03/07/2026
Verkehrsordnungswidrigkeiten können ab 01.07.2026 länger geahndet werden - Verjährungsfrist 6 Monate (statt bisher 3 Monate)
Bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ergibt sich zum 01.07.2026 eine wichtige Änderung: Die bisher geltende kurze Verjährungsfrist von drei Monaten wird auf sechs Monate verlängert.
Die Behörden haben damit deutlich länger Zeit, Betroffene zu ermitteln.
Bisher scheiterten Verfahren nicht selten daran, dass der verantwortliche Fahrzeugführer nicht rechtzeitig bekannt wurde. Wenn etwa bei einem Firmenfahrzeug für drei Monate unklar blieb, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit geführt hatte, war das Verfahren einzustellen. Mit der Änderung haben die Behörden nun doppelt so lange Zeit, zu ermitteln.