Tröber IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz / Datenschutzrecht

Tröber IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz / Datenschutzrecht Die auf IT-Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei berät Unter

Für alle, die langsam den Überblick über die EU-Verordnungen zum IT-Recht  verlieren, hier ein kurzer Beitrag auf unsere...
17/11/2025

Für alle, die langsam den Überblick über die EU-Verordnungen zum IT-Recht verlieren, hier ein kurzer Beitrag auf unserer Webseite (nicht vollständig) nebst Update zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0:

https://www.troeber.de/de/news/it-recht/neue-eu-regeln-fur-ki-digitale-dienste-daten-und-cybersicherheit-und-mehr-ein-uberblick/

und

https://www.troeber.de/de/news/it-recht/nis-2-update/

UPDATE zu NIS-2: Nun hat auch der Bundestag reagiert und mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 einen Gesetzentwurf zur Umnsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht beschlossen.

28/10/2025
Wenn der Generalanwalt beim EuGH unseren Anträgen im Wesentlichen folgt, dann sind wir wohl auf dem richtigen Weg. 😊Mehr...
19/09/2025

Wenn der Generalanwalt beim EuGH unseren Anträgen im Wesentlichen folgt, dann sind wir wohl auf dem richtigen Weg. 😊
Mehr zum Thema Rechtsmissbrauch bei Auskunftsersuchen nach DSGVO 👇

Schlussanträge zum Rechtsmissbrauch nach der DSGVO: Schon ein erstes Auskunftsersuchen kann der Datenverantwortliche in Sonderfällen verweigern.

Arbeiten an Münsters schönstem Standort? Zwei Büros für jeweils 2 Mitarbeiter ab Oktober frei. Ideal für Firmenrepräsent...
18/08/2025

Arbeiten an Münsters schönstem Standort? Zwei Büros für jeweils 2 Mitarbeiter ab Oktober frei. Ideal für Firmenrepräsentanzen. Durch die All-In-Miete, die Service, Internet, gemeinsam genutzte Konferenzräume, Getränke etc. beinhaltet, kann sofort losgelegt werden. Büroausstattung (u.a. höhenverstellbare Schreibtische, Schreibtischstühle, USM-Haller-Regale bzw. vergleichbar) optional anmietbar. Nähere Infos bei immoscout24:
https://www.immobilienscout24.de/expose/156355276...
oder auf Anfrage +49-171-6253180

Wow! Prädikatsjurist Erik Tröber 🤩 Mit viel Fleiß, Disziplin, Cleverness und Coolness zum 1. juristischen Staatsexamen. ...
17/07/2025

Wow! Prädikatsjurist Erik Tröber 🤩
Mit viel Fleiß, Disziplin, Cleverness und Coolness zum 1. juristischen Staatsexamen.
Ein Tag, der mich mit unglaublich großem Stolz erfüllt, mein Sohn! 😊❤️

Anders als in vielen anderen Bereichen ist die Notenvergabe im juristischen Staatsexamen seit Jahrzehnten konstant, keine Noteninflation. Ein Prädikatsexamen zeichnet auch heute noch eine hervorragende Leistung aus.

Herzlichen Glückwunsch vom ganzen Team .

Wenn konzernweit sämtliche Rechtstexte in englischer Sprache verfasst sind und auch die Kommunikation auf Englisch erfol...
29/04/2025

Wenn konzernweit sämtliche Rechtstexte in englischer Sprache verfasst sind und auch die Kommunikation auf Englisch erfolgt, macht es wenig Sinn, ein Gerichtsverfahren auf Deutsch durchzuführen, wie es § 184 GVG im Grundsatz vorsieht. Commercial Chambers und Commercial Courts sind daher eine erfreuliche Innovation. Erste Klauseln in Rahmenverträgen und AGB sind bereits entsprechend umgesetzt. Ein kompakter Beitrag zu Commercial Chambers und Commercial Courts auf unserer Webseite von Fabian Müller.

Seit 01.04.2025 können in Deutschland Gerichtsverfahren in Englisch geführt werden. Wie sie als internationales Unternehmen profitieren, erläutert der Beitrag.

🚀 **KI und Recht!** Expertentalk mit mittelständischen Unternehmern am vergangenen Montag im Hotel Mauritzhof 🤖Ist Aufre...
20/02/2025

🚀 **KI und Recht!** Expertentalk mit mittelständischen Unternehmern am vergangenen Montag im Hotel Mauritzhof 🤖

Ist Aufregung angesichts des AI Acts (KI-VO) angezeigt? 🤔 Was sollten mittelständische Unternehmen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz beachten? 📊 Diese und weitere spannende Fragen aus unterschiedlichsten Use Cases konnten wir bei meinem Auftritt beim Expertentalk des BVMW besprechen. 🎉 Die Veranstaltung war ausgebucht und wurde von den Teilnehmern sehr gut angenommen.

Besonders spannend waren die zahlreichen interessierten Nachfragen aus dem Publikum. 💡 Abweichend von der Umfrage des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) setzen die allermeisten der anwesenden Teilnehmer bereits KI im Unternehmen ein. 💼🤖

Beruhigend für viele: Die ab dem 02.02.2025 geltende Pflicht zur Verschaffung von KI-Kompetenz für Mitarbeiter ist bei Nichtbeachtung nach der KI-VO nicht sanktioniert. Intensiv diskutiert wurde in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit ein Organisationsverschulden zur Vorstands- oder Geschäftsführerhaftung führen kann.

Klar war: Eine Basisschulung zu **"Data Loss Prevention"** und das Schaffen von **"Awareness"** ist mehr als sinnvoll – nicht zuletzt zur Vermeidung einer **"Schatten-IT"**. 🔐🛡️

Ein herzliches Dankeschön an den BVMW für die hervorragende Organisation und die Möglichkeit, dieses wichtige Thema gemeinsam anzugehen. 🙏 Die Schulungsräume des Hotel Mauritzhof in Münster mit dem tollen Service waren perfekt! 🏨✨

**Go, Mittelstand, go!** 🚀 Keine Panik! Die KI-VO ist kein Verhinderungsgesetz! 💪

KI-Kompetenzpflicht ab 2. Februar 2025Gestern war es soweit: der Auftakt zu  unseren Veranstaltung zum Thema "KI und Rec...
18/01/2025

KI-Kompetenzpflicht ab 2. Februar 2025
Gestern war es soweit: der Auftakt zu unseren Veranstaltung zum Thema "KI und Recht" 🎓🚀 hat vor einem coolen Team von Mitarbeitern eines IT-Unternehnensberatungshauses (Inhouse-Schulung) stattgefunden!
Mit einem Fokus auf der neuen KI-Verordnung und der Kompetenzpflicht 🧠, Datenschutzrecht, Urheberrecht und Arbeitsrecht – richtig heiße Themen! 🔥
Es war super spannend, wie wir die Herausforderungen und Chancen von Künstlicher Intelligenz diskutiert haben und wie wichtig es ist, die rechtlichen Vorgaben im Blick zu behalten.
Ein großes Dankeschön an alle, die dabei waren! Vielen Dank vor allem für das tolle Feedback – einfach klasse! 🙌
Bleibt dran, denn KI ist die Zukunft und wir sind bereit, gemeinsam durchzustarten! 💪💼

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit Urteil vom 5. November 2024 (14 U 138/24) klargestellt, dass das Fernunterr...
07/01/2025

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit Urteil vom 5. November 2024 (14 U 138/24) klargestellt, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nicht für Online-Coachings gilt, die über Videokonferenzen oder andere synchrone Kommunikationsmittel stattfinden. Das Urteil hat große Bedeutung für die Coaching- und E-Learning-Branche.

Eine Klägerin forderte 21.420 € zurück, da sie den Coaching-Vertrag für unwirksam hielt. Ihrer Ansicht nach erfüllte der Vertrag nicht die strengen Anforderungen des FernUSG, das Verbraucher*innen im Fernunterricht schützt. Doch das Gericht wies die Klage ab.

Die entscheidenden Gründe

Kein Anwendungsbereich für Unternehmer*innen: Das FernUSG gilt nur für Verbraucherinnen, wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt. Unternehmerinnen sind nicht erfasst.
Fehlende räumliche Trennung: Bei Videokonferenzen und ähnlicher Kommunikation sind Lernende und Lehrende nicht „ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt“, wie es das Gesetz verlangt. Das Gericht sieht hier eine Gleichstellung mit Präsenzformaten.
Keine Lernerfolgskontrolle: Das FernUSG setzt voraus, dass der Lernerfolg vertraglich überwacht wird. Eine bloße Möglichkeit, im Coaching Fragen zu stellen, genügt diesem Kriterium nicht.
Bedeutung für die Praxis

Das Urteil schafft Rechtssicherheit:

Für Anbieter*innen: Synchrone Online-Coachings sind nicht den strengen Vorgaben des FernUSG unterworfen.
Für Teilnehmende: Verbraucherschutz bleibt durch andere Regelungen wie das Widerrufsrecht (§ 312d BGB) gewährleistet.
Fazit

Mit dieser Entscheidung stärkt das OLG Nürnberg digitale Geschäftsmodelle im Coaching. Es bestätigt, dass innovative Lehrmethoden wie Live-Coachings nicht mit klassischem Fernunterricht gleichzusetzen sind – ein Meilenstein für die Branche.

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Alle Kontaktdetails finden Sie auf troeber.de

31/12/2024

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr und freuen uns darauf, auch in 2025 Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des IT-, KI- und Cyber-Security-Rechts zu sein.

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