31/03/2023
Die Entwässerungsgebührensatzungen der Kommunen sehen im Regelfall vor, dass Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden können. Dieses gilt entsprechend auch für den Betrieb von Kfz-Waschanlagen. In der Regel können ca. 20 bis 25% der Abwassergebühren eingespart werden. Die notwendigen Gutachten dafür werden von mir gerne erstellt.