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Fraglicher Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 👨🏼‍⚕️👩🏻‍⚕️Arbeitnehmer können sich nicht mehr un...
13/10/2024

Fraglicher Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 👨🏼‍⚕️👩🏻‍⚕️

Arbeitnehmer können sich nicht mehr uneingeschränkt auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber verlassen.

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.12.2023 soll der Beweiswert einer solchen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch dann erschüttert werden, wenn der Arbeitnehmer bereits bei Zugang der Kündigung erkrankt war, die ärztliche Bescheinigung aber dann passgenau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses verlängert und dann am Tag darauf bei einem neuen Arbeitgeber die Arbeit begonnen wird.

Das Bundesarbeitsgericht hat in der genannten Entscheidung ausgeführt, dass der Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund der zeitlichen Übereinstimmung und der unmittelbar im Anschluss an die Arbeitsunfähigkeit aufgenommenen neuen Beschäftigung erschüttert sein kann.
Folge ist in einem solchen Fall, dass der Arbeitnehmer für seine tatsächliche Erkrankung und die sich daraus ergebende Arbeitsunfähigkeit die vollständige Darlegungs- und Beweislast hat.

➡️ Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall braucht der Arbeitgeber in derartigen Fällen also dann nur leisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich objektiv bewiesen wird.

Wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Sie bei allen Fragen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

➡️ Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht René Henkys und Michael Klock.

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Mehr Freiheit und Flexibilität im NamensrechtDas Namensrecht wird modernisiert. Der Bundestag hat die von der Bundesregi...
01/10/2024

Mehr Freiheit und Flexibilität im Namensrecht

Das Namensrecht wird modernisiert. Der Bundestag hat die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Reform des Namensrechtes beschlossen. Damit wird das deutsche Namensrecht modernisiert und die Entwicklung an den europäischen Staaten angepasst.

Die Namenswahl wird einfacher. Künftig sollen Ehegatten und Kinder echte Doppelnamen führen können. Möglich ist dann ein aus beiden Familiennamen gebildeter Doppelname, der auch zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder wird.

Auch Namensänderungen werden einfacher. Zudem sollen auch namensrechtliche Traditionen von den in Deutschland anerkannten Minderheiten beispielsweise den Familiennamen nach dem Geschlecht abzuwandeln oder aber auch entsprechend der Gepflogenheiten friesischer Volksgruppen möglich sein eine Ableitung vom Vornamen des Vaters und der Mutter als Geburtsname des Kindes zu bestimmen.

➡️ Die neuen Regelungen zum Namensrecht sollen zum 01.05.2025 in Kraft treten.

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Verbraucherwiderruf bei Handwerkerleistungen 🛠️Aufgrund der aktuell sehr verbraucherfreundlichen Rechtslage und Rechtspr...
22/09/2024

Verbraucherwiderruf bei Handwerkerleistungen 🛠️

Aufgrund der aktuell sehr verbraucherfreundlichen Rechtslage und Rechtsprechung sehen sich immer mehr Handwerksbetriebe mit dem Widerruf der abgeschlossenen und durchgeführten Verträge durch private Kunden konfrontiert. In vielen Fällen ist dann trotz geleisteter Arbeit keine Vergütung zu erwarten.

Wurde der Verbraucher nicht oder fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt, ist er auch bei bereits erbrachten Leistungen, nicht dazu verpflichtet, diese zu bezahlen.

‼️ Bitte beachten Sie: Nur wenn der Kunde Ihnen die Belehrung über die Widerrufsmöglichkeiten schriftlich bestätigt, können Sie die gesetzlich vorgesehene Widerrufsbelehrung auch belegen. Ohne Unterschrift unter die notwendigen, vollständig und richtig ausgefüllten Dokumente, empfehlen wir ihnen auf keinen Fall mit den Arbeiten zu beginnen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte Antje Haas und René Henkys jederzeit zur Verfügung!

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Änderung der BGH-Rechtsprechung zum WerkstattrisikoIn insgesamt 5 Entscheidungen vom 16.01.2024 hat der Bundesgerichtsho...
11/09/2024

Änderung der BGH-Rechtsprechung zum Werkstattrisiko

In insgesamt 5 Entscheidungen vom 16.01.2024 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum sogenannten Werkstattrisiko geändert.

Nach § 249 Abs. 2 BGB ist ein Geschädigter berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Betrag zu verlangen. In den Fällen, in denen der Unfallverursacher einwendet, die von der Werkstatt gestellte Rechnung sei überhöht, greift das sogenannte Werkstattrisiko. Nach diesem darf der Geschädigte im Verhältnis zum Schädiger davon ausgehen, dass die in Rechnung gestellten Reparaturkosten angemessen und zur Beseitigung der Schäden erforderlich waren.

Nun entschied der BGH, dass der Geschädigte bei Beauftragung einer Fachwerkstatt grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass diese keinen unwirtschaftlichen Weg für die Schadensbeseitigung gewählt. Die vorherige Einholung eines Sachverständigengutachtens und eine Erteilung des Reparaturauftrags auf dieser Grundlage sei zudem nicht erforderlich.

➡️ Dies zeigt deutlich, dass es bei Unfällen grundsätzlich sinnvoll ist, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Michael Klock, Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht, unterstützt Sie hierbei gerne.

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Änderung der Düsseldorfer Tabelle ⬆️Die Düsseldorfer Tabelle wurde erneut zum 01.01.2024 geändert. Die wesentlichen Ände...
16/06/2024

Änderung der Düsseldorfer Tabelle ⬆️

Die Düsseldorfer Tabelle wurde erneut zum 01.01.2024 geändert. Die wesentlichen Änderungen fassen wir kurz für Sie zusammen:

Erhöhung der Zahlbeträge
➡️ Die Zahlbeträge sind deutlich angehoben worden. Wenn der Unterhaltsgläubiger über einen dynamisch errichteten Titel verfügt, denken Sie daran, die Zahlung selbst anzupassen.

Erhöhung der Selbstbehalte
➡️ Gleichzeitig wurden die Selbstbehalte erhöht. Gegenüber minderjährigen und privilegierten Volljährigen beläuft sich der Selbstbehalt bei Erwerbstätigen nunmehr auf 1.450,00 €. Gegenüber Ehegatten ist der Selbstbehalt auf 1.600,00 € gestiegen.

Anpassung der Einkommensgruppen
➡️ Die jeweiligen Einkommensgruppen haben sich um 200,00 € verschoben. Die erste Einkommensgruppe ist beispielsweise bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen i.H.v. 2.100,00 € (zuvor 1.900,00 €) einschlägig. Die 15. Gruppe wurde auf 11.200,00 € angehoben.

Sollten Sie eine neue Unterhaltsberechnung wünschen, wenden Sie sich gerne an Ihre Fachanwälte für Familienrecht Nina Seidemann & Christoph Bockhöfer.

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Aufklärungspflichten für ImmobilienverkäuferDer Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 15.09.2023, dass die Ve...
02/06/2024

Aufklärungspflichten für Immobilienverkäufer

Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 15.09.2023, dass die Verkäufer einer Immobilie die Käufer u.a. über anstehende hohe Sanierungskosten ausreichend aufzuklären haben. Es reiche nicht aus, relevante Unterlagen lediglich in einen von den Verkäufern eingerichteten virtuellen Datenraum zur Verfügung zu stellen.

Der BGH ist der Ansicht, dass die Pflicht der Verkäufer zur Offenbarung nicht von vornherein ausgeschlossen sei, nur weil für die Käufer die Möglichkeit bestehe, sich die Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand selbst zu verschaffen. Dies gelte zwar nicht für Mängel, die bei der Besichtigung ins Auge springen. Eine gesonderte Aufklärung ist jedoch erforderlich, wenn den Käufern lediglich Unterlagen und Daten bereitgestellt werden. Dann können die Verkäufer nicht davon ausgehen, dass diese im Hinblick auf Mängel durchgesehen werden. Insbesondere dann nicht, wenn diese Unterlagen erst kurz vor Kaufabschluss vorgelegt werden.

➡️ Auch in diesen Fällen ist jeweils eine Einzelfallprüfung, wie weit die Hinweispflichten der Verkäufer tatsächlich reichen, erforderlich. Dennoch zeigt diese Entscheidung die Tendenz des BGHs, die Aufklärungspflichten der Verkäufer zu verschärfen. Schließlich, so der BGH, haben die Verkäufer einen Wissensvorsprung im Hinblick auf das Kaufobjekt.

Im Ergebnis ist den Verkäufern daher anzuraten, genau zu prüfen, ob Aufklärungspflichten bestehen, damit im Nachhinein keine Inanspruchnahme durch die Käufer droht - Ihre Fachanwälte Antje Haas und René Henkys stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite!

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BGH bestätigt ‼️ Fiktive Schadensabrechnung im Mietrecht zulässigIn seiner Entscheidung vom 19.04.2023 hat der Bundesger...
19/05/2024

BGH bestätigt ‼️ Fiktive Schadensabrechnung im Mietrecht zulässig

In seiner Entscheidung vom 19.04.2023 hat der Bundesgerichtshof nun erneut bestätigt, dass eine fiktive Abrechnung von Schadensersatzansprüchen im Mietrecht zulässig ist.

Was ist eine fiktive Abrechnung?
➡️ Der „Normalfall“ ist der, dass die Vermietenden beispielsweise Schäden in der Wohnung beseitigen lassen und die Kosten aus der Rechnung des Handwerkunternehmens gegenüber den Mietenden geltend machen. Im Rahmen einer fiktiven Abrechnung erfolgt die Durchführung der Arbeiten nicht. Die Vermietenden verlangen hier die Zahlung auf Basis eines Kostenvoranschlags/Angebots. In diesem Fall können sie jedoch nur den Netto-Betrag ohne die Mehrwertsteuer verlangen.

Warum ist diese Entscheidung für die Praxis wichtig?
➡️ 543 Abs. 1 BGB regelt für Ansprüche Vermietender wegen Verschlechterung der Mietsache eine kurze nur 6 Monate betragende Verjährungsfrist, die mit der Schlüsselübergabe beginnt. Zur Unterbrechung dieser Verjährung ist beispielsweise die Erhebung einer Klage oder die Beantragung eines Mahnbescheids erforderlich. Häufig hatten Vermietende das Problem, dass es ihnen nicht gelungen ist, Handwerker innerhalb dieser Frist zu beauftragen. Sie waren gezwungen Feststellungs- oder Vorschussklagen zu erheben. Nun ist die Sache einfacher, weil sie unproblematisch eine Zahlungsklage auf Basis eines Kostenvoranschlags/Angebots erheben können.

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verschlechterung der Mietsache sind verschiedene Punkte zu berücksichtigen.
Michael Klock, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterstützt Sie hierbei gerne!

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Es ist wieder soweit! Heute sind wir auf der „Chance: Azubi“ in Leer - der größten Ausbildungsaktion im Nordwesten Deuts...
07/03/2024

Es ist wieder soweit! Heute sind wir auf der „Chance: Azubi“ in Leer - der größten Ausbildungsaktion im Nordwesten Deutschlands!

Interessierte Schüler:innen finden uns ab 17 Uhr in der BBS I in Leer und haben dort die Möglichkeit, sich in einem persönlichen Gespräch mit uns ausführlich über eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in unserer Kanzlei zu informieren.

Du suchst nach einem Ausbildungsplatz oder hast Interesse an einem Praktikum bei uns? Dann bewirb Dich gerne über unsere Website ⬇️
www.recht-leer.de/ausbildung

Wir waren kürzlich auf der „Chance: Azubi“ in Leer - der größten Ausbildungsaktion im Nordwesten Deutschlands! Dort hatt...
12/11/2023

Wir waren kürzlich auf der „Chance: Azubi“ in Leer - der größten Ausbildungsaktion im Nordwesten Deutschlands!

Dort hatten Schüler:innen die Möglichkeit, sich ausführlich über eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in unserer Kanzlei zu informieren.

Suchst Du nach einem Ausbildungsplatz oder hast Interesse an einem Praktikum bei uns? Bewirb Dich gerne über unsere Website ⬇️ www.recht-leer.de/ausbildung

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KfW FÖRDERUNG - SCHADENSERSATZANSPRUCH GEGENÜBER ENERGIEBERATER ⚡️In den vorangegangenen Jahren haben außerordentlich vi...
20/08/2023

KfW FÖRDERUNG - SCHADENSERSATZANSPRUCH GEGENÜBER ENERGIEBERATER ⚡️

In den vorangegangenen Jahren haben außerordentlich viele Bauwillige, sowohl als Investoren für Vermietungsobjekte, als auch für die eigene Wohnnutzung, staatliche Förderungen beantragt. Voraussetzung hierfür war in der Regel, dass durch einen Energie-Effizienz-Experten ein EnEV-Nachweis erstellt wird. Die vertragliche Vereinbarung mit der KfW sieht dabei vor, dass binnen einer kurzen Frist von wenigen Monaten nach Fertigstellung der Nachweis der Vorhabendurchführung bei der KfW eingereicht wird. Geschieht dies nicht, stellt dies einen Verstoß gegen die vertraglichen Förderrichtlinien dar und führt dazu, dass die Förderung entfällt.

Regelmäßig wurden deshalb die Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) auf Schadenersatz durch die Bauherren in Anspruch genommen.
Das Landgericht Bielefeld hat nun in seiner Entscheidung vom 31.01.2023, AZ: 7 O 325/21, noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass eine Begleitung eines Energie-Effizienz-Experten bei einem Bauvorhaben nicht dazu führt, dass die Energieberatung auch die Übernahme von Pflichten im Verhältnis zu KfW vorsieht.
Ein Schadenersatzanspruch des Bauherrn besteht bei Fristversäumnis nicht, denn der Bauherr muss selbständig dafür Sorge tragen, dass er die Fristen auch bei dem Nachweis der Vorhabendurchführung einhält. Eine Pflicht des Energieberaters, auf die fristgerechte Übersendung des Nachweises hinzuweisen, wird vom Gericht abgelehnt.

➡️ Wir regen daher dringend an, sich bei Ende der Baumaßnahmen noch einmal über die Fristen zum Nachweis der Vorhabendurchführung zu informieren, den Energieeffizienzexperten zu einer entsprechenden Bescheinigung aufzufordern und die Nachweise kurzfristig der KfW zur Verfügung zu stellen.
Bei Fragen rund um das Bauvertragsrecht stehen Ihnen unsere Ansprechpartner Rechtsanwalt René Henkys und Rechtsanwältin Antje Haas gerne zur Verfügung.

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UMGANGSRECHT MIT EINEM HUND ⬇️ Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil inzwischen rechtskräftig entsch...
06/08/2023

UMGANGSRECHT MIT EINEM HUND ⬇️

Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil inzwischen rechtskräftig entschieden, dass Partner einer Lebensgemeinschaft, die zusammen einen Hund gehalten haben, nach Trennung verlangen können, dass jedem der Ex-Partner eine Art Umgangsrecht mit dem Tier eingeräumt wird.

Entschieden wurde der Fall nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums, denn der Hund sei während der Partnerschaft gemeinsam angeschafft worden. Es stehe somit auch beiden Miteigentümern zu, nach Ende der Partnerschaft an dem gemeinsamen Eigentum teilhaben zu können. Miteigentümer eines Hundes könnten daher untereinander Zustimmung zu einer „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ verlangen. Dass eine solche gleichberechtigte Teilhabe der Miteigentümer in Form eines „Wechselmodells“ das Tierwohl gefährde, vermochte das Landgericht nicht zu erkennen.

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Lust auf etwas Neues? ➡️ Wir wollen Sie! Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) gesucht.Wir bieten:🔷 einen inte...
09/06/2023

Lust auf etwas Neues? ➡️ Wir wollen Sie!

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