Rechtsanwältin Mareike Drygala

Rechtsanwältin Mareike Drygala Sie haben ein rechtliches Problem im Bereich des Sozialrecht, Behindertenrecht, allgemeinen Zivilrecht oder im Miet- und Familienrecht?

Sehr gerne helfe, berate und vertrete ich hörgeschädigte und gehörlose Menschen bei ihren rechtlichen Problemen.

Am Mittwoch, 17.09.2025 habe ich beim Bundesverband der SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen für Hörgeschädigte BV...
19/09/2025

Am Mittwoch, 17.09.2025 habe ich beim Bundesverband der SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen für Hörgeschädigte BVSH Bundesverband SozArb/SozPäd für Hörgeschädigte einen Vortrag zum Persönlichen Budget gehalten.

Was ist eigentlich das Persönliche Budget? Was sind die Rahmenbedingungen? Was muss ich an Unterlagen mit dem Antrag einreichen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Welche Alternativen gibt es? Können Einzelleistungen auch im Rahmen eines Persönlichen Budgets geregelt werden? Wie viel Aufwand habe ich als leistungsberechtigte Person im Arbeitgebermodell?

Diese und noch andere spannende Fragen beantwortete ich im Rahmen meines Vortrages.

Unter den Teilnehmenden gab es positive aber auch negative Stimmen für das Persönlichen Budget.

Eine rundum gelungene Veranstaltung. Ich komme gerne wieder.

12/10/2024

Gestern hat mich ein Brief von der Rechtsanwaltskammer Sachsen erreicht. Im Brief befand sich eine Urkunde. Ich bin nun seit 04.10.2024 Fachanwältin für Sozialrecht. Ich bin sehr dankbar und freue mich sehr.

01/05/2024
Ich hoffe, dass ich mit meiner Lebensgeschichte noch vielen Menschen ein Vorbild sein kann. Nie habe ich mir erträumt, h...
28/11/2023

Ich hoffe, dass ich mit meiner Lebensgeschichte noch vielen Menschen ein Vorbild sein kann. Nie habe ich mir erträumt, hier zu stehen, wo ich jetzt stehe. Umso glücklicher und stolzer schaue ich immer wieder auf meinen Weg zurück und bin dankbar für alle Familienmitlieder, Freunde und Wegbegleiter, die an mich geglaubt und mich unterstützt haben.

03/08/2023

Heute hatte ich einen Erörterungstermin vor dem Sozialgericht Ulm.

Thema war persönliches Budget/Geldleistungen. Das Sozialgericht wies zu Recht darauf hin, dass dies zwei unterschiedliche Leistungen sind.

Diskutiert haben wir die Frage, wie sich §78 SGB IX zu §82 SGB IX verhält.

Die beklagte Behörde stellte sich auf den Standpunkt, dass §78 SGB IX in §82 SGB IX aufgeht und nur solche Leistungen bewilligt werden, die einen besonderen Anlass darstellen und der Förderung der Kommunikation dienen.

Ich dagegen vertrete die Auffassung, dass §78 SGB IX eine eigene Anspruchsgrundlage darstellt.

Das Sozialgericht Ulm schloss sich meiner Auffassung an und stellte dar, dass ansonsten keine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft stattfinden könne, wenn ausschließlich Leistungen zur Förderung der Verständigung nach §82 SGB IX bei besonderem Anlass bewilligt werden würden.

Am Ende schlossen wir einen Vergleich mit dem mein Mandant alle beantragten Leistungen in Form einer Geldleistung für 1 Jahr befristet erhält. Vor Ablauf des Jahres wird dann eine Vereinbarung für das fortlaufende Jahr abgeschlossen.

Der Mandant ist glücklich, dann bin ich das auch!

"Bildung und gleiche Chance für alle!" - In der Sendung "Sehen statt Hören" bin ich zu sehen und gebe eine fachliche Ein...
15/07/2023

"Bildung und gleiche Chance für alle!" - In der Sendung "Sehen statt Hören" bin ich zu sehen und gebe eine fachliche Einschätzung.

Taube Menschen können ihren Traumberuf oft nicht ausüben. Immer wieder verhindern Diskriminierungen, dass sie ihr Potential voll ausschöpfen können.

22/04/2023

Gestern habe ich bezüglich der Frage, wie viele ein Schüler im benötigt vor dem Würzburg einen für meinen Mandanten positiven Vergleich erwirkt.

Die beklagte war jedoch im Zugzwang, nachdem sie weder den nach § 14 SGB IX weitergeleitet noch nach § 15 SGB IX weitere mögliche ( ! - so wichtig!) mit ins Boot geholt hat. Zudem hat die Krankenkasse verkannt, dass sie im Rahmen der gerade bei im schulpflichtigen Alter dafür Sorge tragen muss, dass eine gewährleistet ist.

Offen ist leider weiter die Frage, wie viele Handmikrofone notwendig sind. Ein Mikrofon (wie von der Krankenkasse bewilligt) ist definitiv zu wenig, neun Mikrofone (wie vom Mandanten beantragt) seien jedoch fraglich.

Wir schlossen den auf Übernahme der Kosten der mittlerweile von meinem Mandanten gebraucht angeschafften Handmikrofone sowie Übernahme einer Reparaturpauschale.

Der Mandant ist glücklich, dann bin ich das auch.

Vor dem LSG Baden-Württemberg habe ich einen Beschluss mit grundsätzlicher Bedeutung erwirkt. Auch für gehörlose Schüler...
20/04/2023

Vor dem LSG Baden-Württemberg habe ich einen Beschluss mit grundsätzlicher Bedeutung erwirkt. Auch für gehörlose Schüler an einer Schule für gehörlose und hörbehinderte Schüler muss das Land als Leistung der Eingliederungshilfe Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernehmen.

Dazu auch die Presseerklärung des Landessozialgerichts: https://landessozialgericht-baden-wuerttemberg.justiz-bw....

Das Landessozialgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Landkreis Reutlingen einer gehörlosen Schülerin einen Gebärdendolmetscher zur Seite stellen muss.

In der aktuellen Zeitschrift "Schnecke" Nr. 119 habe ich zu der Frage, ob eine Kostenübernahme für Hörgeräte über den Fe...
24/03/2023

In der aktuellen Zeitschrift "Schnecke" Nr. 119 habe ich zu der Frage, ob eine Kostenübernahme für Hörgeräte über den Festpreis zu erfolgen hat und was beachtet werden muss, einen kleinen Beitrag geschrieben. Schaut gerne rein!

23/03/2023
Meine Kollegin Frau Rechtsanwältin Gesa Henrici und ich werden einmal im Quartal nun in der Deutsche Gehörlosenzeitung •...
21/03/2023

Meine Kollegin Frau Rechtsanwältin Gesa Henrici und ich werden einmal im Quartal nun in der Deutsche Gehörlosenzeitung • DGZ ein spannendes Urteil vorstellen oder Rechtstipps geben. Einfach erklärt.

Wir freuen uns auf diesen neuen Schritt.

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