11/10/2016
Gemeinsame Entscheidungen im Rahmen des Sorgerechts
Von erheblicher Bedeutung sind alle Angelegenheiten, die für das weitere Leben des Kindes Auswirkungen haben oder haben können. Dazu zählen zum Beispiel:
- Anmeldung in einer Kindertagesstätte oder Schule,
- Auswahl der Schule,
- Ausbildung,
- religiöse Erziehung,
- Aufenthaltsbestimmungsrecht,
- Umgangsrecht,
- medizinische Eingriffe mit der Gefahr von erheblichen
- Komplikationen (Operationen oder sonstige schwerere
Entscheidungen, die allein getroffen werden können, zum Beispiel:
- Schulalltag,
- Essensfragen,
- Bestimmung der Schlafenszeit,
- Fernsehkonsum,
- Umgang mit Freunden der Kinder,
- gewöhnliche medizinische Versorgung (Kinderkrankheiten,
- Behandlungen bei leichteren Verletzungen,
Zahnbehandlungen),
- Taschengeld,
- und die Verwaltung kleinerer Geldgeschenke.
Jedem Elternteil steht ein so genanntes Notvertretungsrecht zu. Dieses setzt voraus, dass dem Kind erhebliche (insbesondere gesundheitliche oder wirtschaftliche) Nachteile drohen. In diesen Fällen kann auf die Einholung der Zustimmung des anderen Elternteils verzichtet werden.