Dementsprechend verfügen die Anwälte über umfassende Kenntnisse in den Bereichen Musik, Film/TV, Veranstaltungen/Events, Theater, Verlag, Internet, Werbung/ PR und allen hiermit zusammenhängenden Gebieten. So können sowohl Fragen des Urheber- und Medienrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes beantwortet, als auch komplexe Projekte wie Film- oder Bühnenproduktionen, Tourneen, Großveranstaltung
en etc. betreut werden. Dabei liegt die Besonderheit der Spezialisierung nicht nur in der fundierten Rechtskenntnis, sondern auch im Verständnis geschäftlicher Zusammenhänge in der Entertainment- und Medien-Branche sowie in den langjährigen persönlichen Kontakten zu den in diesen Bereichen agierenden Unternehmen und Personen. Zudem besteht eine jahrzehntelange Erfahrung in der Verwaltung und Erhaltung künstlerischer Nachlässe.