppenhaus, der Aufzug, die Außenanlage oder auch die Fassade.

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Da das aber eine sehr arbeitsintensive Angelegenheit ist und die Interessen der Eigentümer häufig recht unterschiedlich ausfallen, ist eine ordnungsgemäße Verwaltung ohne einen entsprechenden professionellen Verwalter oft nur schwer möglich. Hier kommt der WEG-Verwalter ins Spiel. Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters übrigens in § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes vor.

Da durch den WEG-Verwalter fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet werden, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Bedeutung. Ein Verwalter muss in höchstem Maße zuverlässig und unparteiisch sein. Das Aufgabenspektrum des WEG-Verwalters ist sehr breit gefächert, oft bekommen die Eigentümer nur einen Bruchteil dessen mit, was der Verwalter im täglichen Geschäft zu leisten hat. Er erstellt z. B. die Hausgeldabrechnungen, auf Wunsch gegen Beauftragung auch Betriebskostenabrechnungen für die Mieter, koordiniert sämtliche Dienstleister und organisiert die Eigentümerversammlungen. Außerdem ist er für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich, welche in der Regel auf Grundlage der gefassten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft umgesetzt werden. Weitere Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus der Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, der sich derzeit häufig ändernden Rechtsprechung und dem Verwaltervertrag.

Da das Thema äußerst vielschichtig ist, laden wir Sie gerne zu uns ein oder kommen zu Ihnen, um Sie transparent und kostenlos zu beraten. Außerdem finden Sie hier weitere Informationen zu unseren umfangreichen Verwaltungsleistungen: https://www.tenbrink-ms.de/de/immobilienverwaltung/weg-verwaltung/

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Ihr Tenbrink-Team

Adresse

Scheibenstraße 82
Münster
48153

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
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Donnerstag 08:00 - 12:00
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Freitag 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00

Telefon

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