Jochen W. Beekes Anwaltskanzlei

Jochen W. Beekes Anwaltskanzlei Unsere Kanzlei betreut in erster Linie Privatpersonen sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Wir freuen uns auf Ihre Aufgabenstellung.

23/05/2017

Lohngleichheit für Frauen und Männer? oder: Die Bundesrepublik vor der nächsten Bundestagswahl auf dem Weg ins 21. Jahrhundert

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestags zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gebilligt. Danach erhalten Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die kein Tarifvertrag Anwendung findet, zukünftig einen Auskunftsanspruch zu den Kriterien für die Bemessung des Arbeitsentgelts bei vergleichbaren Tätigkeiten. In großen Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmer/innen muss der Arbeitgeber selbst die Gleichstellung prüfen.

Na, wenn das kein Fortschritt ist ...

29/03/2017

Etwas zum Nachdenken ...

Rechtsextremismus in Mülheim an der Ruhr - Offener Brief an Oberbürgermeister Scholten
02/11/2016

Rechtsextremismus in Mülheim an der Ruhr - Offener Brief an Oberbürgermeister Scholten

Rechtsextremismus in Mülheim an der Ruhr - Grafitti werden wochenlang geduldet.
02/11/2016

Rechtsextremismus in Mülheim an der Ruhr - Grafitti
werden wochenlang geduldet.

20/01/2016
19/01/2016

WICHTIGE ÄNDERUNG DER RECHTSPRECHUNG ZUR URLAUBSABGELTUNG

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urt. V. 07.05.2015, Az. 10 Sa 86/15) hat entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass ein Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Mindesturlaub in Anspruch nimmt. Das Bundesurlaubsgesetz habe insoweit gesundheitsschützenden Charakter. Das hat zur Folge, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht mehr spätestens am 31.03. des Folgejahres verfällt, sondern dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch für den nichtgenommenen Urlaub in Geld zusteht.
Führt man diesen Gedanken fort, so dürfte dieser Schadensersatzanspruch rückwirkend bis zur Grenze der Verjährung geltend gemacht werden.
Diese Rechtsprechung steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Es bleibt abzuwarten, ob sich die anderen Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht anschließen werden.

05/12/2015

In den Zeiten, in denen politische Brandstifter Hass und Vergeltung predigen, Politik und Medien die Ängste schüren, Grund- und Menschenrechte eingeschränkt werden im Namen der Sicherheit, dann tut es gut, wenn Menschen Größe und eine unerschütterliche Hoffnung zeigen. Antoine Leiris hat bei den Anschlägen von Paris seine Frau verloren. Auf Facebook wandte sich der Radiojournalist in einer Art offenen Brief an die Männer, von denen sie getötet wurde. Seine Wort bewegen viele im Netz, mehr als 77 000 Mal wurde der Beitrag bereits geteilt. Hier ein Zitat der Übersetzung:

"Ihr bekommt meinen Hass nicht.
Freitagabend habt ihr das Leben eines außerordentlichen Wesens geraubt, das der Liebe meines Lebens, der Mutter meines Kindes, aber ihr bekommt meinen Hass nicht. Ich weiß nicht, wer ihr seid und ich will es nicht wissen, ihr seid tote Seelen. Wenn dieser Gott, für den ihr blind tötet, uns nach seinem Bild geschaffen hat, dann muss jede Kugel, die meine Frau getroffen hat, eine Wunde in sein Herz gerissen haben.
Nein, ich werde euch nicht das Geschenk machen, euch zu hassen. Auch wenn ihr euch sehr darum bemüht habt; auf den Hass mit Wut zu antworten würde bedeuten, derselben Ignoranz nachzugeben, die euch zu dem gemacht hat, was ihr seid. Ihr wollt, dass ich Angst habe, dass ich meine Mitbürger mit misstrauischem Blick betrachte, dass ich meine Freiheit der Sicherheit opfere. Verloren. Der Spieler ist noch im Spiel.

Ich habe sie heute morgen gesehen. Endlich, nach Nächten und Tagen des Wartens. Sie war genauso schön wie am Freitagabend, als sie ausging, genauso schön wie damals, als ich mich vor mehr als zwölf Jahren hoffnungslos in sie verliebte. Selbstverständlich frisst mich der Ku**er auf, diesen kleinen Sieg gestehe ich euch zu, aber er wird von kurzer Dauer sein. Ich weiß, dass sie uns jeden Tag begleiten wird und dass wir uns in jenem Paradies der freien Seelen wiedersehen werden, zu dem ihr niemals Zutritt erhalten werdet.

Wir sind zwei, mein Sohn und ich, aber wir sind stärker als alle Armeen dieser Erde. Ich will euch jetzt keine Zeit mehr opfern, ich muss mich um Melvil kümmern, der gerade von seinem Mittagsschlaf aufwacht. Er ist gerade mal 17 Monate alt; er wird seinen Brei essen wie jeden Tag, dann werden wir gemeinsam spielen wie jeden Tag und sein ganzes Leben wird dieser kleine Junge euch beleidigen, indem er glücklich und frei ist. Denn nein, auch seinen Hass werdet ihr nicht bekommen."

05/12/2015

Tipp zur Diskussion über Grundrechte: Human Rights: The Right to Freedom of Expression auf edx.org

15/11/2015

Wir sind voller Anteilnahme bei den unschuldigen Opfern der barbarischen Terrorakte von Paris. Wir vergessen aber auch nicht die Menschen, die gerade vor diesem Terrorismus fliehen. Reicht ihnen die Hand und heißt sie weiter willkommen!

24/10/2015

Herbstzeit - Impfschaden aufgrund betriebsärztlicher Grippeschutzimpfung begründet keine Entschädigung als Arbeitsunfall
Das Sozialgericht Dortmund (Urt.v.05.08.2015 - S 36 U 818/12) hat entschieden, dass ein Impfschaden infolge einer Grippeschutzimpfung nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen ist, weil die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt erfolgte. Eine Anerkennung als Arbeitsunfall komme nur in Betracht, wenn eine mit der Tätigkeit verbundene Gefährdung eine Impfung über die allgemeine Gesundheitsfürsorge hinaus erforderlich macht.

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