04/10/2022
Stellen wir uns Folgendes vor:
Sie haben für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein eine Homepage erstellt oder erstellen lassen. Auf dieser Homepage sind auch Google-Tools wie etwa Google Fonts oder Google Maps eingepflegt. So weit, so normal.
Alles läuft ohne Probleme, bis eines Tages die Abmahnung einer datenschutzrechtlichen Interessengemeinschaft oder eines Verbraucherverbandes auf Ihrem Schreibtisch landet, die im Namen einer natürlichen Person gegen Sie wegen Verletzung des Datenschutzes bzw. des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorgeht.
Der Vorwurf: Durch die "online-"Verwendung der in der Abmahnung bezeichneten Google-Tools werden die auf Ihrer Homepage erfassten personenbezogenen Daten des Website-Besuchers, wie etwa die IP-Adresse, an Google übermittelt, und zwar ins EU-Ausland und damit außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO.
Das Problem ist, dass der Vorwurf tatsächlich berechtigt sein kann.
Daher prüfen Sie bitte bereits jetzt Ihre Homepage auf die Funktionsweise der Google-Tools.
Auch zu beachten ist dabei: In der Regel setzen diese Tools Cookies, die nicht als Funktionscookies zu bewerten sind.
Es gibt nun drei Wege, einer solchen Abmahnung vorzubeugen:
1. Sie verwenden die Tools nicht. Dies ist jedoch oftmals nicht möglich bzw. könnte die Funktionsweise Ihrer Homepage beeinflussen.
2. Sie bauen die Tool so auf Ihrer Homepage ein, dass diese offline arbeiten und damit keine Daten an Google übersendet werden.
3. Sie passen Ihre Datenschutzerklärung an und weisen auf die Weitergabe der entsprechenden personenbezogenen Daten an Google im EU-Ausland bei jedem einzelnen Tool hin. Zusätzlich verwenden Sie einen, den Vorgaben der Rechtsprechung entsprechenden "Cookiebanner", der es dem Homepage-Besucher sofort ermöglicht, über die Verwendung jedes einzelnen Cookies selbst zu entscheiden, indem er einzeln in die jeweilige Verwendung einwilligen kann.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich gern telefonisch unter 03601/83630 oder per Mail an [email protected] an uns wenden.
Sollten Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten (haben), lassen Sie diese unbedingt prüfen, bevor Sie die geforderten Schritte einleiten. Denn, trotz ggf. berechtigtem Vorwurf kann die Abmahnung auch aus anderen Gründen falsch oder unberechtigt sein.😉