REINHARD RECHTSANWÄLTE

REINHARD RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltkanzlei in Leipzig; Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht; Fachanwalt Verkehrsrecht, Fachanwältin Familienrecht

Die Kanzlei ist mit drei Rechtsanwälten, davon zwei Fachanwälten für Verkehrsrecht bzw. Familienrecht, seit Jahren im Dienste von Mandanten tätig. Weitere Rechtgebiete sind Erbrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Sie ist eine inhabergeführte freiberufliche Praxis. Der Inhaber ist Rechtsanwalt Lutz Reinhard.

Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit - das Team von Reinhard Rechtsanwälte
10/12/2025

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LVZ 29.07.2025
18/07/2025

LVZ 29.07.2025

15/04/2025

Rechtsanwaltkanzlei in Leipzig; Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht; Fachanwalt Verkehrsrecht, Fachanwältin Familienrecht

05/01/2025

Führerscheinumtausch - ist der rosa Führerschein "unbefristet gültig"?
Viele Führerscheininhaber haben mitbekommen, dass sie ihren Führerschein umtauschen müssen.
Aktuell wurde bei uns angefragt, ob man den rosa Führerschein umtauschen müsse, da dort (auf Seite 4 unten) vermerkt sei, er sei "unbefristet gültig".
Die einfache Antwort lautet "ja". Aufgrund der 3. EU Führerschein-Richtlinie (vom 20.12.2006) bleiben Führerscheine nicht unbefristet gültig. Tatsächlich macht es auch wenig Sinn, Dokumenten die mit einem Lichtbild den Inhaber ausweisen unbefristete Gültigkeit zu erteilen. Die Umtauschfristen gelten auch für die Inhaber der rosa Führerscheine.
Aufgrund der Nachfragen in unserer Kanzlei hat sich aber auch ein weiteres Missverständnis gezeigt: Es geht bei der Befristung der neuen Führerscheine nicht um die Fahrerlaubnis sondern "nur" um den Führerschein.
Anders ausgedrückt: Die behördliche Erlaubnis ein Kfz zu führen wird nicht befristet. Befristet wird lediglich die Geltungsdauer der amtlichen Bescheinigung über den Bestand und Inhalt der Erlaubnis. Die Befristung beträgt 15 Jahre.

Zum 01.01.2025 hat sich der Basiszinssatz geändert. Er wurde von 3,37% auf 2,27% gesenkt. Hierdurch haben sich auch die ...
05/01/2025

Zum 01.01.2025 hat sich der Basiszinssatz geändert. Er wurde von 3,37% auf 2,27% gesenkt. Hierdurch haben sich auch die Verzugszinsen reduziert.
Wie immer findet sich auf unserer Kanzleihomepage eine Aufstellung mit den aktualisierten Werten.

Die Deutsche Bundesbank hat den aktuellen Stand des Basiszinssatzes bekannt gegeben. Der Basiszinssatz ändert sich zum 01.01.2025 von 3,37% auf 2,27%.Hintergrund:Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird jeweils zum 01. Januar und 01. Juli eines Jahres anhand des Zinssatzes für die jüngste Hauptref...

Frohe Weihnachten
19/12/2024

Frohe Weihnachten

Bundesgerichtshof zur Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines rund 40 Jahre alten Geb...
10/04/2024

Bundesgerichtshof zur Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines rund 40 Jahre alten Gebrauchtwagens (Gewährleistung beim Oldtimer):
Der BGH hat am 10.04.2024 entschieden, dass der Verkäufer eines rund 40 Jahre alten Fahrzeugs sich nicht erfolgreich auf einen vertraglich vereinbarten allgemeinen Gewährleistungsausschluss berufen kann, wenn eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart war.
Im konkreten Fall hatte der Verkäufer eines Mercedes 380 SL (Anm. das private Foto zeigt einen Mercedes 250C) den Wagen u.a. damit angepriesen „Klimaanlage funktioniert einwandfrei. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“
Der Verkauf erfolgte im März 2021. Im Mai 2021 bemängelte der Käufer die Klimaanlage, die tatsächlich einen Defekt am Klimakompressor aufwies. Der Verkäufer wies die Ansprüche zurück und berief sich auf den Gewährleistungsausschluss. Der BGH sah in dem Hinweis „Klimaanlage funktioniert einwandfrei“ eine Beschaffenheitsvereinbarung, die nicht durch den allgemeinen Gewährleistungsausschluss entkräftet werden kann. Ausdrücklich betont der BGH, dass es bei einer Beschaffenheitsvereinbarung auch nicht auf das hohe Alter des Fahrzeugs beziehungsweise des betreffenden Bauteils oder etwaigen Verschleiß ankäme.

Bemerkenswert ist, dass die Vorinstanzen das anders gesehen hatten. Das Landgericht hatte zwar ebenfalls eine Beschaffenheitsvereinbarung angenommen, meinte jedoch, dass der Gewährleistungsausschluss einer Einstandspflicht des Verkäufers entgegenstünde. Bei einem rund 40 Jahre alten Fahrzeug habe der Kläger in Anbetracht des Gewährleistungsausschlusses nicht erwarten dürfen, dass die schon lange Zeit über ihre technische Lebensdauer hinaus betriebene Klimaanlage auch weiterhin funktionieren werde.
Die Entscheidung des BGH ist insoweit begrüßenswert, da klargestellt wird, dass auch der Käufer eines Oldtimers sich auf ausdrückliche Versprechen des Verkäufers verlassen kann und sich nicht mit „altersbedingten Verschleiß“ abspeisen lassen muss. Den Parteien eines Kaufvertrages, gibt die Entscheidung die Möglichkeit, einzelne Punkte, die den Parteien wichtig sind, ausdrücklich zu regeln und daneben doch einen allgemeinen Gewährleistungausschluss zu vereinbaren.

Frohe Ostern vom ganzen Team von Reinhard Rechtsanwälte
01/04/2024

Frohe Ostern vom ganzen Team von Reinhard Rechtsanwälte

06/02/2024

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Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit
03/12/2023

Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit

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Leipzig
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