01/10/2017
Gesetze, Normen, Verordnungen ... Das ändert sich im Oktober 2017:
Familienrecht
1. Ehe für alle
Ab sofort können auch Personen gleichen Geschlechts die Ehe miteinander schließen. Schließen zwei Personen miteinander die Ehe, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft miteinander leben, so endet diese Lebenspartnerschaft und die Ehe entfaltet Rückwirkung zum Tag der Eingehung der Lebenspartnerschaft. Lebenspartnerschaften, die nicht durch Heirat in eine Ehe umgewandelt werden, bleiben weiter bestehen. Die Eingehung einer neuen Lebenspartnerschaft ist ab sofort aber nicht mehr möglich.
2. Freiheitsentziehung Minderjähriger
Wenn bei Kindern, die sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung befinden freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter oder Fixierungen) durchgeführt werden sollen, so genügt hierfür nicht mehr die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern. Vielmehr ist darüber hinaus die Entscheidung des örtlich zuständigen Familiengerichts einzuholen.
Sonstiges
1. Zusätzlicher Feiertag
Am 31.10.2017 ist der 500. Jahrestag der Veröffentlichung von Martin Luthers 95 Thesen an der Schlosskirche in Wittenberg. Aufgrund dieses Jubiläums ist der Reformationstag einmalig in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag.
2. Standardisiertes Entlassmanagement in Kliniken
Krankenhäuser sind zur Einführung eines standardisierten Entlassmanagements verpflichtet. Ziel ist die effektive Versorgung der Patienten in der ersten Zeit nach Entlassung aus der stationären Behandlung. Inbegriffen sind z.B. die Verschreibung von Medikamenten für bis zu sieben Tage, die Verordnung von häuslicher Pflege, Sozialtherapie, Heil- und Hilfsmittel, die Information von weiterbehandelnden Ärzten und die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit. All dies war bisher den niedergelassenen Vertragsärzten vorbehalten.
3. Kennzeichen für Drohnen und Modellflugzeuge
Ab dem 01.10.2017 müssen Drohnen sowie Modellflugzeuge, die ein Gewicht von 250g oder mehr aufweisen mit einem Kennzeichen versehen sein, aus dem sich der Eigentümer der Drohne / des Modellflugzeugs und dessen Anschrift ersehen lassen. Die Steuerung eines unbenannten Fluggeräts mit einem Gewicht von über zwei Kilogramm ist zudem künftig nur noch solchen Personen gestattet, die über eine Pilotenlizenz, eine Bescheinigung des Luftfahrt-Bundesamts oder eine Bescheinigung eines Luftsportvereins verfügen. Bei einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm ist für die Nutzung bei Dunkelheit zudem eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Ausnahmen gelten auf Geländen, die explizit für die Verwendung von Modellflugzeugen, Drohnen und ähnlichen Fluggeräten vorgesehen sind.
4. Online-Wiederzulassung von Fahrzeugen
Künftig können Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt wurden, online wieder zugelassen werden, solange die Zulassung wieder im selben Zulassungsbezirk auf den früheren Fahrzeughalter erfolgt und das Kennzeichen das gleiche bleiben soll.
5. Kampf gegen Hass im Netz
Am 1. Oktober 2017 tritt das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet die Betreiber von Online-Netzwerken wie z.B. Twitter, Facebook und Instagram dazu, Beiträge, die Gewaltandrohungen, Beleidigungen oder Terror-Propaganda beinhalten oder sonstige Straftatbestände erfüllen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis zu löschen oder zu sperren. Andernfalls drohen ab 2018 Geldstrafen von bis zu 5 Millionen Euro. Bis dahin erhalten die Betreiber Zeit zur Einrichtung des erforderlichen Beschwerdemanagements. Bei Zweifeln über die Strafbarkeit eines Inhalts haben die Betreiber eine Woche Zeit, um diese Zweifel auszuräumen; hierbei gelten jedoch enge Grenzen.
6. Saisonkennzeichen für Oldtimer
Im Oktober werden Saisonkennzeichen für Oldtimer eingeführt.
7. Das digitale Berichtsheft
Für Ausbildungsverhältnisse die ab dem 01.12.2017 oder später beginnen, dürfen die Betriebe im Ausbildungsvertrag festlegen, dass das Berichtsheft digital geführt werden darf.
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