09/08/2024
Ohne großes Aufsehen durch die Regierung beschlossen: Am 19. Juli 2024 ist nach einjährigem Gesetzgebungsverfahren inklusive Vermittlungsausschuss das „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ in Kraft getreten.Tatsächlich ist nichts ernsthaftes und nichts greifbares Neues für den Rechtsuchenden herausgekommen. Aus meiner Sicht ist das ein Armutszeugnis! Der Bürger ist nach wie vor auf den Goodwill des Gerichts angewiesen, wenn eine Videoverhandlung angesetzt wird. Fadenscheinig wird vorgegeben, man wolle die Justiz modernisieren. Beispiel:Im Arbeitsrecht Wäre quasi eine Pflicht zur Video Verhandlung ein Fortschritt im Klageverfahren. Damit könnte man dauerhaft Zeit und Geld sparen und genauso effektiv arbeiten. Gerichte, die schon über die entsprechende Videoeinrichtung verfügen, werden wohl einem Antrag zu Videobehandlung entsprechen.