07/09/2018
https://www.svz.de/lokales/ludwigsluster-tageblatt/cannabis-im-gemuesegarten-id20397552.html
Outdoor Cannabisanbau jetzt legal?
Es melden sich bei uns in der Kanzlei vermehrt Hobbygärtner, die Cannabis für den Eigenbedarf im Garten oder Feld angebaut haben. Als Erntehelfer tritt häufig die Polizei auf den Plan.
Dies führt zu einem Ermittlungsverfahren -zumindest- wegen des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln bis hin zum Vorwurf des Handeltreibens mit einer nicht geringen Menge Cannabis. Dann sieht das Gesetz in der Regel keine Geldstrafen sondern Freiheitsstrafen ab einem Jahr aufwärts vor.
Mandanten sind häufig erstaunt, dass bereits der Anbau, die Aufzucht, von ein oder zwei kleinen Cannabispflanzen strafbar ist. Dies ist auch bereits dann der Fall, wenn noch keine Blütenstände ausgebildet sind.
Selbst das Einbringen von Cannabissamen in die Erde mit dem Ziel, daraus Cannabispflanzen aufzuziehen und Betäubungsmittel zu gewinnen, ist bereits strafbar und wird entschieden verfolgt.
Also, kein legaler Cannabisanbau in Deutschland für Hobbygärtner ohne Erlaubnis möglich.
Auch hier zeigt die Erfahrung: keine Angaben gegenüber der Polizei machen, sondern umgehend einen Anwalt einschalten.
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