30/07/2026
🏡 Immobilienwissen aus der Region
Werfen Sie beim Immobilienkauf unbedingt einen Blick auf den Grundriss – und auf die dazugehörigen Bauunterlagen.
Nicht jede Fläche, die wie Wohnfläche aussieht und auch so genutzt wird, ist baurechtlich tatsächlich als Wohnfläche genehmigt.
Gerade bei älteren Immobilien finden sich beispielsweise ausgebaute Dachgeschosse, Anbauten oder Kellerräume, die wohnlich gestaltet wurden, offiziell aber möglicherweise nur als Nutzfläche gelten.
Das muss nicht zwangsläufig ein Nachteil sein. Wichtig ist jedoch, dass die tatsächliche und die genehmigte Nutzung klar voneinander unterschieden werden.
Achten Sie deshalb unter anderem auf folgende Punkte:
✔️ Sind alle als Wohnfläche angegebenen Räume baurechtlich genehmigt?
✔️ Wurden Dachgeschoss, Keller oder Anbauten nachträglich ausgebaut?
✔️ Stimmen die Angaben im Exposé mit den genehmigten Bauunterlagen überein?
✔️ Liegen vollständige Grundrisse, Berechnungen und Genehmigungen vor?
Diese Fragen können bei der Finanzierung, bei geplanten Umbauten und auch bei einem späteren Wiederverkauf eine wichtige Rolle spielen.
Bei Erben Immobilien prüfen wir deshalb bereits vor dem Vermarktungsstart genau, welche Flächen tatsächlich als Wohnfläche genehmigt sind. Sollten Unstimmigkeiten auffallen, klären wir diese möglichst frühzeitig und veranlassen – sofern erforderlich und baurechtlich möglich – eine entsprechende Korrektur oder Nachgenehmigung.
So wissen Verkäufer und Kaufinteressenten von Anfang an, woran sie sind.
Unser Tipp: Lassen Sie sich bei einer Besichtigung nicht nur die Immobilie zeigen, sondern auch die dazugehörigen Unterlagen.
💬 War Ihnen bekannt, dass wohnlich genutzte Räume nicht automatisch als Wohnfläche gelten?
Sie suchen Ihre Traumimmobilie in Leverkusen und Umgebung? Unsere Makler sind für Sie da! Tel: 021450099595