07/03/2025
Hier ist eine aktuelle wichtige familienrechtliche Entscheidung:
# # # **BGH, Beschluss vom 24.01.2024 – XII ZB 243/22**
**Thema: Umgangsrecht der Großeltern**
# # # # **Leitsätze:**
1. Großeltern haben nach § 1685 Abs. 1 BGB ein eigenes Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern, wenn dies dem Kindeswohl dient.
2. Der BGH stellte klar, dass ein Umgangsanspruch nicht schon deshalb besteht, weil die Großeltern Verwandte sind – es müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kontakt dem Kind nützt.
3. Wenn das Verhältnis zwischen den Großeltern und den Eltern schwer belastet ist, kann das gegen den Umgang sprechen, falls dies das Kind in Loyalitätskonflikte bringt.
# # # # **Sachverhalt:**
Ein Großelternpaar hatte den Umgang mit ihrem Enkelkind beantragt. Die Eltern lehnten dies ab und argumentierten, dass das Verhältnis zu den Großeltern massiv gestört sei. Die Vorinstanzen gaben den Eltern Recht. Der BGH bestätigte diese Entscheidung und betonte, dass ein Umgang nur gewährt werden kann, wenn er sich positiv auf das Kind auswirkt.
# # # # **Bedeutung für die Praxis:**
Die Entscheidung verdeutlicht, dass das Umgangsrecht der Großeltern nicht automatisch besteht, sondern nur bei einem nachweisbaren Nutzen für das Kind. Zudem wird betont, dass familiäre Konflikte ein wichtiger Faktor bei der Abwägung sind.
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