07/06/2022
Wie lange darf die Schufa Daten eines Insolvenzschuldners verarbeiten? Nicht länger, als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen
=> Löschungsanspruch 6 Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022, 17 U 5/22, Revision zugelassen
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OLG/Presse/PI/202203Schufa.html
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