Kanzlei Bögershausen, Dieckmann, Denkert & Kollegen

Kanzlei Bögershausen, Dieckmann, Denkert & Kollegen Bögershausen, Dieckmann, Denkert & Kollegen
Rechtsanwälte, Notare & Fachanwälte in Lünen
Impressum: http://bit.ly/YtdxMv

Rechtsanwälte, Notare & Fachanwälte in Lünen

03/05/2023

Stellenbeschreibung

Wir - die Kanzlei Dieckmann, Denkert & Kollegen in Lünen, gegenüber dem Amtsgericht, suchen Verstärkung für unseren Anwalts-/Notariatsbereich

Wir suchen Sie,
• eine/n Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/n (m/w/d)
in Vollzeit oder Teilzeit

Wir bieten:
• flexible Arbeitszeiten
• ein sympathisches, engagiertes Team aus Kolleg(inn)en und Chefs
• einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz, individuelle Fortbildungsmöglichkeiten
• eine überobligatorische Vergütung
• auf Wunsch ein JobRad (Pedelec)
• einen zentral gelegenen und gut erreichbaren Standort in Lünen

Sie bringen mit:
• eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (m/w/d) oder Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d)
• einschlägige Berufserfahrung
• Erfahrung in Word, Outlook, RA Micro (wäre von Vorteil, aber nicht zwingend)
• Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit
• Teamfähigkeit

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung - gerne per eMail - an:


eMail: [email protected]

03/05/2023

Stellenbeschreibung

Wir - die Kanzlei Dieckmann, Denkert & Kollegen in Lünen, gegenüber dem Amtsgericht, suchen Verstärkung für unseren Notariatsbereich

Wir suchen Sie,
• eine/n Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/n (m/w/d)
in Vollzeit oder Teilzeit

Wir bieten:
• flexible Arbeitszeiten
• ein sympathisches, engagiertes Team aus Kolleg(inn)en und Chefs
• einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz, individuelle Fortbildungsmöglichkeiten
• eine überobligatorische Vergütung
• auf Wunsch ein JobRad (Pedelec)
• einen zentral gelegenen und gut erreichbaren Standort in Lünen

Sie bringen mit:
• eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (m/w/d)
• einschlägige Berufserfahrung
• Erfahrung in Word, Outlook, RA Micro (wäre von Vorteil, aber nicht zwingend)
• Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit
• Teamfähigkeit

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung - gerne per eMail - an:


eMail: [email protected]

05/01/2022

Stärkere Verbraucherrechte für digitale Produkte seit dem 01.01.2022

Unternehmen von digitalen Produkten oder von Waren mit digitalen Elementen (wie z.B. Smartphones) sind verpflichtet Updates zur Verfügung zu stellen, damit die digitalen Produkte vertragsgemäß bleiben. Die Verpflichtung zu Updates besteht so lange Verbraucher*innen diese aufgrund von der Art und des Zwecks der Sache erwarten können.
Zudem gilt eine längere Frist für die Vermutung, dass ein aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe vorlag. Diese Frist beträgt künftig ein Jahr statt bisher sechs Monate.

06/05/2021

Kein Bußgeld für Autofahrer, welche mit dem Messgerät Leivtec XV3 geblitzt wurden

Der Hersteller des Messgeräts Leivtec XV3 hat darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen. Daher hat das Amtsgericht Landstuhl mit Beschluss vom 17.03.2021, Az.: 2 OWi 4211 Js 2050/21 ein Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes eingestellt.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass bei Messungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 kein standardisiertes Messverfahren angenommen werden kann, da Zweifel an der Messgenauigkeit vorliegen. Daher müsste für eine Verurteilung nach Bußgeldbescheid ein Sachverständiger den Messwert ermitteln. Die dafür anfallenden Kosten stehen aber in keinem Verhältnis zu der Geldbuße. Zudem sei über den Messvorgang an sich zu wenig bekannt.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes erhalten haben, prüfen wir gerne, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Messgerät für die Messungen geeignet war.

06/05/2021

Stellenausschreibung

Die Kanzlei Bögershausen, Dieckmann, Denkert & Kollegen in Lünen, gegenüber dem Amtsgericht, sucht Verstärkung

Wir suchen Sie,
· eine/n Auszubildende/n (m/w/d) für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten

Wir bieten:
· ein sympathisches, engagiertes Team aus Kolleg(inn)en und Chefs
· interessanten und informativen Unterricht mit den Rechtsanwälten
· einen zentral gelegenen und gut erreichbaren Standort in Lünen

Sie bringen mit:
· Zuverlässigkeit
· Teamfähigkeit
· Freude am Umgang mit Menschen
· Gute kommunikative Fähigkeiten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung - gerne per eMail - an:

Rechtsanwälte Bögershausen, Dieckmann, Denkert & Kollegen
Spormeckerplatz 1 b
44532 Lünen
Tel.: 02306/20330-61
Fax: 03212/20330-44
eMail: [email protected]

27/04/2021

Die Überlassung der Ehewohnung muss innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, wenn die Ehewohnung im Alleineigentum des Ex-Ehegatten steht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10.03.2021, Az.: XII ZB 243/20 klargestellt, dass die Überlassung der Ehewohnung nur innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden kann, wenn diese im Alleineigentum des Ex-Ehegatten steht und der Betroffene nach Ablauf der Jahresfrist ohne Geltendmachung der Überlassung aus der ehemaligen Ehewohnung ausziehen muss, da kein Recht zum Besitz an der Ehewohnung besteht.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass nach dem Gesetz bei einem Mietverhältnis über eine Ehewohnung bzw. für die Begründung eines Mietverhältnisses die Jahresfrist gilt und diese gesetzliche Regelung aufgrund der ähnlichen Fallkonstellation auch auf den Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung anzuwenden ist. Diese Auslegung soll den Ehegatten schützen der Eigentümer der Ehewohnung ist, damit kein Nutzungsverhältnis ohne Mietvertrag entsteht.

Bei familienrechtlichen Fragen stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Bögershausen, Frau Rechtsanwältin Schwarte und Frau Rechtsanwältin Zimmermann gern zu Ihrer Verfügung.

22/04/2021

Stellenausschreibung

Wir - die Kanzlei Bögershausen, Dieckmann, Denkert & Kollegen in Lünen, eine Kanzlei mit derzeit 6 Rechtsanwälten, gegenüber dem Amtsgericht, suchen kurzfristig Verstärkung

Wir suchen Sie,
ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (m/w/d) in Teilzeit oder Vollzeit mit Interesse am Familienrecht
(Berufserfahrung ist wünschenswert, aber nicht Voraussetzung)

Wir bieten:
· einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz
· abwechslungsreiche Tätigkeit
· individuelle Fortbildungsmöglichkeiten
· leistungsgerechte Bezahlung
· einen zentral gelegenen und gut erreichbaren Standort in Lünen
· angenehmes Betriebsklima
· auf Wunsch ein JobRad (Pedelec)

Sie bringen mit:
· Begeisterung für den Anwaltsberuf und Verantwortungsbereitschaft
· Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung - gerne per eMail - an:

Rechtsanwälte Bögershausen, Dieckmann, Denkert & Kollegen
Spormeckerplatz 1 b
44532 Lünen
Tel.: 02306/20330-61
Fax: 03212/20330-44
eMail: [email protected]

21/04/2021

Kurzarbeit Null kürzt den Urlaubsanspruch

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat am 12.03.2021, Az.: 6 Sa 824/20 entschieden, dass Arbeitnehmer während des Zeitraums in welchem Kurzarbeit Null angeordnet ist, keine Urlaubsansprüche gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz erworben werden. Der Jahresurlaub steht den Arbeitnehmern in den Jahren in den für einen Zeitraum Kurarbeit Null angeordnet wurde nur anteilig, im gekürzten Umfang zu, wobei der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat Kurzarbeit Null um 1/12 zu kürzen ist.

Zur Begründung führt das LAG Düsseldorf in seinem Urteil aus, dass während der Kurzarbeit die beiderseitigen Leistungspflichten aufgehoben sind und die Kurzarbeiter sodann wie vorübergehend Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer zu behandeln sind, deren Erholungsurlaub ebenfalls anteilig zu kürzen ist.

Dies entspricht nach Ansicht des LAG Düsseldorf auch dem europäischen Recht, weil nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs während Kurzarbeit Null der europäische Mindesturlaubsanspruch aus Art. 7 Abs 1 der Richtlinie 2003/88/EG nicht entsteht. Das deutsche Recht sieht keine anderweitige Regelung vor, welche gegen eine Kürzung des Urlaubsanspruchs spricht.

Sollten Sie Fragen zu dem Thema Kurzarbeit oder zu anderen Bereichen aus dem Arbeitsrecht haben, so stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieckmann, Frau Rechtsanwältin Zimmermann und Frau Rechtsanwältin Brauhardt gerne zu Ihrer Verfügung.

Fortbildung sogar am WochenendeHerr Rechtsanwalt und Notar Dieckmann hat am Samstag an einer Fortbildung zu dem Thema "E...
19/04/2021

Fortbildung sogar am Wochenende

Herr Rechtsanwalt und Notar Dieckmann hat am Samstag an einer Fortbildung zu dem Thema "Erbrechtliche Gestaltung in Patchworkfamilien" teilgenommen.

Ein sehr informativer und kurzweiliger Vortrag.

14/04/2021

Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung auch bei Streiks möglich

Fluggäste können einen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung haben, wenn ein Flug aufgrund eines Streiks annulliert wird oder sich deutlich verspätet. Dies entschied nun der EuGH in seinem Urteil vom 23.03.2021, Az.: C-28/20. Der EuGH führt dazu in seiner Entscheidung aus, dass ein Streik nicht generell einen sog. außergewöhnlichen Umstand darstellt, welche die Fluggesellschaft von ihrer Ausgleichspflicht befreit. Ein Streik ist Teil der normalen Geschäftsführung, sofern dessen Ziel sich darauf beschränkt, gegenüber dem Unternehmen eine Gehaltserhöhung, eine Änderung der Arbeitszeit o.ä. durchzusetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein solcher Streik unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen organisiert wird.

Ein Streik ist für das Unternehmen in der Regel vorhersehbar, da dieser zumeist zuvor angekündigt wird. Weiter verfügt das Unternehmen auch grundsätzlich über die Mittel, sich auf den Streik vorzubereiten und dessen Folgen abzufangen. Daher ist ein Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand nach der Fluggastrechteverordnung zu werten, wenn mit diesem Forderungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen verbunden sind.

Sollte Ihr Flug annulliert worden sein oder erheblich verspätet am Zielort angekommen sein, ist Ihnen Frau Rechtsanwältin Brauhardt gerne bei der Geltendmachung Ihrer Entschädigungsansprüche behilflich

Adresse

Spormeckerplatz 1b
Lünen
44532

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00

Telefon

+492306203300

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