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in Bußgeldangelegenheiten, etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Verstoß gegen Ladungssicherungsvorschriften, Abstandsverstoß, etc. sowie in Verkehrsstrafsachen, wie fahrlässiger Körperverletzung nach Unfall oder
Trunkenheitsdelikt. Daneben ist AdvoAutomobil ein auf KfZ-Haftpflichtschadenregulierung spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen. Wir setzen nach einem Verkehrsunfall Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durch.

Bei einem Verkehrsunfall nimmt man sich besser einen Anwalt!Geschrieben von Stefan KostadinovIn einem Urteil vom 20.7.20...
24/10/2018

Bei einem Verkehrsunfall nimmt man sich besser einen Anwalt!

Geschrieben von Stefan Kostadinov

In einem Urteil vom 20.7.2018 wurde vom Amtsgericht Aachen nahegelegt, dass man als Geschädigter einen verständigen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Interessen beauftragen soll. Dies sei auch dann geboten, wenn die Versicherung des Schädigers die Haftung dem Grunde nach bestätigt. Die Rechtsanwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme entstehen, seien dabei nach einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite immer zu erstatten. (AG Aachen Urteil vom 20.07.2018 AZ: 113 C 31/18)

Versicherungen wollen ausschließlich eigene Kosten geringhalten

Auch Stiftung Warentest rät die Abwicklung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls am besten von einem Anwalt abwickeln zu lassen, um nicht als Geschädigter letzten Endes auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Das Regulierungsverhalten der Versicherungen ist nämlich nicht gerade zu Gunsten der Geschädigten. Vielmals werden Kürzungen geltend gemacht, die so nicht rechtens sind.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest finden Sie unter:

https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/

Unkenntnis der Geschädigten wird ausgenutzt

Die meisten Unfallgeschädigten kennen ihre Ansprüche oft nicht oder zumindest nicht vollständig. Dies ist wenig verwunderlich bei der Fülle an Rechtsprechung im Verkehrsrecht, sodass Spezialkenntnisse erforderlich sind. Diesen Umstand nutzen die Versicherungen, um ihre eigenen Kosten möglichst gering zu halten; zu Lasten der Geschädigten.

Bei einem Verkehrsunfall nimmt man sich besser einen Anwalt

Wer ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wird, geht am besten zum Anwalt. Der Jurist ist für Geschädigte gratis. Viele Versicherer kürzen sonst dreist die...

17/10/2018

Das AG Deggendorf zur Übernahme von Abschleppkosten

geschrieben von Cora Lüdicke.

Keine Suche nach günstigem Abschleppunternehmen gefordert:

Das AG Deggendorf hat mit Urteil vom 27.06.2018 (Az. 3 C 259/18) entschieden, dass nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall keine Verpflichtung dazu besteht, noch am Unfallort Marktforschung nach einem möglichst günstigen Abschleppunternehmen zu betreiben.

Das Gericht hat erkannt, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall in einer Notsituation befindet, in welcher sogar noch Eile geboten ist. Nach dieser realitätsnahen Entscheidung muss der Unfallgeschädigte somit nicht noch am Unfallort, während sein nicht mehr fahrbereites und verkehrssicheres Fahrzeug an der Unfallstelle steht, im Internet nach dem günstigsten Angebot suchen und Preise vergleichen. Gleichwohl dürfen die Abschleppunternehmen keine Preise verlangen, die sichtlich überteuert sind und nicht der Realität entsprechen. Wurde am Telefon kein Preis verhandelt und macht der Abschleppunternehmer nach Abtretung der Ansprüche völlig überhöhte Preise bei der Versicherung geltend, schuldet die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich den lokal üblichen Preis.

Abschleppen zu Werkstatt des Vertrauens bis 100 km möglich:

Mit gleichem Urteil hat das AG Deggendorf auch entschieden, dass ein Abschleppen zu seiner Werkstatt des Vertrauens bis zu einer Entfernung von 100 km möglich ist. Ist die Werkstatt unter 100 km von dem Unfallort entfernt, handelt es sich nach dem AG Deggendorf um eine vertretbare Entfernung, um sich von dem gerufenen Abschleppdienst noch zu seiner Vertrauenswerkstatt schleppen zu lassen. In dem Urteil war die Werkstatt 70 km von der Unfallstelle entfernt.

Bitte beachten Sie, dass dies nur gilt, soweit kein Totalschaden vorliegt. Im Totalschadensfall werden häufig nur die Abschleppkosten bis zur nächst gelegenen Werkstatt von der gegnerischen Versicherung übernommen, da es bei einem Totalschaden mangels Reparatur nicht nötig, zu seiner Werkstatt des Vertrauens geschleppt zu werden.

09/10/2018

Restwert: OLG Braunschweig wendet sich gegen BGH Rechtsprechung!!!

Geschrieben von Stefan Kostadinov.

BGH sieht einen schnellen Verkauf unproblematisch.

Der BGH hat mit Urteil vom 27.09.2016 entschieden, dass sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auf den Restwert des Sachverständigen verlassen darf. Der Geschädigte dürfe sein beschädigtes Fahrzeug sofort zum ermittelten Restwert verkaufen. Insbesondere müsse die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht vorab informiert oder auf ein höheres Restwertangebot ihrerseits gewartet werden. (BGH vom 27.09.2016, NJW 17,953)

Nach dem OLG Braunschweig ist die Versicherung vor schnellen Verkauf zu informieren.

Das OLG Braunschweig stellte sich mit Urteil vom 30.01.2018 auf einen anderen Standpunkt. Nach dessen Ansicht muss der Geschädigte vor einem „schnellen Verkauf“ des beschädigten Fahrzeugs, zum ermittelten Restwert des Sachverständigen, der gegnerischen Haftpflichtversicherung den Verkauf anzeigen. (OLG Braunschweig 30.01.18, 7 U 3/17)

Unterlässt er dies, müsse er sich einen von der Versicherung ermittelten höheren Restwert anrechnen lassen. Dabei lies der Senat die Argumente der Klägerin, dass sie auf einen Ersatzwagen und auf das Geld zur Beschaffung eines solchen angewiesen sei, nicht gelten. Selbst die Verkürzung der Nutzungsausfallzeit, welche der Versicherung zu Gute käme, sei nicht ausreichend.

Nach Ansicht des OLG Braunschweig müsse der Geschädigte seine wirtschaftliche Situation der Versicherung anzeigen und die Aufnahme eines Kredits bei nicht Regulierung ankündigen.

Überraschendes Urteil.

Die Entscheidung des OLG Braunschweig ist etwas überraschend, da sie einer relativ aktuellen BGH Entscheidung widerspricht. Die Entscheidung sorgt für Rechtsunsicherheit bei den Geschädigten. Auf Grundlage dieser Rechtsprechung ist den Geschädigten anzuraten vor Verkauf des Fahrzeugs dies der gegnerischen Versicherung zur Sicherheit anzukündigen.

20/06/2018

Warum einen Anwalt bei einer Verkehrsunfallsache?!

"Ein Anwalt erscheint mir etwas übertrieben." - "Einen Anwalt brauche ich dafür nicht!" -
hört man immer wieder und später wird sich geärgert! Warum?

Weil ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Ihre Schadensregulierung nicht nur deutlich beschleunigen, sondern auch darüber hinaus Ansprüche für Sie geltend machen kann, an die Sie vielleicht gar nicht gedacht haben.
Viele Versicherungen kürzen Schadenspositionen, die Sie als Mandant alleine aus Unkenntnis hinnehmen würden.

Eine gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt wird ab einem höheren Streitwert ohnehin erforderlich. Lassen Sie es nicht soweit kommen.

AdvoAutomobil bietet Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe und Schadensregulierung ohne lästige Anwaltstermine. Ganz einfach am Telefon und per E-Mail oder Fax!

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage>> www.advoauto.de
20/06/2018

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage

>> www.advoauto.de

AdvoAutomobil Rechtsanwälte

18/03/2016

Dass der Prüfdienstleister Control Expert von Zeit zu Zeit den Markt der Unfallschaden-Instandsetzung mit seinen Ideen aufwirbelt, daran haben wir uns im Laufe der Jahre gewöhnt. Auch dass dabei immer wieder die eine oder andere am Schadenmanagement beteiligte Gruppe Nachteile erfährt, ist nichts Neues. Ob es nun Rechnungskürzungen zulasten der Werkstätten sind oder sogenannte Quick-RKÜ, die Rechtsanwälte und Sachverständige aus dem Schadenprozess heraushalten sollen – es geht immer darum, die Schadenkosten für die Versicherer zu senken.
Doch nun will Control Expert nur noch die regulierungspflichtige Versicherung und den Autofahrer im Schadenprozess berücksichtigen: Easy Claim macht`s möglich. Der Geschädigte übermittelt via App ein paar Fotos vom Schaden. Control Expert schätzt dann anhand der Fotos die Schadenhöhe, damit die Versicherung dem Kunden schnell einen Betrag für die fiktive Abrechnung anbieten kann.
Ob die Summe tatsächlich alle dem Kunden zustehenden Ansprüche abdeckt, darüber fehlt ihm jegliche Kontrolle. Für die Versicherungen bedeutet dieser Vorstoß schnelle Abwicklung, keine Gutachter, keinen Ärger mit Rechtsanwälten und am Ende keine Werkstattrechnung. Damit entfällt dann ein weiterer Arbeitsschritt – nämlich die Rechnungsprüfung. Das allerdings ist ein Geschäftsbereich von Control Expert.

Quelle: kfz-betrieb.de

02/03/2016

LG Bochum: VW-Schummelsoftware kein Grund für Rückgabe des Wagens

Die Software-Manipulationen im VW-Abgas-Skandal rechtfertigen nach Auffassung des Landgerichts Bochum keine Pflicht des Herstellers oder Händlers zur Rücknahme der verkauften Autos. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek am 02.03.2016 zum Start eines Zivilprozesses. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben. Im konkreten Fall gab es noch keine Entscheidung.

Das Bochumer Verfahren ist der bundesweit wohl erste Prozess, in dem ein privater VW-Fahrer wegen der Abgas-Affäre vor Gericht Ansprüche geltend macht. Ein Stammkunde eines Autohauses aus der Ruhrgebietsstadt hatte auf Rücknahme seines knapp ein Jahr alten und rund 38.000 Euro teuren VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben.

01/03/2016

Umfahrung eines Hindernisses mit 3 km/h?

Der Unfall des „Google-Mobils“ wirft Fragen auf.

Den Berichten zufolge passierte der Unfall, als das selbstfahrende Fahrzeug ein Hindernis – einen haltenden Bus – mit einer Geschwindigkeit von sage und schreiben 3 km/h umfahren wollte.
Ein solches Fahrverhalten würde in der realen Verkehrswelt wütende Proteste nachfolgender Verkehrsteilnehmer auslösen.
Außerdem stellt sich die Frage, ob eine solche Kriechfahrt mit der deutschen StVO vereinbar wäre. Denn gemäß § 3 Abs. 2 StVO ist es verboten so langsam zu fahren, das dadurch der Verkehr behindert wird.

Es bleibt zunächst festzuhalten, dass allein die Ableistung einer Fahrtstrecke von gar mehreren Millionen Kilometern Länge allein kein Indiz für die Strassenverkehrstauglichkeit des „Google-Mobils“ ist.
Entscheidend wird sein, wie realistisch die Fahrmuster der Testfahrzeuge auf den zurückgelegten Strecken waren. Die beschriebene Unfallsituation nährt jedenfalls zunächst einmal Zweifel.

Möglicherweise sind die Angaben Googles zur Eignung genauso wenig belastbar wie die wohl von der Realität abweichenden nach standardisierten Messverfahren ermittelten Verbräuche von Kraftfahrzeugen.

01/03/2016

Nachtrag: Quelle Tagesschau.de

01/03/2016

Ein Auto stößt bei geringer Geschwindigkeit mit einem Bus zusammen, niemand wird verletzt - normalerweise ist das keine Meldung. Doch das Auto, das im Silicon Valley den Unfall verursachte, war ein Google-Auto. Und der Konzern räumt ein: Es könnte mitverantwortlich sein.

Der Internetkonzern Google hat erstmals einen Fehler nach einem Unfall mit einem seiner selbstfahrenden Autos eingeräumt. "In diesem Fall sind wir klar mitverantwortlich", erklärte Google in seinem Monatsbericht für Februar. Das Auto war - mit sehr geringer Geschwindigkeit - mit einem Bus zusammengestoßen.

Nach Angaben von Google aus dem Unfallbericht wollte das Auto die Spur wechseln, ließ dabei zunächst mehrere Fahrzeuge durch und fuhr dann los, während sich der Bus näherte. Der Google-Mitarbeiter am Steuer des umgerüsteten Wagens der Marke Lexus habe das Manöver nicht aufgehalten, weil er davon ausgegangen sei, dass die Zeit ausreiche oder der Bus notfalls abbremsen würde, erklärte der Internet-Konzern. Es sei jedoch zu einem Zusammenstoß bei geringer Geschwindigkeit gekommen. Von der Polizei lag am Montag zunächst keine Einschätzung zu den Umständen des Unfalls vor.

Die selbstfahrenden Autos mit Google-Software sind in mehr als sechs Jahren über zwei Millionen Kilometer gefahren und waren dabei in gut ein Dutzend kleinere Unfälle verwickelt, während die Software die Kontrolle hatte. Meist wurden sie von anderen Autos mit Menschen am Steuer von hinten angefahren. Fälle, in denen ein Fehler der Software den Unfall verursachte, wurden bisher nicht bekannt. Zugleich greifen auch die am Steuer sitzenden Mitarbeiter immer wieder ein, wenn sie den Eindruck haben, dass die Software überfordert sei.

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