18/09/2015
Wird Ihnen eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen und es droht die Eintragung von Punkten oder gar ein Fahrverbot, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen!
Das Amtsgericht Bremen hat in einer Entscheidung (Az. 88 OWi 640 Js 2905/14 (20/14)) vom 04.08.2014 die mit dem Messgerät Poliscan Speed des Herstellers Vitronic festgestellten Werte verworfen und den betroffenen Autofahrer vom Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung frei gesprochen, weil die neue Auswertungssoftware zum Gerät nicht mehr den Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren entspricht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Damit stellt sich die Frage, ob Geschwindigkeitsmessungen mit dem Poliscan Speed überhaupt noch gerichtlich verwertbar sind.
Bereits vor Monaten hatten wir darauf hingewiesen, dass es auch gegen die Verwendung von Ergebnissen des Messgerätes ES 3.0, welches auch von der Krefelder Polizei eingesetzt wird, erhebliche rechtliche Bedenken gibt.