Prof. Dr. Jörg Zeller

Prof. Dr. Jörg Zeller Professor für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt | Dipl.-Wirtsch.-Ing.

(FH)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Sachverständiger für Grundstücks- und Immobilienbewertung

Die Zeitschriften CAPTITAL und FOCUS haben uns erneut als einzige Kanzlei in ganz Rheinland-Pfalz für den Bereich Bau- u...
17/09/2021

Die Zeitschriften CAPTITAL und FOCUS haben uns erneut als einzige Kanzlei in ganz Rheinland-Pfalz für den Bereich Bau- und Architektenrecht in ihren Ausgaben 6/21 bzw. 9/21 ausgezeichnet und empfohlen.

Vielen Dank an die jeweiligen Redaktionen und für die vielen Empfehlungen von Kollegen/Kolleginnen und Mandanten!

Über diese Auszeichnungen freuen wir uns wirklich sehr!

Wie bereits 2017, 2018 und 2019 werden wir von der Zeitschrift FOCUS - wie zuletzt auch schon von der Zeitschrift CAPITA...
24/09/2020

Wie bereits 2017, 2018 und 2019 werden wir von der Zeitschrift FOCUS - wie zuletzt auch schon von der Zeitschrift CAPITAL in der Ausgabe Juni 2020 - als einzige Kanzlei aus ganz Rheinland-Pfalz in der Ausgabe September 2020 für den Bereich Bau- und Architektenrecht benannt und empfohlen. Darüber freuen wir uns wirklich sehr ! 🥂😊

Wie wohl schon erwartet und befürchtet: EuGH kippt die HOAI!
05/07/2019

Wie wohl schon erwartet und befürchtet:

EuGH kippt die HOAI!

Bisher galt in Deutschland eine feste Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Jetzt hat der EuGH entschieden: Die Regeln verstoßen gegen EU-Recht. Das Urteil hat Folgen für die gesamte Baubranche. Von Gigi Deppe.

18/06/2019

FOCUS 2019: TOP-Anwalt Bau- und Architektenrecht.
Die Redaktion des FOCUS hat uns heute mitgeteilt, dass wir uns auch 2019 - wie auch schon in 2018 - zu den TOP-Anwälten deutschlandweit im Bau- und Architektenrecht zählen dürfen. Danke dafür an die Redaktion des FOCUS und die Kollegen, die eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen haben !!

FOCUS: TOP Rechtsanwalt 2017 Bau- und Architektenrecht!Wenn man vom FOCUS 2017 in der Liste der TOP-Rechtsanwälte 2017 a...
22/09/2017

FOCUS: TOP Rechtsanwalt 2017 Bau- und Architektenrecht!

Wenn man vom FOCUS 2017 in der Liste der TOP-Rechtsanwälte 2017 als einziger Rechtsanwalt aus Koblenz für den Bereich Bau- und Architektenrecht benannt wird, weiß man natürlich, dass dort einige weitere Namen sehr berechtigt hätten erwähnt werden können und müssen, freut sich aber dennoch sehr! Vielen Dank Focus!

Wir suchen ab sofort:BAUINGENIEUR/BAUINGENIEURINzur Verstärkung unseres Teamsin Teilzeit oder Vollzeit!IHRE AUFGABEN:Unt...
29/09/2016

Wir suchen ab sofort:

BAUINGENIEUR/
BAUINGENIEURIN

zur Verstärkung unseres Teams

in Teilzeit oder Vollzeit!

IHRE AUFGABEN:

Unterstützung des Teams von Rechtsanwälten durch Erstellung von Mängellisten, Überprüfung gerichtlicher Sachverständigengutachten, Wahrnehmung von Ortsterminen zu Baumängeln und Bauschäden, technische und fachliche Beratung der Rechtsanwälte in bautechnischen Fragen etc.

Berufserfahrung wäre wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Also gerne auch Bewerbungen von Berufsanfängern.

Weitere Informationen über uns:

www.baurecht-architektenrecht.info

Bewerbungen gerne per Mail an:

[email protected]

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!

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Kanzlei für Baurecht und Architektenrecht

So sieht es aus wenn die Sparkasse Koblenz ihren neuen Werbefilm durch die Firma nandoo GmbH (www.nandoo.tv) in unserer ...
10/06/2016

So sieht es aus wenn die Sparkasse Koblenz ihren neuen Werbefilm durch die Firma nandoo GmbH (www.nandoo.tv) in unserer Kanzlei drehen lässt!
Bald im Kino und Netz!

04/01/2016

ACHTUNG!!!!! Architekt/Ingenieur: Nachträgliche „Ohne-Rechnung-Abrede“ (Schwarzarbeit) führt zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages! Keine Gewährleistungs- oder Honoraransprüche!

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2015 - 10 U 14/15

Leitsätze:

1.
Treffen die Parteien eines Architektenvertrags nach Vertragsschluss und Leistungserbringung eine "Ohne-Rechnung-Abrede" zur Hinterziehung von Umsatzsteuer, erfasst die Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht nur den Abänderungsvertrag, sondern das gesamte geänderte Vertragsverhältnis, so dass aus diesem Vertrag keine Gewährleistungsrechte oder Honoraransprüche mehr hergeleitet werden können.

2.
Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Teilbarkeit der synallagmatischen Beziehung in Zeiträume mit und ohne sittenwidrige Honorarvereinbarung nicht möglich ist und die "Ohne-Rechnung-Abrede" damit (auch) das Entgelt für die Planung, aus der Gewährleistungsansprüche hergeleitet werden sollen, betrifft.

3.
Vorbringen in der Berufungsinstanz, das der Feststellung im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils widerspricht, der für die 2. Instanz Beweiskraft nach § 314 ZPO hat, kann nach § 531 Abs. 2 ZPO nicht zu berücksichtigen sein.

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2015 - 10 U 14/15
vorhergehend:
LG Rottweil, 23.12.2014 - 2 O 191/11

11/11/2015

Achtung! „Bauherrenberater“ haftet wie Architekt!

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.10.2015 - 4 U 6/12

Leitsätze:

1.
Die Beauftragung eines "Bauherrenberaters" mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle zum Zweck der "mängelarmen Errichtung des Gebäudes" ist als (erfolgsbezogener) Werkvertrag zu qualifizieren.

2.
Das gilt auch dann, wenn der "Bauherrenberater" nicht mit weiteren (Architekten-)Leistung beauftragt ist und als Honorar ein "Dumping-Preis" vereinbart wurde.

3.
Kommt es wegen eines Bauaufsichtsfehlers zu einem Baumangel, haftet der "Bauherrenberater" neben dem bauausführenden Unternehmen wie ein Architekt, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.10.2015 - 4 U 6/12

Adresse

Neustadt 8
Koblenz
56068

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