Flegl Anwaltskanzlei

Flegl Anwaltskanzlei Erbrecht | Insolvenzrecht | Verkehrsrecht
Leonberg 🏠 | 2007 🗓️

03/08/2026

Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht und Verkehrsrecht (m/w/d) gesucht 💼 | Jahresgehalt ab EUR 100.000,00 brutto 💶

Wir wachsen weiter – kommen Sie in unser Team nach Leonberg! 🌟

Seit über 19 Jahren steht die Flegl Anwaltskanzlei für eine hervorragende Reputation und erstklassige Beratung.

Ihr Arbeitsplatz? Ein Fachwerkhaus direkt am historischen Marktplatz in der Leonberger Altstadt. Hier erwartet Sie nicht nur ein dynamisches und sympathisches Team (bestehend aus einem Rechts- und Fachanwalt sowie einem erfahrenen, gewachsenen Sekretariat), sondern vor allem eine spürbar angenehme und freundliche Arbeitsatmosphäre.

Für diesen besonderen Standort suchen wir ab sofort einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht und Verkehrsrecht (m/w/d) in Festanstellung und in Vollzeit.

Unsere Kompetenzfelder sind:

- Erbrecht (Fachanwalt)
- Insolvenzrecht (Verbraucherinsolvenzen)
- Verkehrsrecht (Bußgeldsachen)

Wer perfekt zu uns passt:

Egal ob frischgebackener Berufseinsteiger (m/w/d) oder Profi mit langjähriger Berufserfahrung – wir freuen uns auf Sie!

Zu Ihren Aufgaben in diesem erb- und verkehrsrechtlichen Referat werden unter anderem gehören:

- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Geltendmachung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
- Testamentsvollstreckung
- Verteidigung in Bußgeldverfahren

Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz und ein Gehaltspaket:

- Ein attraktives Gehalt ab EUR 100.000,00 brutto im Jahr
- Zusätzlich eine Umsatzbeteiligung
- Zusätzlich einen Fahrtkostenzuschuss

Klingt nach Ihrer neuen beruflichen Heimat? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Senden Sie Ihre Unterlagen einfach per E-Mail oder postalisch an:

📩 Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl ([email protected])
📍 Klosterstr. 2, 71229 Leonberg | Kanzleiwebsite - https://www.flegl-anwaltskanzlei.de

(m/w/d)

Mehrere Refas/Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesucht! 💼 | Jahresgehalt ab EUR 50.000,00 brutto 💶Wir wachsen weiter...
12/07/2026

Mehrere Refas/Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesucht! 💼 | Jahresgehalt ab EUR 50.000,00 brutto 💶

Wir wachsen weiter – kommen Sie in unser Team nach Leonberg! 🌟

Seit über 19 Jahren steht die Flegl Anwaltskanzlei für eine hervorragende Reputation und erstklassige Beratung.

Ihr Arbeitsplatz? Ein Fachwerkhaus direkt am historischen Marktplatz in der Leonberger Altstadt. Hier erwartet Sie nicht nur ein dynamisches und sympathisches Team (bestehend aus einem Rechts- und Fachanwalt sowie einem erfahrenen, gewachsenen Sekretariat), sondern vor allem eine spürbar angenehme und freundliche Arbeitsatmosphäre.

Für diesen besonderen Standort suchen wir ab sofort mehrere Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) oder Rechtsfachwirtinnen (m/w/d) in Festanstellung (Vollzeit oder Teilzeit).

Bei uns dürfen Sie Aufgaben selbstständig erledigen. Dazu gehören insbesondere:

- Selbstständiges Bearbeiten von Bußgeldsachen
- Betreuung der Mandanten
- Zuverlässige Kalenderführung
- Koordination von Mandanten- und Gerichtsterminen
- Komplette Kanzleiorganisation (Aktenanlage, Wiedervorlagen, Fristen)
- Unterstützung und Zuarbeit für einen Rechtsanwalt
- Verfassen, Korrigieren und Vorbereiten von Schriftsätzen und Kostennoten
- Eigenverantwortliche Zwangsvollstreckung

Wer perfekt zu uns passt:

Egal ob frischgebackener Berufseinsteiger (m/w/d) oder Profi mit langjähriger Berufserfahrung – wir freuen uns auf Sie!

Bewerben Sie sich gerne mit einem dieser Abschlüsse:

- Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirtin (m/w/d)
- Notarfachangestellte/Notarfachwirtin (m/w/d)
- Justizfachangestellte/Justizfachwirtin (m/w/d)
- Steuerfachangestellte/Steuerfachwirtin (m/w/d)
- Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachwirtin (m/w/d)

Was wir Ihnen bieten:

- Einen sicheren Arbeitsplatz in einem etablierten Umfeld
- Ein attraktives Gehalt ab EUR 50.000,00 brutto im Jahr
- Einen zusätzlichen Fahrtkostenzuschuss

Klingt nach Ihrer neuen beruflichen Heimat? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Senden Sie Ihre Unterlagen einfach per E-Mail oder postalisch an:

📩 Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl ([email protected])
📍 Klosterstr. 2, 71229 Leonberg | Kanzleiwebsite: https://www.flegl-anwaltskanzlei.de

Hier geht es direkt zur Ausschreibung: https://www.flegl-anwaltskanzlei.de/stellenausschreibung-rechtsanwaltsfachangestellte-mwd

(m/w/d)

✅ 10 Dinge, die Lehrer nicht dürfen1. ❌ Schüler bloßstellen oder lächerlich machen➡ Das verletzt die Würde des Kindes (A...
09/09/2025

✅ 10 Dinge, die Lehrer nicht dürfen

1. ❌ Schüler bloßstellen oder lächerlich machen
➡ Das verletzt die Würde des Kindes (Art. 1 GG) und kann als Mobbing oder Demütigung gelten.
Beispiel: Vor der Klasse vorlesen lassen, um sich über Leseprobleme lustig zu machen.

2. ❌ Gegen das Neutralitätsgebot verstoßen
➡ Lehrer dürfen ihre politische, religiöse oder weltanschauliche Meinung nicht missionierend vertreten (§ 33 Beamtenstatusgesetz).
Beispiel: Parteipropaganda im Unterricht oder religiöse Überzeugungen als „einzige Wahrheit“ darstellen.

3. ❌ Körperliche Gewalt anwenden
➡ Körperliche Züchtigung ist verboten (§ 1631 Abs. 2 BGB).
Beispiel: An den Haaren ziehen, Stoßen, Ohrfeigen = Körperverletzung → Strafbar.

4. ❌ Handy oder Eigentum dauerhaft einziehen
➡ Lehrer dürfen Handys vorübergehend zur Ordnung einziehen – aber nicht dauerhaft behalten oder eigenmächtig durchsuchen.
Nur die Schulleitung oder Polizei darf das Gerät länger sichern oder durchsuchen.
Bestätigt durch mehrere Urteile, z.B. VG Köln, Az.: 20 K 5859/12.

5. ❌ Private Chats mit Schülern führen (z. B. WhatsApp)
➡ Aus Gründen des Datenschutzes und der pädagogischen Distanz untersagt. Kommunikation sollte über offizielle Kanäle (z. B. Schulclouds) laufen.

6. ❌ Nachsitzen ohne Ankündigung anordnen
➡ Nachsitzen ist nur mit Vorankündigung und pädagogischer Begründung erlaubt.
Spontane „Strafstunden“ ohne Einbindung der Eltern sind rechtlich problematisch (Verstoß gegen Schulgesetze der Länder).

7. ❌ Noten als Strafe vergeben
➡ Noten dürfen nicht als Disziplinarmaßnahme eingesetzt werden, sondern müssen die tatsächliche Leistung abbilden (§ 48 SchulG NRW, vergleichbar in anderen Ländern).

8. ❌ Aufsichten eigenmächtig vernachlässigen
➡ Lehrer haben eine gesetzliche Aufsichtspflicht. Wer z. B. den Schulhof unbeaufsichtigt lässt, kann im Schadensfall haftbar gemacht werden (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG).

9. ❌ Schüler ohne Zustimmung fotografieren oder filmen
➡ Ohne Einwilligung von Schülern (und bei Minderjährigen: der Eltern) dürfen keine Fotos/Videos gemacht oder veröffentlicht werden (DSGVO, § 22 KUG).

10. ❌ Privates Material im Unterricht ohne Lizenz nutzen
➡ Lehrer dürfen nicht einfach beliebige Filme, YouTube-Videos, Musik oder Texte verwenden. Urheberrecht gilt auch im Klassenzimmer.
Erlaubt sind nur Materialien mit expliziter Unterrichtslizenz oder unter Schrankenregelungen (§ 60a UrhG).

📌 Wichtig:
Die genaue Ausgestaltung dieser Verbote kann sich je nach Bundesland und Schulform leicht unterscheiden. Die hier genannten Punkte gelten jedoch grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet auf Basis von Verfassungsrecht, Schulgesetzen, Datenschutzvorgaben und Beamtenrecht.

Adresse

KlosterStr. 2
Leonberg
71229

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00

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