26/08/2021
Das Entsetzen über die Entwicklungen in Afghanistan ist groß. Die Taliban haben innerhalb kürzester Zeit nach Abzug der internationalen Truppen die Macht übernommen. Zudem ist der ehemalige Präsident Ashraf Ghani außer Landes geflohen, so dass eine funktionierende Regierung nicht mehr besteht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat beschlossen, Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Afghanistan bis auf Weiteres auszusetzen. Das BAMF wartet derzeit auf die Aktualisierung des Berichts des Auswärtigen Amts „über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan“.
Von Anfang Januar 2015 bis Ende Juli 2018 wurden laut Angaben des BAMF und des Bundesinnenministeriums in Deutschland Asylanträge von ca. 88.000 afghanischen Asylbewerbern abgelehnt. Den Betroffenen steht für eine Neubewertung ihres Schutzbegehrens das Asylfolgeverfahren bzw. der Folgeantrag nach § 71 AsylG zur Verfügung.
Ich empfehle allen Asylsuchenden aus Afghanistan unverzüglich tätig zu werden und entsprechende Asylfolgeanträge zu stellen. Für den Asylfolgeantrag ist nach Angaben des BAMF bis zum 30. September 2021 auf Grund der derzeitigen Pandemie ein persönliches Erscheinen nicht notwendig. Vielmehr ist ein schriftlicher Antrag ausreichend.
Nadine Lohaus
Rechtsanwältin