02/03/2022
Neuigkeiten zur Beitragsveranlagung der IHK Pfalz!
Aufhebung der Beitragsveranlagung für die Jahre 2016-2021 erwirkt!
Nachdem die IHK Pfalz im September 2021 noch kostenpflichtig die erhobenen Widersprüche gegen die Beitragsveranlagung der Jahre 2016-2021 ablehnte und zwei Monate später der erhobenen Klage entgegentrat, gab sie nach Gerichtsvorlage der 25-seitigen Klagebegründung, in der die rechtswidrige Vermögensbildung der IHK über alle Wirtschaftsjahre nachgezeichnet wurde, auf.
Zusammen mit der Kapitulation der IHK Pfalz im Gerichtssaal bei einem Verfahren aus dem Jahr 2017 zur Rechtswidrigkeit der Beitragsveranlagung der Jahre 2011 bis 2015, sind nun über 10 Jahre rechtswidrige Haushaltsführung anfechtbar.
Das bedeutet, dass mit unseren Rechtsexperten*innen Mitglieder der IHK Pfalz mit fast garantierten Erfolgsaussichten nicht nur gegen jede Form der Beitragsveranlagung bis in das Jahr 2021 vorgegangen werden kann, sondern auch die Wirtschaftsführung für das Jahr 2022 angreifbar ist.
Ein großer Sieg im Kampf gegen die rechtswidrigen Rücklagen Anhäufungen der IHKs.
Wollen Sie als Selbstständige*r oder als Unternehmen die Beitragsveranlagung der IHK unwidersprochen hinnehmen? Prüfen Sie jetzt Ihre Beitragsbescheide unter www.ihk-einspruch.de und fordern Sie Ihr Geld zurück!