17/07/2017
Kehrtwende in der Wohnungspolitik
Mietpreisbremse in zwei Bundesländern am Ende
Die Debatte um das umstrittene Gesetz geht in die nächste Runde: Die Mietpreisbremse soll nach massiver Kritik in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen außer Kraft gesetzt werden.
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Mietpreisbremse vor dem Aus
Kein Erfolg
NRW kündigt Abschaffung an
Konsequenzen für Vermieter
Die Mietpreisbremse
Gut anderthalb Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein will die dort regierende Koalition aus CDU, FDP und Grünen das Gesetz wieder abschaffen. Das Gesetz habe keine stabileren Mietpreise erzielt – man strebe nun an, die Mietpreisbremse „durch geeignetere Instrumente zu ersetzen“.
Nordrhein-Westfalen kündigt Abschaffung an
Zuvor hatte bereits die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen die Abschaffung der Mietpreisbremse angekündigt. Zur Begründung heißt es dort, die Maßnahme habe ihren Zweck verfehlt und den Bau von bezahlbarem Wohnraum verhindert. Außerdem seien Mieter aus Sicht der Koalition durch bundesweite Regelungen ausreichend geschützt, sodass eine zusätzliche Regelung auf Landesebene nicht notwendig sei.
Konsequenzen für Vermieter
Die Abschaffung der Mietpreisbremse würde bedeuten, dass bei Abschluss eines neuen Mietvertrages die ortsübliche Vergleichsmiete keine Rolle mehr spielt. Bei Neuvermietungen wäre die Höhe der Miete wieder Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter.
Kurz erklärt: Die Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse trat bundesweit am 1. Juni 2015 in Kraft. Es wurde vor dem Hintergrund zunehmend stärker steigender Mieten in einigen Ballungsräumen verabschiedet. Bundesländer können unter bestimmten Voraussetzungen Städte zu Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt erklären. Dort darf bei der Neuvermietung einer Wohnung die Nettokaltmiete nur um höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese geht aus den jeweiligen Mietspiegeln hervor. Hintergrund sind die zum Teil um bis zu 45 Prozent gestiegenen Mieten in Städten wie Berlin, München oder Dresden.