28/09/2020
Die -bedingte Schließung von Geschäftsräumen befreit nicht von der Mietzahlungspflicht. Das hat das LG Heidelberg in einem jetzt veröffentlichten Urteil erstmals bestätigt, Az. 5 O 66/20. Bereits zu Beginn der Pandemie habe ich mich mit dieser Frage beschäftigt. Mein Aufsatz in der DWW vom Mai 2020 ist hier bei Juris zu finden.
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