12/01/2026
Die erste Verhandlung des Jahres führte zum Arbeitsgericht Dresden. Der Mandant hatte sich gegen eine Kündigungsschutzklage zu verteidigen. Zwar galt nach dem eigenen Vorbringen der Klägerin das Kündigungsschutzgesetz nicht; sie berief sich jedoch auf die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur Treuwidrigkeit. Im Termin konnte eine Verständigung auf eine symbolische Abfindung erzielt werden. Dadurch wurde dem Mandanten eine ggf. langwierige und umfangreiche Auseinandersetzung erspart. Manchmal ist Pragmatismus mehr wert als die beste juristische Lösung. Um auch hierbei die Chancen und Risiken verlässlich einschätzen zu können, empfiehlt sich der Gang zum Fachmann.