Anwaltskanzlei Kaplan

Anwaltskanzlei Kaplan Die individuelle Mandantenbetreuung und die offene Kommunikation stellen das Fundament für eine ver Bei weiteren Fragen nehmen Sie Kontakt auf.

Auf die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe können die Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Fre...
31/01/2021

Auf die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe können die Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Freiberufler setzen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer finanzielle Krise befinden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind die Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Freiberufler, die in einem Monat eine Umsatzeinbuße von 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen können.

Förderzeitraum ist der November 2020 bis Juni 2021.

Ein wesentlicher Unterschied zu den bisherigen Hilfen liegt darin, dass nicht mehr zwischen direkt und indirekt betroffenen Unternehmen differenziert wird. Zudem liegen für den Einzelhandel und die Reisebranche bessere Konditionen vor.

Für weitere Informationen können Sie die Anwaltskanzlei Kaplan gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Wie zu Beginn eines jeden Jahres treten auch jetzt neue Gesetze und Änderungen in Kraft, von denen nachfolgend drei darg...
03/01/2021

Wie zu Beginn eines jeden Jahres treten auch jetzt neue Gesetze und Änderungen in Kraft, von denen nachfolgend drei dargestellt werden:
1. Stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Ab Januar 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,50 € pro Stunde und wird damit um 15 Cent erhöht. Eine weitere Erhöhung um 10 Cent wird ab dem 01. Juli 2021 stattfinden.
2. Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld wird um 15 € erhöht, sodass Familien für die ersten beiden Kinder 219 € erhalten, während das Kindergeld für das dritte Kind 225 € und ab dem vierten Kind 250 € beträgt.
Der Kinderfreibetrag wird um 500 € erhöht, sodass er bei 8.388,00 € liegt.
3. Die Homeoffice-Pauschale
Die Corona-Pandemie findet erneut ihren Platz in den Gesetzen. Diejenigen Angestellten, die Home-Office betreiben, sind berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 5,00 € pro Tag geltend zu machen, welche mit den Werbungskosten verrechnet wird. #2021

24/12/2020

Adresse

Westwall 58
Krefeld
47798

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Montag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00
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Mittwoch 09:00 - 13:00
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Donnerstag 09:00 - 13:00
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Freitag 09:00 - 14:00

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+4921514169476

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