21/03/2023
Bundesgerichtshof: Nicht jedes aktive Tun ist Tötung auf Verlangen (Beschl. v. 28.06.2022, Az. 6 StR 68/21)
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Erlaubt sind passive und indirekte Sterbehilfe. Doch wie steht es mit dem assistierten Suizid? Wann liegt ein solcher vor und wann macht er sich strafbar? Hier geht es um die Abgrenzung zwischen der strafbaren Tötung auf Verlangen nach § 216 Strafgesetzbuch (StGB) und der straflosen Beihilfe zum Suizid. Diese Abgrenzung ist schwierig und beschäftigt immer wieder die Gerichte. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Sommer 2022 setzt neue Maßstäbe.
Ein neuer unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Sina Harms zu diesem Thema ist jetzt online.
Nicht jedes aktive Tun ist Tötung auf Verlangen (Beschl. v. 28.06.2022, Az. 6 StR 68/21). Alles dazu im neuen Blogbeitrag bei H/T Defensio ✓