Klaas & Kollegen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Klaas & Kollegen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Im Frühjahr 2008 wurde das bereits seit 1999 erfolgreich praktizierte interne Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001/InsO 9001 zertifiziert. gekündigt.

Beratung in folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Sanierungsberatung, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht Arbeitsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Sanierungsberatung, Mie

trecht und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht: die Spezialisten für Ihr Problem. Die Klaas & Kollegen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Krefeld, nahm am 01.01.2004 ihre Tätigkeit auf und ist Rechtsnachfolgerin der 1983 gegründeten Rechtsanwaltssozietät Wilhelm Klaas. Aufgrund der ursprünglichen Spezialisierung erfolgten bis einschließlich 2014 über einen Zeitraum von 31 Jahren mehr als 6.000 Bestellungen in Konkurs- und Insolvenzverfahren. Zum Nachweis der entsprechenden Qualitätsvoraussetzungen wurden diverse spezielle Zertifizierungen für Insolvenzverwalterkanzleien durchgeführt, so unter anderem Ende 2007 die Zertifizierung durch das DIAI mit AAA+. Im Jahr 2010 erfolgte die Zertifizierung nach InsO Excellence. Im Jahr 2013 ließ sich die Klaas & Kollegen GmbH zudem nach den GOI - VID zertifizieren. Während die Kanzlei bis Ende 2011 weitestgehend auf die Abwicklung von Insolvenzverfahren spezialisiert blieb und Sanierungs- und Beratungsmandate den geringeren Anteil hatten, erfolgte mit Einführung des ESUG – des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – zunächst eine erhebliche Strategieänderung mit dem neuen Schwerpunkt Beratungsmandate. Ende 2014 wurde diese Entwicklung finalisiert, indem den Insolvenzgerichten ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass von einer weiteren Bestellung in Insolvenzverfahren abgesehen werden möchte. Damit sollen direkte Interessenkollisionen, aber auch vermeidbare Nähen zur Gerichten und Insolvenzverwaltern bei der Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Gesellschaften in der Sanierungsphase wie auch in der Krise sowie im Vorfeld und bei der Begleitung von Insolvenzverfahren zugunsten einer absolut unabhängigen Begleitung strikt ausgeschlossen werden. Dieser Philosophie folgend, wurden auch die Mitgliedschaften im Gravenbrucher Kreis, einem Zusammenschluss führender Insolvenzverwalter in Deutschland, sowie im VID e.V. Heute übernimmt ein Team hochspezialisierter Insolvenzpraktiker die Betreuung rund um Sanierung und Krise. Herr Rechtsanwalt Kai Uwe Schaffer leitet die forensische Abteilung, mit Herrn Rechtsanwalt Schaffer als Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Herrn Rechtsanwalt Pauls als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht, Herrn Rechtsanwalt Hauser als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Frau Rechtsanwältin Stosch als Fachanwältin für Familienrecht, Herrn Rechtsanwalt Eich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Herrn Rainer Wittmann als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und Verkehrsrecht. Ihnen steht ein Stab hoch spezialisierter Rechtsanwälte in allen rechtlichen Fragen zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist die Gutachtertätigkeit für Staatsanwaltschaften im Bereich Wirtschaftskriminalität – hierfür verfügt die Klaas & Kollegen GmbH über EDV-technische Recherchemöglichkeiten, wie sie in dieser Komplexität vergleichsweise nur bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für diesen Bereich Anwendung finden.

Mitteilung für das Familienrecht : Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2019 g...
03/12/2018

Mitteilung für das Familienrecht : Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2019 geändert. Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich der monatliche Mindestunterhaltsbedarf für Kinder der ersten Altersstufe (0 – 5 Jahre) um 6,00 € auf 354,00 € monatlich, für Kinder der zweiten Altersstufe (6 – 11 Jahre) um 7,00 € auf 406,00 € und für Kinder der 3. Altersstufe (12 – 17 Jahre um 9,00 € auf 476,00 €.

Unter Berücksichtigung des staatlichen Kindergeldes ergeben sich für Januar bis Juni 2009 folgende Zahlbeträge für ein erstes und zweites Kind :

1. Altersstufe: 257,00 €
2. Altersstufe: 309,00 €
3. Altersstufe: 379,00 €

Erhöhung des Kindergeldes ab 01.07.2019

Zu beachten ist, dass das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um 10,00 € angehoben werden soll , sodass dieses dann für ein erstes und zweites Kind 204,00 € , für ein drittes Kind 210,00 € und für alle weiteren Kinder 235,00 € beträgt.

Weitere Änderungen sind nicht erfolgt, insbesondere wurden die Unterhaltssätze für volljährige Kinder nicht angehoben.

Die vollständige Düsseldorfer Tabelle mit Geltung ab 01.01.2019 nebst den im Anhang der Tabelle beigefügten sogenannten Zahlbetragstabellen, die sich nach Verrechnung des anteiligen Kindergeldes ergeben, finden Sie im PDF Format auf

Home Verkehrsrecht Strafrecht Vertragsrecht Gläubigerberatung in Insolvenzverfahren Welle Niederrhein An jedem 1. Montag im Monat zwischen 18 und 19 Uhr greifen wir aktuelle Rechtsthemen auf.     Auch noch mal zum hier zum nach hören. Familienrecht Erbrecht Wohnungseigentumsrecht ESUGInterimsman...

14/02/2018
18/12/2017

Gesucht als Zeuge bei Verkehrsunfall am 26.09.2017 in Krefeld

Wir suchen einen Autofahrer, der am 26.09.2017 gegen 16.40 Uhr Zeuge eines Verkehrsunfalles geworden ist. Unser Mandant ist Geschädigter eines Verkehrsunfalles, der sich zu diesem Zeitpunkt auf der Kölner Straße in Krefeld ereignete. Unser Mandant wurde mit seinem Fahrzeug von der Unfallverursacherin auf das Fahrzeug des Zeugen aufgeschoben. Der Zeuge stieg aus seinem Fahrzeug aus und schaute sich den Schaden an. Als er an seinem Fahrzeug keine Beschädigung feststellen konnte, fuhr er mit der Begründung, er habe noch einen Termin, weiter. Das Kennzeichen konnten weder unser Mandant noch die Unfallverursacherin in dem kurzen Moment
genau wahrnehmen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung behauptet nun pauschal, unser Mandant wäre zunächst selbst auf das Fahrzeug des Zeugen aufgefahren und erst dann von der Versicherungsnehmerin getroffen worden. Ob die objektive Spurenlage einen solchen Schluss überhaupt zulässt, ist
schon fraglich. Jedenfalls wird dringend der Zeuge gesucht, also der Autofahrer, auf dessen Fahrzeug unser Mandant von der Unfallverursacherin aufgeschoben wurde.
Bekannte Informationen: VW Bora, silber, Krefelder Kennzeichen, Fahrer männlich ca. Mitte/Ende 50.

Für Hinweise in dieser Sache, bitte unter folgender Telefonnummer: 02151/7374750 melden. Bitte geben Sie bei Ihrem Anruf folgendes Aktenzeichen an 1649/17.

Vielen Dank vorab.

22/09/2016

Ein Händler wurde vom Landgericht Krefeld (Az. 2 O 83/16 und 2 O 72/16) verurteilt, einen Audi A1 und einen Audi A6 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen.

19/04/2016

Das Verkehrsrecht wird immer komplexer. Selten beschränkt sich ein Verkehrsunfall auf die Frage, ob das Licht an der Ampel „rot“ oder „grün“ gezeigt hat. Ist man Geschädigter aus einem Verkehrsunfall, stehen einem bis zu dreißig Ansprüche gegen den Unfallgegner zu.

Lassen Sie sich nicht auf die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein. Überlegen Sie, wessen Interessen die Versicherung vertritt. Auch sollte man bedenken, dass bei der gegnerischen Versicherung hochspezialisierte Sachbearbeiter für die Abwicklung zuständig sind, die Hunderte von Unfällen im Monat bearbeiten.

Als Geschädigter hat man vielleicht nur einmal im Leben einen Unfall. Dieses Missverhältnis kann man durch die Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwaltes ausgleichen.

Das Verkehrsrecht wird immer komplexer. Selten beschränkt sich ein Verkehrsunfall auf die Frage, ob das Licht an der Ampel „rot“ oder „grün“ gezeigt hat. Ist man Geschädigter aus einem Verkehrsunfall, stehen einem bis zu dreißig Ansprüche gegen den Unfallgegner zu. Lassen Sie sich nicht auf die Ause…

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