Jugendschutzbeauftragter Rechtsanwalt Unrath

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Über mich und diese Seite “Jugendschutzbeauftragter Rechtsanwalt” (inklusive Datenschutzhinweise)

Ich stehe Ihnen zur Verfügung, wenn es um das Thema Jugendschutz im Internet geht oder Sie einen Jugendschutzbeauftragten für Ihre Website benötigen!

Warum ein Jugendschutzbeauftragter?

Wer im Internet jugendgefährdende Inhalte bereitstellt, ist nach § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen.

Diese Verpflichtung betrifft praktisch jeden Online-Anbieter, der gewerbsmäßig tätig ist oder Werbung auf seinen Webseiten veröffentlicht, da potentiell jeder Inhalt jugendgefährdend sein kann. Verstößt der Verantwortliche gegen diese Pflicht, so drohen massive Strafen in Form von Geldbußen bis zu 500.000,00 € (§ 24 Abs. 3 JMStV). Das muss nicht sein!