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𝘿𝙖𝙪𝙚𝙧𝙗𝙧𝙚𝙣𝙣𝙚𝙧 𝘽𝙚𝙞𝙩𝙧𝙖𝙜𝙨𝙚𝙧𝙝𝙚𝙗𝙪𝙣𝙜: 𝘼𝙠𝙩𝙪𝙚𝙡𝙡𝙚 𝙪𝙣𝙙 𝙬𝙞𝙚𝙙𝙚𝙧𝙠𝙚𝙝𝙧𝙚𝙣𝙙𝙚 𝙁𝙧𝙖𝙜𝙚𝙣 𝙗𝙚𝙞 𝙀𝙧𝙨𝙘𝙝𝙡𝙞𝙚ß𝙪𝙣𝙜𝙨- 𝙪𝙣𝙙 𝘼𝙣𝙨𝙘𝙝𝙡𝙪𝙨𝙨𝙗𝙚𝙞𝙩𝙧ä𝙜𝙚𝙣 𝙞𝙣 𝙈𝙞𝙩𝙩𝙚𝙡𝙙𝙚𝙪...
03/10/2026

𝘿𝙖𝙪𝙚𝙧𝙗𝙧𝙚𝙣𝙣𝙚𝙧 𝘽𝙚𝙞𝙩𝙧𝙖𝙜𝙨𝙚𝙧𝙝𝙚𝙗𝙪𝙣𝙜: 𝘼𝙠𝙩𝙪𝙚𝙡𝙡𝙚 𝙪𝙣𝙙 𝙬𝙞𝙚𝙙𝙚𝙧𝙠𝙚𝙝𝙧𝙚𝙣𝙙𝙚 𝙁𝙧𝙖𝙜𝙚𝙣 𝙗𝙚𝙞 𝙀𝙧𝙨𝙘𝙝𝙡𝙞𝙚ß𝙪𝙣𝙜𝙨- 𝙪𝙣𝙙 𝘼𝙣𝙨𝙘𝙝𝙡𝙪𝙨𝙨𝙗𝙚𝙞𝙩𝙧ä𝙜𝙚𝙣 𝙞𝙣 𝙈𝙞𝙩𝙩𝙚𝙡𝙙𝙚𝙪𝙩𝙨𝙘𝙝𝙡𝙖𝙣𝙙

Beitragserhebungen sind das wohl streitanfälligste kommunale Finanzierungsinstrument: Einwendungen in Widerspruchs- und Klageverfahren reichen von der Gründung des Zweckverbands über die Satzungswirksamkeit bis zur Bescheidtechnik. Dieses Webinar nimmt Sie anhand der häufigsten Einwendungen praxisbezogen durch die typischen Fallstricke der Beitragserhebung und zeigt, wo Fehler entstehen, wie sie vermieden und nötigenfalls geheilt werden können. Mit Blick auf das jeweilige Landesrecht in Mitteldeutschland und aktuelle Rechtsprechung der Obergerichte stärken Sie Ihre Handlungssicherheit nachhaltig.

𝗨𝗺𝗴𝗮𝗻𝗴 𝗺𝗶𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗴𝗲𝘄𝗮𝗻𝗱𝘁𝗲𝗻 𝗚𝗿ü𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺ä𝗻𝗴𝗲𝗹𝗻
▶️ Wirksame Gründung eines Zweckverbands
▶️ Beitragsrechtliche Konsequenzen von Gründungsmängeln

𝗕𝗿𝗲𝗻𝗻𝗽𝘂𝗻𝗸𝘁 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝘀𝗮𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 -𝗸𝗮𝗹𝗸𝘂𝗹𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻
▶️ Wirksame Beitragssatzung und mögliche Rechtsmängel
▶️ Spezifische Anforderungen an die Beitragskalkulation
▶️ Beitragsfähiger Erschließungsaufwand
▶️ Umgang mit Einwänden gegen Aufwandsermittlung

𝗩𝗲𝗿𝗮𝗻𝗹𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗛𝗲𝗿𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗵𝘂𝗻𝗴
▶️ Buchgrundstück vs. wirtschaftliche Einheit
▶️ Entstehung der sachlichen Beitragspflicht
▶️ Merkmal des Erschlossenseins
▶️ Neue Rechtsprechung des BVerfG zur Festsetzungsverjährung
▶️ Typische Fehlerquellen bei der Bescheidbekanntgabe

𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗲𝗶𝗯𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗕𝗶𝗹𝗹𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝘀𝗲𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻
▶️ Einwendungen im Beitreibungsverfahren
▶️ Haftung des Grundstücks und öffentliche Last
▶️ Umgang mit Anträgen auf Stundung und Erlass
▶️ Niederschlagung uneinbringlicher Forderungen

𝗞𝘂𝗿𝘇𝗲𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗼𝘀𝘀𝗲𝗻𝗲 𝗸ö𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗵𝗶𝗲𝗿 𝗴𝗲𝗿𝗻 𝗻𝗼𝗰𝗵 𝗮𝗻𝗺𝗲𝗹𝗱𝗲𝗻:
https://lnkd.in/eyZEczYC

𝗥𝗔 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗡𝗮𝘂𝗺𝗮𝗻𝗻 | 𝗥𝗔 𝗠𝗶𝗰𝗵𝗮𝗲𝗹 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲 | 𝘃𝗵𝘄 𝗪𝗲𝗯𝗶𝗻𝗮𝗿 | 07.10.2026 | 09:30 𝗯𝗶𝘀 15:30 𝗨𝗵𝗿

🎵 "𝙃𝙪𝙧𝙧𝙖, 𝙞𝙘𝙝 𝙗𝙞𝙣 𝙚𝙞𝙣𝙚 𝙍𝙚𝙛𝙖-𝘼𝙪𝙨𝙯𝙪𝙗𝙞𝙡𝙙𝙚𝙣𝙙𝙚 𝙪𝙣𝙙 𝙣𝙞𝙘𝙝𝙩 𝙢𝙚𝙝𝙧 𝙠𝙡𝙚𝙞𝙣..." 🎵 Für unsere Auszubildende beginnt am Montag der Erns...
11/09/2026

🎵 "𝙃𝙪𝙧𝙧𝙖, 𝙞𝙘𝙝 𝙗𝙞𝙣 𝙚𝙞𝙣𝙚 𝙍𝙚𝙛𝙖-𝘼𝙪𝙨𝙯𝙪𝙗𝙞𝙡𝙙𝙚𝙣𝙙𝙚 𝙪𝙣𝙙 𝙣𝙞𝙘𝙝𝙩 𝙢𝙚𝙝𝙧 𝙠𝙡𝙚𝙞𝙣..." 🎵

Für unsere Auszubildende beginnt am Montag der Ernst des Lebens: Der theoretische Unterricht im 1. Lehrjahr startet an der Berufsschule. Doch mit einem Kilo Süßigkeiten, einer RVG-Textausgabe sowie Post-it, Textmarkern und Finelinern ist sie bestens ausgerüstet. Viel Erfolg, liebe Amalia!

𝘼𝙠𝙩𝙪𝙚𝙡𝙡𝙚 𝙏𝙝𝙚𝙢𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙥𝙧𝙚𝙘𝙝𝙪𝙣𝙜 𝙯𝙪𝙧 𝙎𝙩𝙧𝙖ß𝙚𝙣𝙚𝙣𝙩𝙬ä𝙨𝙨𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜 𝙞𝙣 𝙎𝙖𝙘𝙝𝙨𝙚𝙣-𝘼𝙣𝙝𝙖𝙡𝙩, 𝙎𝙖𝙘𝙝𝙨𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝙏𝙝ü𝙧𝙞𝙣𝙜𝙚𝙣Corona-Krise, Ukraine...
25/08/2026

𝘼𝙠𝙩𝙪𝙚𝙡𝙡𝙚 𝙏𝙝𝙚𝙢𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙥𝙧𝙚𝙘𝙝𝙪𝙣𝙜 𝙯𝙪𝙧 𝙎𝙩𝙧𝙖ß𝙚𝙣𝙚𝙣𝙩𝙬ä𝙨𝙨𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜 𝙞𝙣 𝙎𝙖𝙘𝙝𝙨𝙚𝙣-𝘼𝙣𝙝𝙖𝙡𝙩, 𝙎𝙖𝙘𝙝𝙨𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝙏𝙝ü𝙧𝙞𝙣𝙜𝙚𝙣

Corona-Krise, Ukraine-Krieg und Inflation: Diese und andere Entwicklungen sind die Ursachen für die in den letzten Jahren galoppierenden Baupreise, auch bei Kanal- und Tiefbauarbeiten. Mehr denn je stehen die Einrichtungsträger der kommunalen Entwässerung vor der großen Herausforderung, die Herstellung und Erneuerung ihrer abwassertechnischen Anlagen refinanziert zu bekommen. Bei der Mitnutzung des kommunalen Sammlernetzes durch die Straßenbaulastträger zwecks Straßenoberflächenentwässerung kommt der Kostenbeteiligung nach den Landesstraßengesetzen bzw. der Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR) oder der Erhebung von Benutzungsgebühren nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder wegen des Verbots der Beitragsfinanzierung des Straßenentwässerungsanteils eine besondere Bedeutung zu.

Die Rechtsprechung, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, aber auch das Bundesverwaltungsgericht, klärten in den letzten 15 Jahren das Verhältnis von straßenrechtlicher Einmalbeteiligung und laufender Gebührenerhebung, den Anwendungsvorrang der Fiktivkostenberechnung vor den ODR-Pauschalen, die begrenzten Möglichkeiten einer Nachforderung bei insuffizienter Kostenbeteiligung sowie die verbandsrechtliche Umlage von Refinanzierungsausfällen. Gleichwohl klagen die kommunalen Einrichtungsträger noch immer über das von finanziell klammen Straßenbaulastträgern veranstaltete „Streichkonzert“ bei den Verhandlungen über eine Kostenbeteiligung.

Vor dem Hintergrund ist es unerlässlich, dass sich die kommunalen Einrichtungsträger für die anstehenden Verhandlungen mit den Straßenbaulastträgern argumentativ wappnen, um eine möglichst auskömmliche Kostenbeteiligung zu erreichen. Das Webinar vermittelt das erforderliche Wissen zur Verteidigung einer Fiktivkostenermittlung abseits der ODR-Pauschalen mit rechtlicher und technischer Begründung. Anhand von einschlägigen Gerichtsentscheidungen zu § 23 Abs. 5 des jeweiligen Landesstraßengesetzes und am Beispiel erfolgreich verhandelter Kostenbeteiligungen werden die Teilnehmer für ihre schwierige Aufgabe sensibilisiert.

𝗥𝗔 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗡𝗮𝘂𝗺𝗮𝗻𝗻 | 𝗗𝗶𝗽𝗹.-𝗜𝗻𝗴. 𝗕𝗷ö𝗿𝗻 𝗛𝗮𝗹𝗯𝗮𝗰𝗵 | 𝘃𝗵𝘄 𝗪𝗲𝗯𝗶𝗻𝗮𝗿 | 𝟳. 𝗦𝗲𝗽𝘁𝗲𝗺𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟲 | 𝟬𝟵:𝟯𝟬 𝗯𝗶𝘀 𝟭𝟱:𝟯𝟬 𝗨𝗵𝗿

𝙇𝙚𝙞𝙥𝙯𝙞𝙜𝙚𝙧 𝘼𝙣𝙬𝙖𝙡𝙩𝙫𝙚𝙧𝙚𝙞𝙣 𝙚. 𝙑. - 𝙁𝙖𝙘𝙝𝙠𝙧𝙚𝙞𝙨 𝙑𝙚𝙧𝙬𝙖𝙡𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩Der Leipziger Anwaltverein e.V. lädt am 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵, 𝗱𝗲𝗻 02.09.202...
16/08/2026

𝙇𝙚𝙞𝙥𝙯𝙞𝙜𝙚𝙧 𝘼𝙣𝙬𝙖𝙡𝙩𝙫𝙚𝙧𝙚𝙞𝙣 𝙚. 𝙑. - 𝙁𝙖𝙘𝙝𝙠𝙧𝙚𝙞𝙨 𝙑𝙚𝙧𝙬𝙖𝙡𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩

Der Leipziger Anwaltverein e.V. lädt am 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵, 𝗱𝗲𝗻 02.09.2026, 𝘂𝗺 18:00 𝗨𝗵𝗿, seine Mitglieder - aber auch interessierte Nichtmitglieder - zum 𝗙𝗮𝗰𝗵𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 ein. Unser Kollege und Vereinsmitglied Michael Franke wird ein Impulsreferat zum Thema

"𝘿𝙞𝙚 𝙑𝙬𝙂𝙊-𝙍𝙚𝙛𝙤𝙧𝙢 2026 – 𝙋𝙧𝙖𝙭𝙞𝙨𝙧𝙚𝙡𝙚𝙫𝙖𝙣𝙩𝙚 𝙉𝙚𝙪𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝙨𝙩𝙧𝙖𝙩𝙚𝙜𝙞𝙨𝙘𝙝𝙚 𝙆𝙤𝙣𝙨𝙚𝙦𝙪𝙚𝙣𝙯𝙚𝙣"

halten. Die Veranstaltung findet in den Kanzleiräumen der 𝗡𝗙𝗣 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗮𝗻𝘄ä𝗹𝘁𝗲 𝗚𝗯𝗥, Schlößchenweg 6, 04155 Leipzig, statt.

Wir laden die Teilnehmer im Anschluss zu einem 𝗚𝗿𝗶𝗹𝗹-𝗜𝗺𝗯𝗶𝘀𝘀 ein.

Für Vereinsmitglieder ist die Teilnahme 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗳𝗿𝗲𝗶; Nichtmitglieder können gegen einen geringen Kostenbeitrag zugunsten des Vereins ebenso teilnehmen. Die Teilnehmerzahl ist jedoch begrenzt. Derzeit sind Anmeldungen über den Leipziger Anwaltverein e.V. noch möglich.

17/07/2026

𝙗𝙚𝙝𝙞𝙣𝙙 𝙩𝙝𝙚 𝙨𝙘𝙚𝙣𝙚𝙨 ...

Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht sind meine beiden Kollegen, Michael Franke und Mario Pohl, und ich qualifizierte Ansprechpartner für knifflige Streitfälle mit kommunalen oder staatlichen Behörden. Das gilt auch für die wissbegierigen Reporter der LSO - Landesstudio Ost GmbH, die uns im Auftrag von RTL Deutschland regelmäßig zu alltäglichen Aufregern um "𝘸𝘪𝘦𝘩𝘦𝘳𝘯𝘥𝘦 𝘈𝘮𝘵𝘴𝘴𝘤𝘩𝘪𝘮𝘮𝘦𝘭" befragen. Wir ordnen die bisweilen komplexe Rechtslage verständlich ein und zeigen praktikable Lösungswege auf.

Doch wo früher der Reporter mit Notizblock saß, steht heute oft nur ein aufgeständertes Smartphone. Die Digitalisierung hält auch hier unaufhaltsam Einzug. Gestern wurde ich für einen längeren Recherchebeitrag zu einem waldrechtlichen Thema befragt: Ein Landesforstbetrieb verweigert nach einem sturmbedingten Baumsturz auf ein Wohnhaus die Regulierung des fünfstelligen Schadens. Anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung erläuterte ich die Abgrenzung von Nichthaftung bei höherer Gewalt und Haftung bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Und nach einem Sturmereignis müssen die Bäume am Waldrand auf potentielle Schäden untersucht werden, auch außerhalb der turnusmäßigen Kontrollen. Mein Fazit: Die öffentliche Hand haftet in diesem Einzelfall.

Und da Kleider Leute machen, schlüpfte ich als forstrechtlicher Experte für das Interview in meinen grünen Anzug... 😉

𝙆𝙡𝙚𝙞𝙙𝙚𝙧𝙤𝙧𝙙𝙣𝙪𝙣𝙜 𝙞𝙢 𝘽ü𝙧𝙤? 𝘿𝙤𝙨 𝙖𝙣𝙙 𝘿𝙤𝙣'𝙩𝙨 𝙙𝙚𝙨 𝘼𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙜𝙚𝙗𝙚𝙧𝙨.Deutschland ächzt derzeit bei Außentemperaturen an der 40-Grad-M...
27/06/2026

𝙆𝙡𝙚𝙞𝙙𝙚𝙧𝙤𝙧𝙙𝙣𝙪𝙣𝙜 𝙞𝙢 𝘽ü𝙧𝙤? 𝘿𝙤𝙨 𝙖𝙣𝙙 𝘿𝙤𝙣'𝙩𝙨 𝙙𝙚𝙨 𝘼𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙜𝙚𝙗𝙚𝙧𝙨.

Deutschland ächzt derzeit bei Außentemperaturen an der 40-Grad-Marke. Bei gebrochenen Temperaturrekorden möchte man als Arbeitnehmer eigentlich lieber im luftigen Freizeitlook ins unklimatisierte Büro, um nicht noch mehr zu schwitzen. Allerdings setzen manche Arbeitgeber auch bei sommerlicher Hitze auf einen Dresscode. Doch wo ist die Grenze des Erlaubten und was ist überhaupt angemessen?

Unser Kollege Mario Pohl stand gestern dem Reporterteam von Landesstudio Ost im Auftrag von RTL Rede und Antwort zur sommerlichen Kleiderordnung im Büro. Teile des Interviews wurden bei 𝗥𝗧𝗟𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹 ausgestrahlt:

https://lnkd.in/dzKQhd3J

𝙉𝙁𝙋 𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙖𝙣𝙬ä𝙡𝙩𝙚 𝙖𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙇𝙖𝙬 𝘾𝙤𝙣𝙣𝙚𝙘𝙩 2026Gelungene Premiere auf der 𝘓𝘢𝘸 𝘊𝘰𝘯𝘯𝘦𝘤𝘵 2026! Unsere Kollegen Christoph Naumann...
23/06/2026

𝙉𝙁𝙋 𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙖𝙣𝙬ä𝙡𝙩𝙚 𝙖𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙇𝙖𝙬 𝘾𝙤𝙣𝙣𝙚𝙘𝙩 2026

Gelungene Premiere auf der 𝘓𝘢𝘸 𝘊𝘰𝘯𝘯𝘦𝘤𝘵 2026! Unsere Kollegen Christoph Naumann und Michael Franke vertraten NFP Rechtsanwälte erstmals auf dieser Kooperationsveranstaltung von Juristische Fakultät der Universität Leipzig und Leipziger Anwaltverein e.V. Neben den in Leipzig vertretenen Dependancen von Großkanzleien und den hiesigen mittelständischen Einheiten präsentierten sie unsere dreiköpfige, verwaltungs- und immobilienrechtlich spezialisierte Boutique und informierten über unseren examensrelevanten wie praxisnahen Ausbildungsansatz. Zahlreiche Studenten besuchten unseren Stand und erfragten den Ablauf von Studienpraktika und den (unkomplizierten) Bewerbungsprozess sowie eine mögliche wissenschaftliche Mitarbeit.

https://lnkd.in/dkepECw3

Und welche Erkenntnisse brachten unsere Kollegen mit zurück in die Kanzlei? 1. Bedruckte Stoffbeutel sind "𝘧𝘭𝘺". 2. Der Garantiert-18-Punkte-Kugelschreiber hat "𝘈𝘶𝘳𝘢". 3. Französisches Weißbier ist "𝘤𝘳𝘪𝘯𝘨𝘦".

Wir kommen wieder!

𝙆𝙖𝙣𝙯𝙡𝙚𝙞𝙩𝙚𝙖𝙢 𝙖𝙪𝙛 𝙍𝙚𝙞𝙨𝙚𝙣: 𝙊𝙧𝙩𝙨𝙩𝙚𝙧𝙢𝙞𝙣 𝙞𝙢 𝙎ä𝙣𝙜𝙚𝙧𝙨𝙖𝙖𝙡 𝙖𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙒𝙖𝙧𝙩𝙗𝙪𝙧𝙜Unser diesjähriger Kanzleiausflug führte uns nach Eisen...
21/06/2026

𝙆𝙖𝙣𝙯𝙡𝙚𝙞𝙩𝙚𝙖𝙢 𝙖𝙪𝙛 𝙍𝙚𝙞𝙨𝙚𝙣: 𝙊𝙧𝙩𝙨𝙩𝙚𝙧𝙢𝙞𝙣 𝙞𝙢 𝙎ä𝙣𝙜𝙚𝙧𝙨𝙖𝙖𝙡 𝙖𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙒𝙖𝙧𝙩𝙗𝙪𝙧𝙜

Unser diesjähriger Kanzleiausflug führte uns nach Eisenach auf die Wartburg. Im Mittelpunkt stand diesmal nicht Junker Jörg aka Martin Luther, sondern Walther von der Vogelweide und Wolfram von Eschenbach, um nur zwei Streitparteien des im frühen 13. Jahrhundert ausgetragenen Sängerkrieges zu nennen. Üblicherweise "singen" in einem Prozess allenfalls die Zeugen und nicht die Parteien und erst recht nicht ihre Prozessbevollmächtigten, vom "Klagegesang" und dem "Loblied auf den Richter" einmal abgesehen. Aber ein gesungener Sachbericht und ein musikalisches Rechtsgespräch könnten womöglich zu einer einvernehmlichen und durchaus schnelleren Prozessbeendigung beitragen... 😉

Im Anschluss stärkten wir uns bei einem gemeinsamen Mittagessen, um dann das ehemalige Automobilwerk Eisenach (AWE) zu besuchen. In der sehenswerten Ausstellung über die (thüringer) Geschichte der Automarken BMW, EMW und Wartburg konnten wir das ein oder andere Schmuckstück bewundern.

𝘼𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙎𝙪𝙘𝙝𝙚 𝙣𝙖𝙘𝙝 𝙙𝙚𝙧 𝙫𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙬𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙑𝙚𝙧𝙗𝙖𝙣𝙙𝙨𝙨𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜𝙑𝙂 𝙂𝙚𝙧𝙖, 𝙐𝙧𝙩. 𝙫. 26.01.2026 - 4 𝙆 420/24 𝙂𝙚 - [𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙠𝙧ä𝙛𝙩𝙞𝙜]Der Ei...
21/03/2026

𝘼𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙎𝙪𝙘𝙝𝙚 𝙣𝙖𝙘𝙝 𝙙𝙚𝙧 𝙫𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙬𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙑𝙚𝙧𝙗𝙖𝙣𝙙𝙨𝙨𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜
𝙑𝙂 𝙂𝙚𝙧𝙖, 𝙐𝙧𝙩. 𝙫. 26.01.2026 - 4 𝙆 420/24 𝙂𝙚 - [𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙠𝙧ä𝙛𝙩𝙞𝙜]

Der Einwand fehlerhafter Zweckverbandsgründungen gehörte in den 1990er Jahren zum Standardrepertoire der Klägervertreter in kommunalabgabenrechtlichen Streitigkeiten in den neuen Bundesländern. Denn in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung war einiges schief gelaufen bei der Konstituierung kommunaler Zusammenarbeit: Bürgermeister ohne Legitimation zur Verbandsgründung; zur konstitutiven Versammlung nicht anwesende, aber gleichwohl aufgenommene Mitglieder oder das unzureichende Amtsblatt der Kommunalaufsichtsbehörde, quasi der "Klassiker" in Thüringen. Die Landesregierungen reagierten mit orchestrierten Sicherheitsneugründungen oder flächendeckenden Heilungsgesetzen. Nach dieser Rettungsaktion war der Einwand: "Es mangelt bereits an einer wirksam gegründeten Körperschaft..." eigentlich ein alter Hut, wenngleich nicht ganz so alt wie die Filz-Fedora von Indiane Jones, um im (Titel-)Bild zu bleiben...

Das Verwaltungsgericht Gera musste nun diesen alten Hut wieder herauskramen und einen in diesem Kontext skurrilen Fall entscheiden. Was war passiert?

Ein Trinkwasser- und Abwasserzweckverband erhob von einem Unternehmen einen Abwasserbeitrag für ein gewerblich genutztes Grundstück in Höhe von immerhin 30.000 €. Schon im Widerspruchsverfahren wandte der spätere Klägervertreter ein, dass er die Wirksamkeit der Verbandsgründung bezweifle. Er verlangte Akteneinsicht in die vereinbarte Verbandssatzung und die dazugehörigen Unterlagen. Der Zweckverband konnte ihm jedoch nur eine Kopie der ursprünglichen Satzungsurkunde vorlegen; das von allen Verbandsmitgliedern unterschriebene, gesiegelte, jedoch nur einmal ausgefertigte Original war nicht mehr auffindbar. Im Übrigen war die Verbandgründung lückenlos dokumentiert (konstituierende Versammlung, rechtsaufsichtliche Genehmigung, öffentliche Bekanntmachung usw.). Der Klägervertreter leitete aus der Nichtvorlage der Original-Verbandssatzung die Nichtexistenz des Zweckverbandes sowie die Nichtigkeit von Beitragssatzung und Beitragsbescheid ab.

Das Verwaltungsgericht erteilte der klägerischen Argumentation eine klare Absage und wies die Klage ab: Die Nichtvorlage der Original-Verbandssatzung führt weder zur Annahme eines Gründungsmangels noch zum nachträglichen Wegfall einer Gründungsvoraussetzung. Nach der grundlegenden Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes zur Verbandsgründung (ThürOVG , Urt. v. 18.12.2000 - 4 N 472/00 - LKV 2001, S. 415 ff.) existiert ein Zweckverband, wenn die Verbandssatzung und deren kommunalaufsichtliche Genehmigung öffentlich bekannt gemacht wurden. Dies konnte der Zweckverband belegen. Weitere Anforderung stellt das Landesrecht nicht. Die Suche nach der Original-Verbandssatzung konnte eingestellt werden...

𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙚 𝙎𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣 𝙞𝙢 𝘼𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙙𝙚𝙧 𝙡𝙚𝙞𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙜𝙚𝙗𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙀𝙞𝙣𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣Die Erhebung kommunaler Abgaben für leitungs...
12/03/2026

𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙚 𝙎𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣 𝙞𝙢 𝘼𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙙𝙚𝙧 𝙡𝙚𝙞𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙜𝙚𝙗𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙀𝙞𝙣𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣

Die Erhebung kommunaler Abgaben für leitungsgebundene Einrichtungen ist immer wieder Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Da die Rechtmäßigkeit von Beitrags- und Gebührenbescheiden mit der Wirksamkeit der jeweiligen Rechtsgrundlage des Einrichtungsträgers "steht und fällt", unterliegt das Satzungswerk der abgabenerhebenden Stelle nicht selten einer vertieften richterlichen Kontrolle. Um vor den kritischen Augen von Rechtsaufsicht oder Verwaltungsgericht zu bestehen, sind die abgabenrechtlichen Regelungen unter Beachtung der geltenden Standards zu erstellen und up-to-date zu halten. Die Kenntnis der Gesetzesentwicklung und der aktuellen Rechtsprechung gehören damit zum unerlässlichen Rüstzeug der Entscheidungsträger und verantwortlichen Mitarbeiter von Gemeinden und Zweckverbänden. Das Webinar vermittelt sowohl dem Einsteiger als auch dem "alten Hasen" den notwendigen Überblick. Anhand von Beispielen aus der täglichen Praxis werden die Anforderungen an ein wirksames Satzungswerk und typische Fehlerquellen anschaulich vermittelt.

𝗥𝗔 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗡𝗮𝘂𝗺𝗮𝗻𝗻 | 𝗥𝗔 𝗠𝗶𝗰𝗵𝗮𝗲𝗹 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲 | 𝘃𝗵𝘄 𝗪𝗲𝗯𝗶𝗻𝗮𝗿 | 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵, 15. 𝗔𝗽𝗿𝗶𝗹 2026 | 09:30 - 15:30 𝗨𝗵𝗿

Zur Anmeldung geht es hier: https://www.vhw.de/fortbildung/veranstaltung/rechtssichere-satzungen-im-abgabenrecht-der-leitungsgebundenen-einrichtungen-am-15-04-2026-in-berlin-wb262007/?keywords=Naumann&cHash=9b51c6895f692d6a5d3c34f0ef031c26

Adresse

Schlößchenweg 6
Leipzig
04155

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 19:00
Dienstag 08:00 - 19:00
Mittwoch 08:00 - 19:00
Donnerstag 08:00 - 19:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

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