01/09/2026
🔖 GASTRONOMIE: WENN DAS SCHWEIGEN DER BEHÖRDE ZUR ERLAUBNIS WIRD
Wer eine Gaststättenerlaubnis beantragt und nach drei Monaten keine Entscheidung erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer Genehmigung kraft Gesetzes ausgehen. Das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigte jüngst, dass diese sogenannte Genehmigungsfiktion eintritt, sobald die notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht wurden und die Behörde die Frist verstreichen lässt.
Für Betreiber bedeutet dies wertvolle Planungssicherheit. Besonders wichtig: Die Erteilung einer bloß vorläufigen Erlaubnis stoppt diesen Fristablauf für die endgültige Genehmigung nicht. Sofern alle wesentlichen Dokumente vorliegen, kann sich die Behörde auch nicht durch das Nachfordern rechtlich unnötiger Unterlagen Zeit verschaffen oder den Eintritt der Erlaubnis verhindern.
Selbst wenn nach Ablauf der drei Monate eine Ablehnung erfolgt, kommt diese rechtlich oft zu spät, da die Erlaubnis bereits als erteilt gilt. Gastronomen müssen es daher nicht hinnehmen, unbegrenzt auf Bescheide zu warten oder ihren Betrieb mit finanziellen Einbußen zu führen, wenn die gesetzlichen Fristen bereits für sie arbeiten.
Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder eine Verzögerung Ihres Antrags befürchten, kann eine genaue Prüfung der Fristen Klarheit schaffen. Gerne kann in solchen Fällen eine rechtliche Ersteinschätzung angefordert werden, um die eigene Position gegenüber der Behörde abzusichern.
Gaststättenerlaubnis durch Genehmigungsfiktion: Bei vollständigem Antrag gilt sie nach drei Monaten als erteilt. Der Fristablauf sollte nachweisbar sein.