Anwaltskanzlei Steinert

Anwaltskanzlei Steinert Die Anwaltskanzlei Steinert mit Standorten in Lichtenstein/Sa. und Limbach-Oberfrohna ist Ihr zuverlässiger Partner in rechtlichen Fragen.

Als Familienkanzlei verbinden wir Tradition, Erfahrung und neue Perspektiven zu Ihrem Vorteil. Rechtsanwalt Jens Steinert ist bereits seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt jedoch nicht nur Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte, sondern steht Ihnen unter anderem auch auf folgenden Rechtsgebieten beratend und forensisch zur Verfügung:

* Sozialrecht - Beratung und Vertretung in Ver

fahren über Erwerbsminderungsrenten, Verletztengeld, Feststellung des Grades der Behinderung, ALG II (Hartz IV), Arbeitslosengeld etc.

* Familien- und Erbrecht - Vertretung in Ehescheidungsverfahren einschließlich der Folgesachen wie Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich, Geltendmachung von Kindesunterhalt, Erstellen von Eheverträgen, Beratung bei der Erstellung eines Testaments, Erstellen von Generalvollmachten einschließlich Patientenverfügung, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

* Strafrecht und Bußgeldsachen - Verteidigung in Strafbefehlsverfahren sowie in Strafverfahren vor den Gerichten, Vertretung in allen Verfahren über Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldangelegenheiten)

* Mietrecht - Entwerfen von individuellen Mietverträgen, Beratung bei der Beendigung des Mietverhältnisses einschl. Ausspruch der Kündigungen sowie Durchsetzung des Rämungsanspruches für den Vermieter, Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, Durchsetzung offener Mietforderungen, Beratung bei Mängeln der Wohnung - Mietminderung

* Verkehrsrecht - Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen einschließlich Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall

* Zivilrecht allgemein - Ansprüche aus Kauf- und Werkverträgen, Durchsetzung von Ansprüchen aus Darlehensverträgen, Beratung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten

* Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung

Haus weg? Damit es Ihnen nach der Scheidung nicht auch so geht, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig zu einem auf Fam...
12/05/2026

Haus weg? Damit es Ihnen nach der Scheidung nicht auch so geht, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig zu einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt zu gehen. Wir bearbeiten nunmehr seit 26 Jahren erfolgreich die verschiedensten im Familienrecht auftretenden Probleme und suchen mit Ihnen gemeinsam nach der für Sie besten Lösung.

2. Strafsache: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung Ergebnis: Freispruch Es war bereits der 2. Termin, nachdem der ...
09/05/2026

2. Strafsache: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Ergebnis: Freispruch

Es war bereits der 2. Termin, nachdem der Angeklagte zum 1. Termin nicht erschienen war und wir anschließend Einspruch gegen den in der Sitzung erlassenen Strafbefehl erhoben hatten.

Der Geschädigte erschien auch dieses Mal nicht. Letztlich konnte nicht festgestellt werden, was sich an besagtem Tag konkret zugetragen hat, sodass die logische Konsequenz der - auch seitens der Staatsanwaltschaft beantragte - Freispruch war.

Der Termin kurz und knackig, sodass die Zeitverzögerung mittlerweile fast wieder reingeholt wurde.

Wohlgemerkt wollte der Mandant den Strafbefehl anfangs akzeptieren. 140 Tagessätze zu je 15€. Wir rieten zum Einspruch - rückblickend definitiv die einzig richtige Entscheidung. So sind weder Geldstrafe von über 2.000€ noch Gerichtskosten vom Mandanten zu zahlen.

SEO Strafverfahren Freispruch Gefährliche Körperverletzung Geldstrafe fehlender Tatnachweis

Von den zahlreichen Verhandlungen der letzten Wochen gibt's noch einiges zu berichten, aber von vorn:Am 22.4. war Großka...
07/05/2026

Von den zahlreichen Verhandlungen der letzten Wochen gibt's noch einiges zu berichten, aber von vorn:

Am 22.4. war Großkampftag am AG Hohenstein-Ernstthal angesagt. 3 Strafsachen hintereinander, am Ende mit 2,5h Verspätung.

1. Strafsache - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte

Wir legten gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Dieser sah eine Geldstrafe von 5.600€ vor.

Die Mandantin wurde infolge von zwei Stürzen durch die Polizeibeamten selbst verletzt. Hinzukommt, dass sie sich anfänglich in größerer Entfernung aufhielt. Als ihr Freund jedoch mit Schlagstock zu Boden gebracht wurde, kam sie ihm zu Hilfe und hakte mit einer gewissen Beharrlichkeit nach.

Der tätliche Angriff konnte ihr nicht nachgewiesen werden, wohl aber der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das nahm ich zum Anlass, um ein Rechtsgespräch zu bitten. Der Vorsitzende tat sich mit einem § 153a und einer Zahlung an eine gemeinnützige Organisation anfänglich etwas schwer, stellte sich jedoch nicht quer, nachdem der Staatsanwaltschaft sein Einverständnis hierzu signalisierte. Der Betrag müsste jedoch einen gewissen Rahmen erreichen. Letztlich einigte man sich auf einen Betrag von 3.500€.

Die Mandantin war selbst Polizeibeamtin, sodass im Falle einer Verurteilung nicht zu unterschätzende Disziplinarmaßnahmen folgen würden. Sie war sichtlich erleichtert und sehr dankbar für den Ausgang des Verfahrens. Mandant happy, Anwältin happy.

SEO Strafsache Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung unter Auflage Zahlung an Opferschutz

Über ein Dankeschön für unsere Arbeit freuen wir uns immer sehr. P.S. Wir dürfen das hier mit Erlaubnis posten. 😎
28/04/2026

Über ein Dankeschön für unsere Arbeit freuen wir uns immer sehr.

P.S. Wir dürfen das hier mit Erlaubnis posten. 😎

!!! Achtung !!!Diese Woche ist unser Büro in Lichtenstein aufgrund der Osterferien nur eingeschränkt besetzt. Das betrif...
06/04/2026

!!! Achtung !!!

Diese Woche ist unser Büro in Lichtenstein aufgrund der Osterferien nur eingeschränkt besetzt. Das betrifft v.a. das Sekretariat, somit auch die telefonische Erreichbarkeit.

Von allgemeinen Sachstandsanfragen bitten wir daher abzusehen.

Alle Anliegen bitte per Mail an [email protected]!

Danke für euer Verständnis und schöne Osterferien den Kids 🐣🐇

SEO Anwaltskanzlei Osterferien Erreichbarkeit Sekretariat rechtliche Beratung anwaltliche Vertretung

Na, wenn das kein Superangebot ist, dann weiß ich auch nicht. Zuschlagen Leute!
01/04/2026

Na, wenn das kein Superangebot ist, dann weiß ich auch nicht. Zuschlagen Leute!

Auch in diesem Jahr hat der Osterhase für die Angestellten der Kanzlei neue Stupsis vorbeigebracht. Solch tollen Mitarbe...
26/03/2026

Auch in diesem Jahr hat der Osterhase für die Angestellten der Kanzlei neue Stupsis vorbeigebracht. Solch tollen Mitarbeiterinnen kann man nicht genug Wertschätzung entgegenbringen, weshalb es eben auch jährlich ein kleines Osterpräsent in Form eines neuen Stupsis gibt. Vielen lieben Dank an meine Mitarbeiterinnen.🤗

Und auch diese Woche konnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht davon überzeugt werden, dass der Vorwurf der gef...
27/02/2026

Und auch diese Woche konnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht davon überzeugt werden, dass der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung seinen Ursprung wohl eher auf emotionaler Ebene hatte.

Wahrscheinlich aus Eifersucht behauptete der Geschädigte, krankenhausreif geschlagen worden zu sein. Zur Hauptverhandlung wurde dann sogar noch ein Attest des Psychologen vorgelegt, wonach es nicht ratsam sei, den Geschädigten in Anwesenheit der Täter zu vernehmen. Aus Angst.

Also Verhandlung unterbrochen, Videotechnik aufgebaut, Angeklagte ins Nachbarzimmer gesetzt und das Ende vom Lied? Die Videotechnik funktioniert nicht und der Geschädigte bekundet, kaum noch Erinnerungen an die Nacht zu haben. Seine Aussage beendete er mit den Worten: Ich kann einfach nicht mehr darüber reden. 🤷‍♀️ Auch gut, dann eben nicht.

Der Tatnachweis konnte jedenfalls nicht geführt werden. Weder die Körperverletzungshandlungen noch die eingetretenen Verletzungen. Lichtbild zeigten einen völlig unversehrten Geschädigten. Der Befundbericht bestätigte, dass ein Schädel Hirn Trauma 1. Grades ausgeschlossen werden kann. Keine Hämatome, kein Blut, keine Platzwunde am Kopf, obwohl er wiederholt mit dem Kopf gegen Wand und Schrank geschlagen worden sein soll.

Einzig logische Konsequenz - Freispruch der in Mittäterschaft angeklagten Täter. Mandant war sichtlich erleichtert und bekommt on top die Anwaltskosten erstattet 💪

Also, IMMER zum Anwalt eures Vertrauens.

Die Anwaltskanzlei Steinert in Lichtenstein und Limbach-Oberfrohna - die Kanzlei eures Vertrauens.

SEO Anwaltskanzlei Steinert Strafverfahren Freispruch Gefährliche Körperverletzung Rechtsanwältin Illing Rechtsanwaltskanzlei

Der gestrige Arbeitstag startete übrigens mit einem Freispruch am AG Hohenstein-Ernstthal.Vorwurf der Anklage: versuchte...
04/02/2026

Der gestrige Arbeitstag startete übrigens mit einem Freispruch am AG Hohenstein-Ernstthal.

Vorwurf der Anklage: versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter vorsätzlicher Körperverletzung. Aufgrund der Einlassung unseres Mandanten und sehr widersprüchlichen Zeugenaussagen konnte der Tatnachweis letztlich nicht geführt werden, weshalb der Mandant aus Gründen freigesprochen wurde.

Schön, dass die Sitzungsvertretung der StA es genauso gesehen hat 👏

Mandant happy, Anwalt happy. Natürlich auch über die Kostenfolge, denn so bekommt der Mandant die Anwaltskosten erstattet.

Und wieder gleich am Montag zum Familiengericht Stollberg. Da ich viele Mandaten aus Oelsnitz und Hohndorf habe, bin ich...
26/01/2026

Und wieder gleich am Montag zum Familiengericht Stollberg. Da ich viele Mandaten aus Oelsnitz und Hohndorf habe, bin ich auch immer häufiger am Amtsgericht Stollberg. Heute ging es um Regelung des Umgangs des Kindesvaters mit einem 13 Monate alten Kleinstkind. Die von uns vertretene Mutter hatte erhebliche Bedenken, denen dann in der Elternvereinbarung auch Rechnung getragen wurde. So konnte eine Elternvereinbarung getroffen werden, die den Interessen des Kindesvaters, den Bedenken der Kindesmutter und vor allem dem Kindeswohl Rechnung trägt.

Adresse

Hartensteiner Strasse 3 B
Lichtenstein
09350

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 19:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
18:00 - 15:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
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Freitag 09:00 - 12:00
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Telefon

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