Rechtsanwalt Kilian Ackermann

Rechtsanwalt Kilian Ackermann Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht
Anwalt für Pferderecht Meine Kanzlei ist im Wesentlichen zivil- und arbeitsrechtlich geprägt.

Neben dem Arbeits- und Familienrecht, liegen weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Gewerblichen Rechtsschutz und im Pferderecht. Im Gewerblichen Rechtsschutz helfe ich Verbrauchern, die sich bspw. gegen Abzocke im Internet wehren wollen. Aber auch Handel, Handwerk und kleinere Mittelständler sind die häufig mit gewerbliche Probleme belastet. Da mich der Reitsport mein Leben lang begleitet, kann

ich meine berufliche Erfahrung für das Pferderecht gut einsetzen. Sie erwarten neben Professionalität und Fachwissen des Rechtsanwalts eine kompetente und engagierte Interessenvertretung, daher lege ich besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung und Beratung. Das geht heute in vielen Fällen auch schon online und ich kann Sie bundesweit vertreten. Denken Sie daran: WER NICHT KÄMPFT HAT SCHON VERLOREN!

Ohne großes Aufsehen durch die Regierung beschlossen: Am 19. Juli 2024 ist nach einjährigem Gesetzgebungsverfahren inklu...
09/08/2024

Ohne großes Aufsehen durch die Regierung beschlossen: Am 19. Juli 2024 ist nach einjährigem Gesetzgebungsverfahren inklusive Vermittlungsausschuss das „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ in Kraft getreten.Tatsächlich ist nichts ernsthaftes und nichts greifbares Neues für den Rechtsuchenden herausgekommen. Aus meiner Sicht ist das ein Armutszeugnis! Der Bürger ist nach wie vor auf den Goodwill des Gerichts angewiesen, wenn eine Videoverhandlung angesetzt wird. Fadenscheinig wird vorgegeben, man wolle die Justiz modernisieren. Beispiel:Im Arbeitsrecht Wäre quasi eine Pflicht zur Video Verhandlung ein Fortschritt im Klageverfahren. Damit könnte man dauerhaft Zeit und Geld sparen und genauso effektiv arbeiten. Gerichte, die schon über die entsprechende Videoeinrichtung verfügen, werden wohl einem Antrag zu Videobehandlung entsprechen.

Urlaubsabgeltung-ein Dauerbrenner!Mandanten kommen zu mir, die über mehrere Jahre ihren Urlaub nicht genommen haben und ...
14/02/2024

Urlaubsabgeltung-ein Dauerbrenner!

Mandanten kommen zu mir, die über mehrere Jahre ihren Urlaub nicht genommen haben und deren Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet wurde. Frage: Sind die Urlaubsansprüche verfallen? Nein, aber Sie können verjährt sein. Hier kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Findet sich dort keine Regelung, gilt das Gesetz. Urlaubsansprüche verjähren gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Auch ohne Hinweis des Arbeitgebers beginnt die Frist in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der oder die Beschäftigte das Unternehmen verlässt, entschied das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 31.01.2023, Az. 9 AZR 456 / 20.

Was ist mit dem Hund nach der Trennung?  Nur bei gemeinsamen Eigentum hat man eine Chance!
14/06/2023

Was ist mit dem Hund nach der Trennung? Nur bei gemeinsamen Eigentum hat man eine Chance!

Nach Trennung in der Partnerschaft: „Umgangsrecht“ kann es auch für einen Hund geben

Heute habe ich einen sehr netten Dank bekommen, den ich gerne veröffentliche:"..Sehr geehrter Herr Ackermann,ich möchte ...
29/09/2022

Heute habe ich einen sehr netten Dank bekommen, den ich gerne veröffentliche:"..Sehr geehrter Herr Ackermann,

ich möchte mich zum Abschluss auch noch mal recht herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie damals bereit waren unsern Fall zu übernehmen.
Sie haben für uns und mich persönlich wirklich außergewöhnlich gute Arbeit geleistet und uns damit gezeigt, dass es die Gerechtigkeit noch gibt.

Vielen Dank!"

Pferderechtssachen sind oft langwierig und noch dazu komplex und schwierig, sodass sich die Gerichte auch mit ihren Entscheidungen nicht leicht tun😎

25.10.2021: OLG Oldenburg: Kein weiteres Schmerzensgeld für gestürzte Reiterin nach Schädel-Hirn-TraumaKA: Ein Urteil, d...
02/11/2021

25.10.2021: OLG Oldenburg: Kein weiteres Schmerzensgeld für gestürzte Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma

KA: Ein Urteil, das mich nicht verwundert!

Der 2. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat mit Urteil die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Nordhorn gegen den Eigentümer eines Reitpferdes zurückgewiesen.
Die Reiterin hatte am Unfalltag erstmals das Pferd "Ronald" des Beklagten geritten. Das Pferd war an diesem Tag nervös. Die nicht sehr reiterfahrene Klägerin war kurz vor dem Unfall bereits einmal mit dem Fuß aus dem Steigbügel gerutscht und hatte deswegen absteigen müssen. Sie stieg dann wieder auf. Das Pferd wechselte vom Trab in den Galopp; die Klägerin kam zu Fall und prallte mit dem Kopf gegen einen Holzpfosten. Sie war zunächst bewusstlos und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.

Die Klägerin hat behauptet, "Ronald" sei auf einmal durchgegangen. Der Beklagte hafte als Eigentümer des Pferdes für die sogenannte "Tiergefahr". Der Beklagte gab an, die Klägerin habe dem Tier durch Anpressen der Beine den Befehl zum Galopp gegeben. Das Tier habe nur gehorcht. Der Unfall beruhe daher nicht auf der Tiergefahr, sondern auf einem Reitfehler. Eine Zeugin berichtete, die Klägerin habe unsicher gewirkt, die Chemie zwischen ihr und dem Pferd habe nicht gestimmt. Das Tier sei normal und sanft in den Galopp übergegangen.

Der Senat konnte nicht feststellen, dass sich eine Tiergefahr verwirklicht habe. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei es auch möglich, dass die Klägerin aus Unsicherheit die Beine angepresst und damit dem Pferd den Befehl zum Galopp gegeben habe, ohne dies eigentlich zu wollen. Die Klägerin erhält daher kein weiteres Schmerzensgeld. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Beklagten hatte ihr bereits freiwillig ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro gezahlt.

Urteil des OLG Oldenburg vom 19.10.2021, Az.: 2 U 106/21
Quelle: Pressemitteilung Nr. 33/2021 des OLG Oldenburg vom 25.10.2021

"Pony ausleihen - aufgepasst!"
01/07/2021

"Pony ausleihen - aufgepasst!"

Was war geschehen: Eine Mutter hatte für ihre fünfjährige Tochter auf einem Ponyhof in der Nähe von Oldenburg für einen Ausritt ein Pony gemietet. Dazu führe die Mutter ihre Tochter, die auf das Pony aufgestiegen war, in ein nahegelegenes Waldstück. Zwei andere Kinder ritten mit ihren Pferden...

Ich hatte in der Vergangenheit in meinem Blog einen Beitrag zu einem unwirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pfer...
28/04/2021

Ich hatte in der Vergangenheit in meinem Blog einen Beitrag zu einem unwirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pferd geschrieben und von dem Verfahren berichtete. Dort hatte ich auch den Verfahrensgang aufgezeigt. Im Kern ging es darum, dass das Oberlandesgericht in 2. Instanz sehr klargemacht hat, dass die Qualität des Pferdes nicht unbedingt im Zusammenhang mit dem reiterlichen Vermögen steht. Wer also reiterlichen nicht fähig ist, ein hochqualifiziertes Pferd zu reiten und damit nicht klar kommt, kann sich nicht darauf berufen, dass das Pferd einen Sachmangel hat. Die Gegenseite zeigte kein Einsehen und ging zum Bundesgerichtshof, der hat nun das Rechtsmittel der Klägerin völlig zurecht zurückgewiesen. Das kam ihr nun teuer zu stehen! Den Beitrag findet ihr hier:
http://blog.rechtsanwalt-ackermann.de/der-gescheiterte-ruecktritt-vom-pferdekaufvertrag/?fbclid=IwAR3IPk1BO0paSQK4UDZL0t1ypbB4fntaBaNsxJNKruuPYsRPGhcp3drxk_Q

So viel zum angeblichen "doppelten Schlachtwert" bei der Wertbestimmung eines Spitzendressurpferdes… Erst neulich ging es in einer mündlichen Verhandlung in einem Streit um den Rücktritt von einem Pferdekaufvertrag heiß her. Der gegnerische Anwalt gab zum Besten, dass das (unten abgebildete!) P...

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