11/11/2022
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde verlängert – und zwar bis zum 31. Januar 2023. Das Finanzamt errechnet mit den Angaben aus der Erklärung einen aktuellen Grundstückswert und erlässt den Grundsteuerwertbescheid zum 1. Januar 2022 sowie den Grundsteuermessbescheid zum 1. Januar 2025 als Basis für die neue Grundsteuer, die die Kommunen ab 1. Januar 2025 festsetzen.
Wir erstellen die Grundsteuererklärung für Sie und sorgen für die fristgerechte Übermittlung an das zuständige Finanzamt. Sprechen Sie uns an!