27/12/2024
Schließfächer aufgebrochen bei der Deutschen Bank in Lübeck.
RBH vertritt Geschädigte nach dem Schließfachaufbruch.
Banken müssen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Schließfächer vorsehen (Kammergericht Berlin) und Ihre Kunden über die Sicherheitsstandarts der Schließfächer informieren (Oberlandesgericht Karlsruhe)
Ob alle gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen vor und während des Aufbruchs einhehalten waren, prüft unsere Kanzlei für Sie und setzt ggf. Ihre Ansprüche mit größter Energie durch.
Mit den lokalen Behörden nehmen wir zu Ihrem individuellen Fall Kontakt auf und überprüfen für Sie die Sach- und Rechtslage.
Rechtsanwalt Titus Jochen Heldt spezialisiert als Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht