16/06/2026
📍Neue BGH-Leitlinien zum
Kindesunterhalt im Wechselmodell
Als Fachanwältin für Familienrecht beobachte ich die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs natürlich besonders aufmerksam.
Die Entscheidungen des BGH vom 18.03.2026 und 15.04.2026 (Az. XII ZB 415/25) bringen wichtige Klarstellungen zur Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell.
→ Eine gesetzliche Regelung fehlt zwar weiterhin.
→ Der BGH formuliert jetzt aber deutlich präzisere Maßstäbe.
Was bedeutet das konkret?
⚖️Nicht jedes „Fast-Wechselmodell“ ist automatisch ein echtes
Wechselmodell.
⚖️Maßgeblich bleibt weiterhin, wo das Schwergewicht der Betreuung liegt.
⚖️Erst beim echten paritätischen Wechselmodell haften beide Eltern anteilig nach ihren Einkommen.
⚖️Erweiterte Umgangszeiten können den Unterhalt reduzieren - aber nur bei konkreter Darlegung der tatsächlichen Aufwendungen.
⚖️Auch eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle bleibt möglich.
💬Die Entscheidungen sorgen für mehr Orientierung in einem Bereich, der bislang stark von Einzelfallentscheidungen geprägt war.
➡️Trotzdem bleibt das Unterhaltsrecht im Wechselmodell komplex und konfliktträchtig.
👩⚖️Ich unterstütze Sie kompetent bei der Berechnung des Unterhalts, begleite Sie zuverlässig von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Verfahrens.
📸by helenkuemmel .agentur