05/05/2022
Will sich ein Arbeitnehmer seine Überstunden bezahlen lassen, muss er deren Ableistung beweisen – ebenso wie deren Anordnung oder Billigung durch den Arbeitgeber. Das hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden. Daran habe sich auch nichts durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs geändert, der vor drei Jahren verlangt hatte, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zuverlässig aufzeichnen. Damit ist weiterhin davon auszugehen, dass Klagen auf Überstundenvergütung zugunsten eines Arbeitnehmers nur selten erfolgreich gestaltet werden können. Näheres hierzu in unserem Blog der Kanzlei Seichter RECHTSANWÄLTE
Mit Überstunden möchten manche Arbeitnehmer gerne ihr Salär aufbessern – klar, dass die Unternehmen diese nur bezahlen wollen, wenn sie die Mehrarbeit angeordnet, genehmigt oder zumindest gebilligt haben. Doch wer die Beweislast für die Ableistung der Fron trägt, war nicht mehr sicher. Denn d...