03/04/2020
Das rechtliche Chaos wird immer größer 🚨
Die Stadt Leipzig öffnet ab dem 07.04.2020 vier ihrer Wertstoffhöfe, damit die Bürger ihren Müll etc. dort entsorgen können.
https://stadtreinigung-leipzig.de/aktuelles/Vier-Wertstoffhöfe-ab-7.-April-geöffnet.html
Die bis zum 20.04.2020 geltende Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen erlaubt das Verlassen des Hauses nur bei triftigen Gründen, § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 15 der Verordnung. Der Besuch eines Wertstoffhofes zur Müllentsorgung ist nach dem Wortlaut der Verordnung *kein* triftiger Grund. 💥
Anders als die bis zum 31.03.20 wirksame Allgemeinverfügung vom 22.03.20 sind die triftigen Gründe in der Rechtsverordnung abschließend geregelt. Heißt: andere Gründe als jene in der VO sind keine "triftigen Gründe".
Wer also ab 07.04.20 die geöffneten Wertstoffhöfe aufsucht, verhält sich ordnungswidrig. Wer dabei weiß, dass die Verordnung den Besuch im Wertstoffhof verbietet, kann sich sogar strafbar machen.
Allerdings schreibt die Staatsregierung 🏛 auf ihrem Internetportal zu FAQs im Zusammenhang mit Ausgangsbeschränkungen:
"Sind Versorgungswege zum Wertstoffhof zulässig?"
"Grundsätzlich ja. Informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Homepage Ihrer Gemeinde/Behörde, on der Wertstoffhof geöffnet ist." 💡
Diese Aussage wird vom Wortlaut der Verordnung *nicht* gestützt. Heißt: Sie haben keine Sicherheit, dass gegen Sie nicht doch ein Bußgeld- oder gar Strafverfahren eingeleitet wird.
Allerdings wird sich jeder Bürger, der wegen eines Besuchs vom Wertstoffhof ein Bußgeld oder eine Strafe zahlen soll, auf einen Verbotsirrtum nach § 11 OWiG oder § 17 StGB berufen können: wenn selbst die Staatsregierung in Dresden sagt, es sei ein Verhalten erlaubt, was jedoch nicht erlaubt ist, kann das dem Bürger nicht vorgehalten werden.
Wenn Sie kontrolliert werden und Sie sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten würden, rate ich dringend, die Aussage zu verweigern. Wenn die Aussage "ich will zum Wertstoffhof" einmal in der Welt ist, kann man sie schlecht ungeschehen machen.
Meine Kanzlei steht Ihnen in allen Fragen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts täglich unter 034121825774 oder [email protected] zur Verfügung.
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